Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250522_OTS0081/europas-comeback-coface-laedt-zur-22-country-risk-conference):
- Veranstaltung: Country Risk Conference (CRC) der Coface Österreich
- Datum: Dienstag, 3. Juni
- Ort: Apothekertrakt des Schloss Schönbrunn, Wien
- Anlass: 22. Auflage der Konferenz
- Ziel: Diskussion über die Zukunft Europas und Herausforderungen wie Klimawandel, Migration und europäische Regulierungen
- Gastgeberin: Dagmar Koch, Country Managerin Coface Österreich
- Keynote-Sprecher: Julius van de Laar, Thema: „Trump nach 135 Tagen – Promises made. Promises kept?“
- Vortragender: Christoph von Marschall, Thema: „Die neue Weltordnung“ und deren Auswirkungen auf Europa, Deutschland und Österreich
- Risikoüberblick für Branchen und Länder von Christiane von Berg, Coface-Ökonomin für BeNeLux & DACH Region
- Podiumsdiskussion: „Was ist eigentlich noch Europa?“
- Diskutanten:
- Dagmar Koch (Coface)
- Bettina Ludwig (Kontron AG)
- Patrick Orlet (Woom)
- Caroline Klaper (Wienerberger Österreich)
- Oliver Rammerstorfer (Plasser & Theurer)
- Coface: Unternehmen im Kredit- und Risikomanagement, tätig seit fast 80 Jahren
- Kunden: Rund 100.000 in etwa 200 Märkten
- Dienstleistungen: Warenkreditversicherung, Wirtschaftsauskünfte, Inkasso, Absicherung von Projektgeschäften
- Mitarbeiterzahl: Rund 5.200 (Stand 2024)
- Umsatz: ~1,845 Milliarden Euro (Stand 2024)
Source 2 (https://www.mpg.de/22179595/klimawandel-migration):
- 2023 waren laut UNHCR weltweit über 116 Millionen Menschen auf der Flucht, hauptsächlich aufgrund von Gewalt, Krieg und zunehmend auch durch Klimaextreme.
- Klimafolgen wie ansteigender Meeresspiegel und Wassermangel führen zu Verteilungskämpfen.
- Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 berücksichtigt Klimafolgen nicht als Fluchtgrund.
- In fünfzig Jahren könnten weite Teile der Welt unbewohnbar werden, wenn die Erderwärmung ungebremst fortschreitet.
- Australien und Tuvalu unterzeichneten im November 2023 einen Vertrag, der den Einwohnern von Tuvalu das Recht auf Umsiedlung nach Australien bei Unbewohnbarkeit ihrer Inseln gewährt.
- Der Klimawandel könnte zum Hauptgrund für Flucht werden; 2019 wurden 22 Millionen und 2023 32 Millionen Menschen durch klimabedingte Ereignisse vertrieben.
- Ein Drittel der Menschheit könnte bei einer Erderwärmung von 2,7 Grad in unbewohnbaren Regionen leben.
- Klimaflucht ist schwer von anderen Fluchtursachen abzugrenzen; es gibt viele Einflussfaktoren.
- Der Begriff „Überlebensmigration“ wird als Vorschlag zur Beschreibung von Klimaflucht diskutiert.
- Prognosen über die Anzahl zukünftiger Klimamigranten variieren stark und sind oft umstritten.
- Die UN-Flüchtlingskonvention erkennt keine klimawandelbedingten Fluchtgründe an.
- Juristin Laura Kraft warnt vor der Ergänzung der GFK um den Fluchtgrund „klimawandelinduzierte Vertreibung“.
- Ein Zusatzprotokoll könnte einen Schutzanspruch für Klimamigranten festlegen, wäre aber nur für Unterzeichnerstaaten bindend.
- Der Fall Ioane Teitiota, der 2010 Asyl in Neuseeland beantragte, wurde abgelehnt, da sein Leben nicht unmittelbar bedroht war.
- Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte fest, dass Abschiebungen gegen den Zivilpakt verstoßen können, wenn klimabedingte Bedingungen das Leben gefährden.
- Das Non-Refoulement-Gebot könnte auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention Anwendung finden.
- Der Europäische Gerichtshof hat bisher keine Entscheidungen zu Klimamigranten getroffen.
- Der UN-Migrationspakt von 2018 enthält Abschnitte zu Naturkatastrophen und Klimawandel, ist jedoch kein formeller Völkerrechtsvertrag.
- Vorschläge zur Unterstützung von Klimaflüchtlingen beinhalten einen „Klima-Pass“ und eine „Klima-Card“.
- Die Psychologin Birgit Leyendecker betont die Notwendigkeit, das „Recht, zu bleiben“ in Herkunftsregionen zu unterstützen.
- Steven Vertovec hebt hervor, dass viele Menschen zunächst in Randzonen ihrer eigenen Regionen migrieren werden.
- Die Zahl der Menschen, die aufgrund des Klimawandels ihre Heimat verlassen, wird voraussichtlich steigen.
- Derzeit gibt es keinen klaren Schutzanspruch für Klimaflüchtlinge im internationalen Recht.
- Notwendig sind verbindliche Verpflichtungen zur Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel, insbesondere in den Metropolen des Globalen Südens.
Source 3 (https://www.swp-berlin.org/10.18449/2023A60/):
- Der Klimawandel führt zu Migration, Flucht und Vertreibung sowie unfreiwilliger Immobilisierung von Menschen.
- Internationale Klimaverhandlungen haben Herausforderungen und Kosten in diesem Kontext lange vernachlässigt.
- Bisherige Bemühungen um selbstbestimmte Mobilitätsentscheidungen sind unterfinanziert.
- Ein neuer Fonds für Verluste und Schäden könnte menschliche Mobilität berücksichtigen.
- Finanzielle Ressourcen und technische Unterstützung allein sind nicht ausreichend.
- Es bedarf ambitionierter migrationspolitischer Lösungen, einschließlich geplanter Umsiedlungen.
- Klimawandel beeinflusst Mobilität durch plötzliche Katastrophen (z.B. Stürme, Überschwemmungen) und langsame Umweltveränderungen (z.B. Meeresspiegelanstieg).
- Beispiele für plötzliche Katastrophen: Flutkatastrophe in Pakistan, Hurricane Ian in Florida (2022).
- Langsame Umweltveränderungen können Lebensgrundlagen zerstören, z.B. in Pazifikinseln wie Kiribati.
- Mehrheit der unfreiwilligen Wanderungsbewegungen erfolgt innerhalb von Ländern.
- Klimatische Veränderungen können Gewaltkonflikte verstärken und Vertreibung verursachen.
- Sichere Migration wird als Anpassungsstrategie betrachtet, kann aber auch zu Armut und Verlust sozialer Bezüge führen.
- Begriff "menschliche Mobilität im Kontext des Klimawandels" (HMCCC) wird zunehmend verwendet.
- Das Internal Displacement Monitoring Center (IDMC) erfasst seit 2008 Daten zu Vertreibungen durch Naturkatastrophen.
- 2022 gab es 32,6 Millionen neue katastrophenbedingte Binnenvertreibungen, 28,3 Millionen durch Konflikte.
- 98% der katastrophenbedingten Vertreibungen 2022 waren auf Extremwetterereignisse zurückzuführen.
- Wissenschaftlicher Konsens: Unfreiwillige Wanderungsbewegungen durch Extremwetterereignisse werden zunehmen.
- Prognosen der Weltbank: Bis 2050 könnten bis zu 216 Millionen klimawandelbedingte Binnenvertreibungen auftreten.
- Besonders betroffen sind Entwicklungsländer, kleine Inselstaaten und arktische Regionen.
- Internationale Klimaverhandlungen fokussieren auf Klimaschutz, Anpassung und Minimierung von Verlusten und Schäden.
- Klimagerechtigkeit: Anspruch ärmerer Länder auf Ausgleich für durch wohlhabende Länder verursachte Schäden.
- COP27 (2022) in Ägypten: Klimawandelbedingte Flucht und Vertreibung erstmals in Abschlusserklärung erwähnt.
- Nationale und internationale Organisationen arbeiten an Lösungen für klimabedingte Vertreibung.
- Wichtige internationale Rahmenwerke: Nansen Initiative, Sendai Framework, UN-Aktionsagenda.
- Vielfalt der Akteure erschwert kohärente Lösungsansätze.
- IOM unterscheidet zwischen "solutions for people to move", "solutions for people on the move", "solutions for people to stay".
- Finanzierungsbedarfe sind hoch, insbesondere für langfristige Anpassungsmaßnahmen.
- COP27 einigte sich auf neue Finanzierungsstrukturen für Verluste und Schäden, einschließlich eines Fonds.
- Der Fonds soll kurzfristige Nothilfe und langfristige Unterstützung finanzieren.
- Unklarheiten über die institutionelle Verortung des Fonds und die Beitragenden.
- Der Fonds soll auch nichtwirtschaftliche Verluste und Schäden berücksichtigen.
- Vertreibung, Umsiedlung und Migration erhalten zentrale Rolle im neuen Fonds.
- Fehlende allgemein gültige Terminologie und Daten zu Verlusten und Schäden.
- Handlungsempfehlungen: Stärkung der finanziellen und technischen Unterstützung, Entwicklung migrationspolitischer Lösungen.
- Notwendigkeit, legale Migrationswege für vom Klimawandel betroffene Personen auszubauen.