Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3791302):
- Ein Mann und zwei Begleiter wurden während einer Kreuzfahrt wegen ungebührlichen Verhaltens vom Schiff ausgeschlossen.
- Der Mann wurde beschuldigt, in ein Glas für Erdnüsse uriniert und es auf den Tisch gestellt zu haben.
- Der Vorfall ereignete sich 2023 auf einem Kreuzfahrtschiff, das von Mallorca entlang der iberischen Küste fuhr.
- Ein Crewmitglied bestätigte einen deutlichen Uringeruch, der Mann bestritt die Vorwürfe.
- Drei Tage nach dem Vorfall wurde den Männern nach einem Landausflug der Wiedereinstieg auf das Schiff verweigert.
- Der Kapitän erteilte einen Bordverweis, was dazu führte, dass die Männer auf eigene Kosten abreisen und neue Flüge buchen mussten.
- Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Ausschluss unrechtmäßig war, da keine vorherige Abmahnung erfolgte.
- Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten nicht als grob oder gewalttätig im Sinne der Reisebedingungen galt.
- Der Bordverweis erfolgte erst drei Tage nach dem Vorfall, obwohl das Schiff bereits einen anderen Hafen angelaufen hatte.
- Die beiden Begleiter des Mannes wurden ebenfalls ausgeschlossen, was das Gericht als unverhältnismäßig bewertete.
- Der Kläger erhält eine Entschädigung von rund 4300 Euro für den nicht genutzten Teil der Reise, knapp 1600 Euro für Rückflüge und Taxi sowie rund 3100 Euro für entgangene Urlaubsfreuden.
Source 2 (https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kreuzfahrt-in-glas-uriniert-fuer-duesseldorfer-gericht-kein-grund-zum-ausschluss-von-kreuzfahrt-a-24fcfdb3-3eb5-4da4-ad5e-edcee4e8bf93):
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/kreuzfahrt-in-glas-uriniert-fuer-duesseldorfer-gericht-kein-grund-zum-ausschluss-von-kreuzfahrt-a-24fcfdb3-3eb5-4da4-ad5e-edcee4e8bf93
Source 3 (https://www.anwalt.org/reiserecht-kreuzfahrt/):
- Kreuzfahrtbranche verzeichnet seit Jahren Wachstum, 2016 Passagierrekord mit 2,02 Millionen Gästen.
- Reiserecht für Kreuzfahrten gilt als Pauschalreise, Reiseveranstalter ist für Missstände verantwortlich.
- Reisemangel liegt vor, wenn vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden (z.B. ausgelassene Hafenstopps, andere Kabinenkategorie).
- Vorgehen bei Reisemängeln: Reiseleitung vor Ort informieren, nach Heimkehr Reisemängelanzeige verfassen, ggf. Anwalt konsultieren.
- Reiserecht umfasst auch Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.
- Bei Mängeln kann Reisepreisminderung gefordert werden, Frist zur Abgabe einer Mängelanzeige beträgt zwei Jahre (seit 01. Juli 2018).
- Reisemängel sollten schriftlich dokumentiert und dem Reiseveranstalter innerhalb eines Monats nach Rückkehr gemeldet werden.
- EU-Fahrgastrechte gelten bei Annullierung oder Verspätung (über 90 Minuten) im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats.
- Entschädigung bei verspäteter Ankunft hängt von Fahrtdauer und Verspätung ab (25-50% des Fahrpreises).
- Schifffahrtsereignisse oder schuldhafte Handlungen des Beförderers können weitere Ansprüche rechtfertigen.
- Entschädigungshöhe ist individuell und kann anhand der Würzburger Tabelle orientiert werden.
- Gerichtsurteile: Unterbringung in anderer Kabinenkategorie rechtfertigt 10% Reisepreisminderung; Ausfall eines Hafenstopps kann 50% Minderung rechtfertigen.
- Starker Wellengang oder Unwetter gelten nicht als Reisemangel; Lärmbelästigung und Seekrankheit rechtfertigen in der Regel keine Ansprüche.