Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505221146/aerger-fuer-oesterreicher-versicherung-wollte-schaden-nicht-zahlen/):
- Ein Oberösterreicher aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung kaufte im Juni 2023 eine Digitalkamera und schloss eine Elektrogeräteversicherung ab.
- Weihnachten 2024 ließ sich die Kamera nicht mehr einschalten, obwohl sie voll aufgeladen war.
- Der Verkäufer bei Media Markt stellte einen Feuchtigkeitsschaden fest.
- Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab, da der Oberösterreicher nicht erklären konnte, wie der Schaden entstanden sei.
- Der Oberösterreicher hatte die Kamera bestimmungsgemäß verwendet (z.B. beim Wandern, im Garten, bei Familienfeiern).
- Der Konsument wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich.
- Die Arbeiterkammer verwies auf die Versicherungsbedingungen, die Feuchtigkeitsschäden abdecken.
- Ein Schreiben der Konsumentenschützer führte nicht zur Kostenübernahme durch die Versicherung.
- Erst eine Klage durch einen von der AK beauftragten Rechtsanwalt beim Bezirksgericht Linz führte zur Zahlung der Reparaturkosten in Höhe von 329 Euro durch die Versicherung.
- Die Arbeiterkammer Oberösterreich warnt, dass immer mehr Konsumenten ähnliche Probleme mit Geräteversicherungen haben.
- Oft lehnen Versicherungen die Leistungen im Schadensfall ab, und die Begründungen sind für die Konsumentenschützer nicht nachvollziehbar.
- Tipps der AK Oberösterreich: Überlegen, ob der Abschluss einer Geräteversicherung sinnvoll ist, da oft die Kosten den Nutzen überwiegen und viele Schäden ausgeschlossen sind.
- Konsumenten können sich bei Problemen mit bestehenden Geräteversicherungen an die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden.
Source 2 (https://www.vzhh.de/themen/versicherungen/probleme-der-versicherung/finger-weg-von-geraeteversicherungen):
- Viele Händler bieten beim Verkauf von elektronischen Geräten Geräteversicherungen an.
- Diese Versicherungen sollen Geräte bei Fallenlassen, Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Feuchtigkeitsschäden absichern.
- Ein Verbraucher schloss beim Kauf einer 199 Euro teuren Waschmaschine eine Komplettschutz-Versicherung für 8 Euro im Monat bei der Wertgarantie AG ab.
- Nach zwei Jahren hatte der Verbraucher bereits Versicherungsprämien in Höhe des Neupreises der Waschmaschine bezahlt.
- Nach neun Jahren summierten sich die Prämien auf 800 Euro, während die Waschmaschine nicht mehr im Besitz des Verbrauchers war.
- Der Verbraucher kündigte die Versicherung, verpasste jedoch die Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres.
- Er musste die Versicherung bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres weiter zahlen.
- Geräteversicherungen werden als überflüssig angesehen, da Schäden nach Ablauf der Garantiezeit nicht ruinös sind.
- Viele Geräte, insbesondere im IT-Bereich, sind nach zwei Jahren technisch überholt.
- Die Versicherung repariert oder ersetzt nur das vorhandene Gerät, nicht gegen ein aktuelles Modell.
- Es wird empfohlen, genau zu überlegen, ob eine Geräteversicherung notwendig ist.
- Ein gesetzlicher Schutz besteht beim Neukauf durch das Sachmängelgewährleistungsrecht, das eine Nachbesserung innerhalb von zwei Jahren ermöglicht.
Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/geraeteversicherung-fuer-smartphone-tablet-teuer-und-oft-ueberfluessig-11562):
- Geräteversicherungen bieten kostenlose Reparatur oder Ersatz im Schadensfall für Smartphones, Tablets und andere Elektrogeräte.
- Policen sind oft teuer und greifen in vielen Fällen nicht.
- Vor Abschluss einer Geräteversicherung ist es wichtig, sich gut zu informieren und das Kleingedruckte zu lesen.
- Geräteversicherungen werden häufig beim Kauf neuer Geräte angeboten.
- Sie sollen Geräte bei Schäden durch Fallenlassen, Bedienungsfehler, Diebstahl oder Feuchtigkeit absichern.
- Zusatzkosten für eine Geräteversicherung betragen zwischen 10 und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr.
- Beispiel: Bei einem Smartphone für 1.000 Euro können Zusatzkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr entstehen.
- Schäden durch Diebstahl sind oft nicht abgedeckt oder erfordern höhere Beiträge.
- Hohe Selbstbeteiligungen sind häufig; z.B. muss der Versicherte 100 Euro selbst zahlen, bevor die Versicherung greift.
- Im Schadensfall kann der Versicherer ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang bereitstellen, das nicht unbedingt das gleiche Modell ist.
- Nachtklauseln können die Erstattung von Diebstählen auf bestimmte Zeiten (z.B. 6 bis 22 Uhr) beschränken.
- Keine Entschädigung erfolgt, wenn das Gerät kurzzeitig unbeaufsichtigt war.
- Schäden durch Bedienfehler, Virenbefall oder kaputte Kleinteile sind oft nicht abgedeckt.
- Reparaturen können in vielen Fällen günstiger sein als die jährlichen Versicherungsbeiträge.