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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0192/nationalrat-oevp-machtmissbrauchs-untersuchungsausschuss-koennte-sich-verzoegern):
- Ein Viertel der Abgeordneten kann einen Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) einleiten.
- Verfassungsrechtliche Vorgaben könnten die Einsetzung des von der FPÖ geforderten U-Ausschusses zum "Fall Pilnacek" und zur Corona-Politik verzögern.
- ÖVP und andere Parteien äußern Bedenken bezüglich der gesetzlichen Anforderungen des FPÖ-Antrags.
- Andreas Hanger (ÖVP) betont die Notwendigkeit einer klaren Definition des Untersuchungsgegenstandes.
- Hanger stellt in Frage, ob das FPÖ-Verlangen diese Anforderungen erfüllt, da es Verschwörungstheorien vermische.
- Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Kai Jan Krainer (SPÖ) vermissen einen klaren Zusammenhang im U-Ausschuss-Verlangen.
- NEOS werden den Antrag intensiv prüfen; SPÖ kündigt konstruktive Mitarbeit an, bezweifelt jedoch das Interesse der FPÖ an einer seriösen Debatte.
- Sigrid Maurer (Grüne) äußert Skepsis gegenüber dem Corona-Thema im Antrag und sieht offene Fragen im Fall Pilnacek.
- Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnet den U-Ausschuss als "mehr als notwendig" und kritisiert die ÖVP für Machtmissbrauch in der Corona-Politik.
- Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) erhält zwei Ordnungsrufe für ihre Äußerungen im Nationalrat.
- Der Geschäftsordnungsausschuss prüft nun die formale Korrektheit des U-Ausschuss-Antrags und hat dafür acht Wochen Zeit.
- Bei Differenzen kann die FPÖ den Verfassungsgerichtshof anrufen.
- In der Zweiten Republik gab es bisher 29 U-Ausschüsse, davon acht nach der seit 2015 geltenden Verfahrensordnung und sieben auf Basis eines Minderheitenverlangens.

Source 2 (https://www.fpoe.at/aktuell/artikel-detailansicht/u-ausschuss-letzte-verteidigungslinie-der-demokratie-gegen-oevp-machtmissbrauch):
- FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kritisiert die ÖVP als ein „System“ und „Machtapparat“.
- Hafenecker stellt eine Dringliche Anfrage an ÖVP-Kanzler Christian Stocker mit dem Titel „Partei oder Staat, was steht bei Ihnen an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?“.
- Er beschreibt Österreich als in einem „historischen Tiefpunkt“ mit wirtschaftlicher Rezession und gesellschaftlicher Spaltung.
- Hafenecker spricht von einem „schwarzen Netzwerk“ und systematischem Machtmissbrauch durch die ÖVP.
- Der Fall des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek wird als Beispiel für die tiefen Verstrickungen der ÖVP angeführt.
- Hafenecker kritisiert die Ermittlungen zu Pilnaceks Tod als unzureichend und erwähnt eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens.
- Er bezeichnet die Corona-Maßnahmen als Generalprobe für einen autoritären Staat und kritisiert die Behandlung von Maßnahmenkritikern.
- Hafenecker fordert einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des ÖVP-Machtmissbrauchs und der Corona-Entscheidungen.
- Der Untersuchungsausschuss soll klären, wer für die Ermittlungen im Fall Pilnacek verantwortlich ist und welche Entscheidungen während der Corona-Zeit getroffen wurden.
- Hafenecker verteidigt den Begriff „tiefer Staat“ als legitim und beschreibt ihn als Gefahr für die Demokratie.
- Er betont, dass die FPÖ mit dem Untersuchungsausschuss ein Wahlversprechen einlöst und lückenlose Aufklärung fordert.
- Hafenecker appelliert an die SPÖ und Neos, sich nicht von der ÖVP beeinflussen zu lassen und die Demokratie zu verteidigen.
- Er warnt, dass Widerstand gegen den Untersuchungsausschuss das ÖVP-System verteidigt und die Demokratie gefährdet.

Source 3 (https://www.parlament.gv.at/verstehen/kontrolle/politische-kontrolle/untersuchungsausschuesse):
- Alle Organe des Bundes (z. B. Bundesministerien, Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht) müssen auf Ersuchen eines Untersuchungsausschusses Akten und Unterlagen übermitteln.
- Auch Organe der Länder (z. B. Landesregierungen), Gemeinden und sonstige Selbstverwaltungskörper (z. B. Kammern) sind verpflichtet, Unterlagen bereitzustellen.
- Untersuchungsausschüsse dürfen keine beweissichernden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmen durchführen oder von Gerichten verlangen.
- Der Untersuchungsausschuss kann Auskunftspersonen laden und befragen.
- Personen, die sich weigern, als Auskunftsperson zu erscheinen, können vorgeführt werden.
- Das Bundesverwaltungsgericht kann Beugestrafen verhängen.
- Die Vorlage von Akten und Unterlagen sowie die Ladung von Auskunftspersonen kann von einem Viertel der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses verlangt werden.
- Auskunftspersonen dürfen nur zweimal geladen werden.

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Erstellt am: 2025-05-21 20:20:47

Autor:

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