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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www2.oekonews.at/stillstand-bei-der-energiewende-erneuerbare-energie-oesterreich-fordert-klare-vorgaben-vom-bund+2400+1227019):
- EU-Richtlinie RED III verpflichtet Mitgliedsstaaten zur schnellen Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien.
- In Österreich gibt es bisher keine definierten geeigneten Flächen in den Bundesländern.
- EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig kritisiert das langsame Tempo der neun Bundesländer.
- Zentrale Maßnahmen zur Umsetzung der RED III bleiben aus, Genehmigungsverfahren stocken.
- Flächenerhebung muss bis 21. Mai 2025 abgeschlossen sein, bisher in keinem Bundesland erfolgt.
- Ab Februar 2026 können keine Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare ausgewiesen werden.
- In Oberösterreich wurden nur Ausschlusszonen definiert, was als Rückschritt angesehen wird.
- Umsetzung der Richtlinie liegt rechtlich in der Verantwortung der Länder, der Bund ist jedoch gegenüber der EU rechenschaftspflichtig.
- Florian Stangl, Experte für Energie- und Europarecht, weist auf die paradoxe Situation hin, dass die EU Ergebnisse vom Bund fordert, die Länder aber nicht liefern.
- Zentrale Maßnahmen, die seit Frühjahr 2024 in Kraft sein sollten, sind noch nicht umgesetzt.
- EEÖ fordert ein starkes Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) zur Schaffung einheitlicher Regelungen und zur Bereitstellung von Flächen.
- Hintergrund: RED III-Richtlinie legt verbindliche Vorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien fest, einschließlich der Flächenausweisung bis Mai 2025.

Source 2 (https://www.schoenherr.eu/content/renewable-energy-directive-red-iii/):
- Am 31.10.2023 wurde die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
- Die Richtlinie tritt am 20.11.2023 in Kraft.
- RED III novelliert die RED II aus dem Jahr 2018 und soll den Ausbau erneuerbarer Energien in der EU erhöhen.
- Die Richtlinie betrifft nicht nur den Energiesektor, sondern auch Industrie, Verkehr, Gebäude, Wärme/Kälte sowie Land- und Forstwirtschaft.
- Sie enthält neue Zielsetzungen, Verpflichtungen und Berechnungsmethoden für den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Die Bestimmungen müssen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
- Verbindliches Ziel: Anteil erneuerbarer Energien in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 % des Endenergieverbrauchs erhöhen (alte Zielvorgabe: 32 %).
- Unverbindliches Ziel: 45 % Erneuerbare am Endenergieverbrauch.
- Sektorbezogene Unterziele im Wärme- und Kältesektor:
- Verpflichtende jährliche Erhöhung des Anteils Erneuerbarer um mindestens 0,8 % (2021-2025) und 1,1 % (2026-2030).
- Unverbindlicher Zielwert für Österreich: 1,0 % (2021-2025) und 0,7 % (2026-2030).
- Ziel: Steigerung des Anteils Erneuerbarer und Abwärme/Kälte um jährlich 2,2 % (2021-2030).
- Verkehr: Mindestanteil von 29 % Erneuerbarer am Endenergieverbrauch oder Senkung der Treibhausgasintensität um mindestens 14,5 % bis 2030.
- Fortgeschrittene Biokraftstoffe und Biogas: Mindestens 1 % bis 2025 und 5,5 % bis 2030.
- Industriesektor: Unverbindliches Ziel von 1,6 % jährlicher Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien.
- Verbindliches Ziel: Anteil erneuerbarer Wasserstoffe und Brennstoffe nicht biologischen Ursprungs bis 2030 auf 42 % erhöhen, bis 2035 auf 60 %.
- Gebäudesektor: Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung bis 2030 auf mindestens 49 % erhöhen.
- Mitgliedstaaten müssen bis 21.05.2025 das inländische Potenzial für erneuerbare Energieerzeugung und Infrastruktur erfassen.
- Bis 21.02.2026 müssen Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie ausgewiesen werden.
- Beschleunigungsgebiete sollen Flächen mit geringen Umweltauswirkungen umfassen.
- Genehmigungsverfahren für Projekte in Beschleunigungsgebieten sollen vereinfacht werden (z.B. keine Umweltverträglichkeitsprüfung).
- Mitgliedstaaten können Gebiete für Netz- und Speicherinfrastruktur ausweisen.
- Genehmigungsverfahren sollen durch "One-stop-shop" und Digitalisierung effizienter gestaltet werden.
- Mitgliedstaaten müssen bis 21.02.2024 sicherstellen, dass EE-Projekte im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
- Einführung von Green Corporate PPAs zur Förderung des direkten Bezugs erneuerbarer Energie durch Unternehmen.
- Mitgliedstaaten haben bis 21.05.2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, mit einigen Regelungen bis 01.07.2024.
- Österreich hat ambitionierte Klimaziele (Klimaneutralität bis 2040) und muss die in der RED III vorgesehenen Maßnahmen vollständig umsetzen.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/70/energie-aus-erneuerbaren-quellen):
- Erneuerbare Energiequellen: Wind-, Solar-, Wasser-, Meeresenergie, geothermische Energie, Biomasse, Biokraftstoffe.
- Vorteile: Reduzierung der Umweltverschmutzung, neue Energieoptionen, Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
- 2022: 23% des Bruttoendenergieverbrauchs der EU aus erneuerbaren Quellen.
- 2023: Anhebung des Unionsziels für erneuerbare Energiequellen am Bruttoenergieverbrauch von 32% auf 42,5% bis 2030, mit einem angestrebten Anteil von 45%.
- Rechtsgrundlage: Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
- Europäischer Grüner Deal: Verpflichtung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
- Richtlinie über erneuerbare Energie:
- Ursprüngliche Richtlinie (2009): 20% des Bruttoendenergieverbrauchs bis 2020 aus erneuerbaren Quellen.
- Überarbeitung (2018): Ziel von 32% bis 2030, 14% erneuerbare Kraftstoffe im Verkehr.
- NEKP: Nationale Energie- und Klimapläne müssen bis März 2023 erstellt werden.
- Zweite Überarbeitung (2023): Anpassung an neue Klimaziele, Beschleunigung der Energiewende nach dem Ukraine-Konflikt.
- Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte sollen beschleunigt werden.
- Sektorspezifische Ziele:
- Industrie: 42% Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen bis 2030.
- Gebäude: 49% erneuerbare Energie bis 2030.
- Verkehr: 29% erneuerbare Energie oder 14,5% Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030.
- Forschung: 5% innovative Technologien bis 2030.
- Finanzierungsmechanismus (EU-Verordnung 2020/1294): Unterstützung für Mitgliedstaaten zur Erreichung ihrer Ziele.
- Transeuropäische Energienetze (TEN-E): Strategie zur Vernetzung der Energieinfrastruktur, Förderung erneuerbarer Energien.
- Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie: Ziel, Besteuerung mit Energie- und Klimapolitik in Einklang zu bringen.
- Solarenergie: Ziel von 600 GW bis 2030, rechtliche Verpflichtung zur Anbringung von Solaranlagen.
- Biomasse und Wasserstoff: Ziel von 10 Mio. Tonnen erneuerbarem Wasserstoff bis 2030.
- Offshore-Windenergie: Ziel von 111 GW bis 2030, 317 GW bis 2050.
- Meeresenergie: Ausbau um den Faktor fünf bis 2030, um den Faktor 25 bis 2050.
- Rolle des Europäischen Parlaments: Unterstützung für bindende Ziele für erneuerbare Energien, Forderung nach Überarbeitung der Richtlinie.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-22 00:21:10

Autor:

ÖkoNews