Kosmo

Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/daten-klau-durch-meta-ai-so-schuetzt-du-deine-whatsapp-nachrichten/):
- Nutzer können bis zum 26. Mai verhindern, dass ihre öffentlichen Meta-Daten zum KI-Training verwendet werden.
- Ab dem 27. Mai plant Meta die Nutzung öffentlicher Informationen von Instagram, Facebook und weiteren Plattformen für das Training von Meta AI.
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert über die Möglichkeit, diesem Vorhaben ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
- Widerspruch muss bis zum 26. Mai erfolgen, um die eigenen Daten vom KI-Training auszuschließen.
- Bei späteren Einsprüchen werden nur zukünftig veröffentlichte Inhalte berücksichtigt.
- Meta stellt spezielle Online-Formulare für den Widerspruch bereit, die nach Anmeldung bei Facebook oder Instagram zugänglich sind.
- Für den Widerspruch ist die Angabe der registrierten E-Mail-Adresse erforderlich, eine Begründung ist nicht nötig.
- Meta plant, neben allgemein zugänglichen Internetdaten auch öffentliche Inhalte seiner Plattformen für KI-Modelle zu verwenden.
- Ende-zu-Ende-verschlüsselte persönliche Nachrichten auf WhatsApp sind nicht betroffen, solange der KI-Assistent nicht in die Kommunikation eingebunden wird.
- Bei Einbindung des KI-Assistenten in Chats entfällt der Verschlüsselungsschutz, und Anfragen können zum KI-Training verwendet werden.
- Verbraucherzentrale empfiehlt vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten und rät, sensible Informationen nicht preiszugeben.
- Meta AI und das zugehörige blaue Kreissymbol können in den Meta-Diensten nicht deaktiviert oder ausgeblendet werden.
- Nutzer, die den KI-Dienst nicht verwenden möchten, können ihn lediglich ignorieren.

Source 2 (https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646):
- Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der Nutzung von Daten für KI-Training.
- Chat-Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, Meta hat keinen Zugriff darauf.
- Nur Inhalte, die an den Chatbot "Meta AI" gesendet werden, könnten für Trainingszwecke verwendet werden.
- Wenn keine Daten an den Chatbot gesendet werden, erhält dieser keine Informationen.
- Datenschutzhinweise von Meta besagen, dass ein einmal geäußertes Widerspruch nicht erneut ausgesprochen werden muss, wenn die Konten verknüpft sind.
- Unverknüpfte Konten erfordern für jeden Widerspruch eine separate Handlung.
- Nutzer sollten auch bei bereits erfolgtem Widerspruch erneut widersprechen, um auf Nummer sicher zu gehen.
- Es gibt bisher keine Berichte über abgelehnte Widersprüche zur Datenverarbeitung in KI durch Meta.
- Mögliche Schritte bei Ablehnung eines Widerspruchs:
- Löschen von bisherigen Beiträgen und keine neuen mehr veröffentlichen.
- Löschen der Konten bei Facebook und Instagram.
- Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen (verhindert nicht sofort die Datennutzung).
- Beratung durch Verbraucherzentrale oder rechtliche Schritte gegen Meta einleiten.
- Widerspruch ist auch möglich, wenn Nutzer weder Facebook noch Instagram verwenden.
- Meta nutzt bereits Trainingsdaten für KI-Programme wie "Meta AI", möglicherweise aus dem Internet oder von Drittanbietern.
- Nutzer können ein Formular ausfüllen, um Zugriff auf ihre Daten von Drittanbietern zu beantragen.
- Im Formular müssen die "Prompts" angegeben werden, die zur Generierung von Inhalten führten.
- Nutzer können auch ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und Widerspruch einlegen.
- Nutzer sollten aktiv werden, wenn sie trotz Widerspruch personenbezogene Daten in KI-generierten Inhalten entdecken.

Source 3 (https://www.keyed.de/blog/kuenstliche-intelligenz-und-datenschutz/):
- Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gefährdet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist.
- Diskussionen über Datenschutz betreffen intelligente Sprachassistenten wie Google Home und Amazon Echo, die Gespräche ungewollt aufzeichnen können.
- Datenschutzfolgenabschätzungen sind oft nicht möglich, da Algorithmen selbstständig Entscheidungen treffen.
- Es besteht ein Konflikt zwischen KI, Datenschutz, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Sicherheit der Bürger.
- Bei der Nutzung von Large Language Models (z.B. ChatGPT, Microsoft Copilot) können personenbezogene Daten verarbeitet werden, oft ohne Rechtsgrundlage.
- Viele KI-Modelle haben Server in den USA, was die Datenübermittlung in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland bedeutet.
- Für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen müssen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden.
- Die Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß Art. 5 DSGVO sind für KI-Systeme relevant: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext von KI kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Verarbeitung von Trainingsdaten und Verarbeitung bei der Nutzung der Anwendung.
- Die Differenzierung zwischen diesen Bereichen ist oft künstlich, da Nutzungsdaten auch zur Weiterentwicklung der KI verwendet werden.
- Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, solange die Interessen der betroffenen Personen nicht überwiegen.
- Bei der Abwägung sind Faktoren wie Intensität des Eingriffs, Art der Datenverarbeitung und Datensicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
- Öffentlich zugängliche Daten, z.B. aus sozialen Medien, genießen geringeren Schutz.
- Das wirtschaftliche Interesse von KI-Herstellern kann als berechtigtes Interesse gelten, insbesondere bei der Weiterverwendung von Nutzerdaten.
- Anonymisierte Daten werden oft als weniger schützenswert betrachtet.
- Eine rechtmäßige Verarbeitung kann auch ohne Einwilligung oder Vertragsverhältnis erfolgen, wenn eine positive Abwägung der Interessen möglich ist.
- Verstöße gegen die Grundsätze der Datenverarbeitung können Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
- Verantwortliche müssen durch frühzeitige Technikgestaltung gemäß Art. 25 DSGVO die Umsetzung der Grundsätze der Datenverarbeitung gewährleisten.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/daten-klau-durch-meta-ai-so-schuetzt-du-deine-whatsapp-nachrichten/

URL ohne Link:

https://www.kosmo.at/daten-klau-durch-meta-ai-so-schuetzt-du-deine-whatsapp-nachrichten/

Erstellt am: 2025-05-22 11:43:13

Autor:

Kosmo