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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0159/spoe-schroll-wer-war-die-letzten-jahre-eigentlich-energieministerin):
- SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll kritisiert Ex-Ministerin Gewessler.
- Gewessler habe Gesetze wie Klimagesetz, Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz nicht vorangetrieben.
- Diese Gesetze seien jahrelang nicht verhandelt worden.
- Schroll wirft Gewessler vor, Milliarden Euro ohne nachhaltige Wirkung ausgegeben zu haben.
- Er betont, dass das Budgetdesaster nun korrigiert werden müsse.
- Schroll weist darauf hin, dass EU-Richtlinien seit Jahren vorliegen, aber nicht umgesetzt wurden.
- Die Regierung habe in zwei Monaten ein Doppelbudget ausgehandelt.
- Es wird an der Umsetzung wichtiger Energiegesetze gearbeitet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Preise zu senken.
- Schroll fordert konstruktive Mitwirkung der Opposition an der Energiepolitik.

Source 2 (https://www.bmwet.gv.at/Ministerium/Rechtsvorschriften/Energierecht.html):
- Das Energierecht in Österreich regelt die Energieversorgung und fördert erneuerbare Energien, Effizienzsteigerung, Verbraucherschutz und Versorgungssicherheit.
- **Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)**: In Planung, soll den Strommarkt modernisieren, das ElWOG ersetzen und die Integration erneuerbarer Energien erleichtern. Ziel: Verabschiedung bis Sommer 2025.
- **Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)**: Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien, Ziel: Klimaneutralität bis 2040. Bis 2030 soll die Stromversorgung auf 27 TWh erneuerbare Energien erhöht werden (11 TWh Photovoltaik, 10 TWh Windkraft, 5 TWh Wasserkraft, 1 TWh Biomasse).
- **Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)**: In Vorbereitung, soll Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte beschleunigen. Ziel: Verabschiedung bis Sommer 2025.
- **Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG)**: Teil des Regierungsprogramms, Ziel: Ausbau der Biogasproduktion auf 6,5 TWh pro Jahr bis 2030. Marktprämienmodell vorgesehen.
- **Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012)**: Regelt Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung in Krisenzeiten für feste und flüssige Energieträger, Elektrizität und Erdgas.
- **Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011)**: Regelt Erzeugung, Transport, Verteilung und Versorgung mit Erdgas. Gewährleistet diskriminierungsfreien Netzzugang und stärkt Verbraucherrechte.
- **Gasdiversifizierungsgesetz (GDG)**: Ziel: Verringerung der Abhängigkeit von einzelnen Gaslieferanten. Regelt Maßnahmen zur diversifizierten Gasversorgung und europäische Kooperation.
- **Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012)**: Fördert Strom aus erneuerbaren Quellen, regelt finanzielle Förderung über Marktprämien und legt Einspeisetarife fest.
- **Umweltförderungsgesetz (UFG)**: Fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes und Energieeffizienz, insbesondere in der Industrie.
- **Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG)**: Fördert klimaneutralen Wasserstoff, unterstützt den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und legt Kriterien für Förderwürdigkeit fest.
- **Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz (WKLG)**: Regelt den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärme- und Kältenetzen, fördert den Anschluss an bestehende Netze und den Neubau.
- **Energieeffizienzgesetz (EEffG)**: Setzt die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz um, Ziel: maximal 920 PJ Endenergieverbrauch bis 2030, mit kumulierten Einsparungen von 650 PJ bis 2030.

Source 3 (https://www.parlament.gv.at/fachinfos/rlw/Welche-Gesetze-schuetzen-das-Klima-Klimarelevantes-Energierecht):
- Österreich hat Ziele zur erneuerbaren Stromerzeugung im Ökostromgesetz festgelegt.
- Das Ökostromgesetz wurde 2021 durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ergänzt.
- 2023 wurde das EAG umfassend novelliert.
- Ziel: Ab 2030 soll der Stromverbrauch in Österreich bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden (§ 4 Abs. 2 EAG).
- "Bilanziell" bedeutet, dass Stromimporte erlaubt sind, solange sie durch Exporte von erneuerbarem Strom ausgeglichen werden.
- Maßnahmen zur Zielerreichung: Förderung des Baus, der Erweiterung und Revitalisierung von Stromerzeugungsanlagen.
- Gesetz sieht Investitionszuschüsse und Marktprämien für jährlich verkaufte Strommengen vor, um höhere Produktionskosten im Vergleich zu fossilen Energiequellen auszugleichen.
- E-Control muss gemäß § 90 EAG jährlich einen Monitoringbericht erstellen und dem Nationalrat vorlegen, der die Zielerreichung bis 2030 analysiert.
- Letzter Monitoringbericht analysiert das Jahr 2022.
- Bundesministerin für Klimaschutz muss bis Dezember 2024 einen Evaluierungsbericht an den Nationalrat vorlegen (§ 91 EAG).
- 2023 wurde das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) geändert, um Genehmigungsverfahren für erneuerbare Stromerzeugung zu beschleunigen.
- Das geänderte UVP-G sieht ein konzentriertes Genehmigungsverfahren vor, das alle relevanten Vorschriften im Bundes- und Landesrecht anwendet.
- Hinderliches Landesrecht für Genehmigungen von Windkraftanlagen wird zurückgedrängt oder abgeändert (§ 4a UVP-G).
- Klimaschutzminister:in muss alle drei Jahre über den Vollzug des UVP-G an den Nationalrat berichten.
- Letzter Bericht über den Vollzug des UVP-G wurde im April 2022 vorgelegt und umfasst den Zeitraum März 2018 bis März 2021.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 16:16:07

Autor:

OTS