Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/handgepaeck-abzocke-im-visier-sieben-airlines-vor-eu-kommission-angeklagt/):
- Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
- Vorwurf: Mehrere Fluggesellschaften, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air, nutzen restriktive Handgepäckregeln aus.
- Nationale Beschwerden wurden ebenfalls eingereicht, unter anderem durch den Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland.
- Die Airlines gestatten kostenfrei nur ein kleines Handgepäckstück, das unter den Sitz passen muss.
- BEUC stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, das Zusatzgebühren für Handgepäck als unzulässig ansieht, solange es angemessene Vorgaben zu Größe und Gewicht gibt.
- Eine präzise Definition dieser Vorgaben fehlt im EU-Recht.
- Verbraucherschützer argumentieren, dass die festgelegten Grenzen unangemessen und rechtswidrig sind.
- BEUC-Generaldirektor Agustin Reyna kritisiert die Unmöglichkeit, für eine mehrtägige Reise alles in eine kleine Tasche zu packen.
- Argument: Passagiere tragen die Verantwortung für ihr Handgepäck, was keine zusätzlichen Kosten für die Fluggesellschaften verursacht.
- Ziel der Beschwerde: EU-Kommission soll gegen die Airlines vorgehen, möglicherweise durch Strafzahlungen oder Verzicht auf Zusatzgebühren.
- Forderung nach eindeutigen EU-weiten Regelungen für Handgepäckgröße und Ticketleistungen.
- Die Reform der Fluggastrechte-Verordnung wird als Gelegenheit für klare Regeln angesehen.
- EU-Parlament hatte 2023 die Kommission beauftragt, präzise Regeln zu definieren, die jedoch an die Fluggesellschaften weiterverwiesen wurden.
- Ryanair weist die Vorwürfe zurück und betont, dass ihre Praxis im Einklang mit EU-Recht steht.
- Ryanair argumentiert, dass eine verpflichtende Regelung die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen würde.
Source 2 (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/handgepaeck-gebuehr-verbraucherschuetzer-100.html):
- Verbraucherschützer haben Beschwerde bei der EU-Kommission gegen sieben Fluggesellschaften eingereicht.
- Grund der Beschwerde sind zusätzliche Gebühren für Handgepäck.
- Auf vielen Flügen wird für Handgepäck ab einer bestimmten Größe eine Gebühr erhoben.
- Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC und der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beteiligen sich an der Initiative.
- Die Beschwerde richtet sich gegen Fluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air.
- Diese Airlines erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäckstücks, das unter den Sitz passen muss; alles darüber hinaus ist kostenpflichtig.
- BEUC verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, das besagt, dass für Handgepäck keine Gebühr erhoben werden darf, solange es "angemessene Vorgaben" zu Größe und Gewicht erfüllt.
- Die genauen Grenzen für Handgepäck sind in den EU-Regulierungen bislang nicht festgelegt.
- Verbraucherschützer halten die Grenzen der genannten Fluggesellschaften für unangemessen und rechtswidrig.
- Sie fordern die EU auf, genauere Vorschriften für die Größe von Handgepäck und die enthaltenen Leistungen eines Tickets einzuführen.
- Die Reform der Fluggastrechte-Verordnung, über die die EU-Staaten derzeit beraten, wird als Gelegenheit für diese Änderungen angesehen.
Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/fluggastrechte-auf-einen-blick-wann-habe-ich-welchen-anspruch-10366):
- Flugärger kann zu Ausgleichszahlungen zwischen 125 und 600 Euro führen.
- Fluggesellschaften müssen sich um das Wohl der Passagiere kümmern, wenn es zu längeren Aufenthalten am Flughafen oder am Reiseziel kommt.
- Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) regelt die Rechte von Airline-Kunden.
- Gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft.
- Für Flüge von Drittstaaten zu EU-Flughäfen gilt sie nur bei EU-Fluggesellschaften.
**Rechte bei Verspätungen:**
- Ausgleichszahlung bei Ankunftsverzögerung von mindestens 3 Stunden:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Bei Verspätung von maximal 3 Stunden: 200 Euro (1.500 km oder weniger) und 300 Euro (mehr als 3.500 km).
- Kein Anspruch bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen.
**Unterstützungsleistungen:**
- Abflugverzögerung von mindestens 5 Stunden: Verzicht auf Flug und vollständige Erstattung.
- Betreuungsleistungen bei Abflugverzögerung:
- 1.500 km oder weniger: mindestens 2 Stunden
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: mindestens 3 Stunden
- Mehr als 3.500 km: mindestens 4 Stunden
- Unentgeltliche Angebote: Essen, Getränke, zwei Telefonate, Hotelübernachtung bei Weiterbeförderung.
**Entschädigung bei Annullierung:**
- Ausgleichszahlung je nach Strecke und Verspätung:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Bei Annullierung weniger als 7 Tage vor Abflug und Verspätung: 200 Euro (max. 3 Stunden) oder 300 Euro (max. 4 Stunden).
- Kein Anspruch bei rechtzeitiger Benachrichtigung oder außergewöhnlichen Umständen.
**Nichtbeförderung (Überbuchung):**
- Ausgleichszahlung je nach Strecke und Verspätung:
- 1.500 km oder weniger: 250 Euro (max. 2 Stunden: 125 Euro)
- Mehr als 1.500 km innerhalb der EU oder 1.500 bis 3.500 km: 400 Euro (max. 3 Stunden: 200 Euro)
- Mehr als 3.500 km: 600 Euro (max. 4 Stunden: 300 Euro).
- Unterstützungsleistungen und Betreuungsleistungen wie bei Verspätungen.
- Musterbrief für Schadenersatzansprüche verfügbar.