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Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505211917/auto-brennt-lichterloh-kinder-9-10-und-12-in-verdacht-brandstiftung/):
- Datum des Vorfalls: 19. Mai 2025, gegen 17:30 Uhr
- Ort: Tiefgarage in Traun, Oberösterreich
- Verursacher: drei Kinder im Alter von neun, zehn und zwölf Jahren
- Zwei Brüder aus dem Bezirk Linz-Land (Oberösterreich) haben den 12-jährigen Bekannten angestiftet, ein beschädigtes Auto in Brand zu setzen
- Fahrzeug geriet in Vollbrand
- Notruf bei der Feuerwehr um 17:51 Uhr
- Feuerwehr Traun, Hart und Berufsfeuerwehr Feuerstein mit insgesamt 45 Kräften im Einsatz
- Brand unter Kontrolle um 18:08 Uhr, „Brand aus“ gemeldet
- Starke Rauchentwicklung führte zur Sperrung der Tiefgarage durch die Polizei
- Garage musste entlüftet werden
- Angezündetes Fahrzeug vollständig zerstört
- Unklar, ob andere Fahrzeuge oder Teile der Garage beschädigt wurden
- Schadenshöhe wird derzeit erhoben
- Garage bleibt vorerst baupolizeilich gesperrt
- Es gab keine Verletzten

Source 2 (https://www.sn.at/panorama/oesterreich/zwoelfjaehriger-auto-tiefgarage-178817788):
- Zwei Buben im Alter von neun und zehn Jahren sollen einen Zwölfjährigen angestiftet haben, ein Auto in einer Tiefgarage in Traun (Bezirk Linz-Land) anzuzünden.
- Der Zwölfjährige setzte einen bereits beschädigten Pkw in Brand.
- Der Vorfall ereignete sich am Montagabend.
- Ein Löscheinsatz mit 45 Feuerwehrleuten war erforderlich.
- Die Feuerwehren Traun, Hart und die Berufsfeuerwehr Feuerstein löschten den Brand schnell.
- Die Garage wurde aufgrund starker Rauchentwicklung baupolizeilich gesperrt.
- Der angezündete Pkw wurde vollständig zerstört.
- Es ist unklar, ob weitere Fahrzeuge beschädigt wurden.
- Der Schaden an der Tiefgarage kann noch nicht beziffert werden.
- Es gab keine Verletzten.

Source 3 (https://www.veko-online.de/?catid=0&id=184):
- Jährlich erleiden in Deutschland ca. 6.000 Kinder Verbrennungen und Verbrühungen.
- Kinder sind häufig Verursacher von Bränden, ca. 25% der Tatverdächtigen bei Brandstiftungen sind unter 14 Jahre alt.
- Personen unter 14 Jahren gelten nach StGB und JGG als „schuldunfähige Kinder“ und sind strafrechtlich nicht verantwortlich.
- Strafverfahren werden gegen Kinder unter 14 Jahren nicht eingeleitet; sie sind gemäß § 19 StGB strafunmündig.
- Befragungen von verdächtigen Kindern sind Anhörungen, Erziehungsberechtigte können Zeugnisverweigerungsrechte wahrnehmen.
- Eltern können unter Umständen wegen Brandstiftung durch „Unterlassen“ (§ 13 StGB) strafbar gemacht werden, Anklagen sind jedoch selten.
- Zivilrechtlich sind Kinder bis 7 Jahre nicht deliktfähig und haften nicht für verursachte Brandschäden (§ 828 Abs. 1 BGB).
- Kinder zwischen 7 und 14 Jahren sind grundsätzlich deliktfähig, Haftung hängt von der Einsichtsfähigkeit ab (§ 828 Abs. 2 BGB).
- Polizei hat die Aufgabe, Kinderbrandstiftungen aufzuklären und die Täter zu ermitteln.
- Kinderbrandstiftungen sind oft fahrlässig, insbesondere im Kindergartenalter, da Kinder die Folgen ihres Handelns nicht einschätzen können.
- Häufige Impulsgeber für Brandstiftungen sind Streichhölzer und Feuerzeuge in Kombination mit brennbaren Materialien.
- Jüngere Kinder haben ein eingeschränktes Gesichtsfeld und können Entfernungen und Gefahren nicht gut einschätzen.
- Bis zum Grundschulalter entwickeln Kinder ein akutes Gefahrenbewusstsein, vorausschauendes Gefahrenbewusstsein erst ab ca. 10 Jahren.
- Kinder im Grundschulalter zeigen ein starkes Interesse am Feuer, häufige Brandstiftungen können mit mangelnder Beaufsichtigung in Verbindung stehen.
- Bei älteren Kindern und Jugendlichen können Brandstiftungen aus dem Wunsch resultieren, in der Peer-Group Anerkennung zu finden.
- Vorsätzliche Brandstiftungen durch Kinder sind kritisch zu bewerten, da viele Kinder die Folgen ihres Handelns nicht überblicken können.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 19:26:06

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