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Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505211515/unfall-bei-autozulieferer-endet-toedlich-viele-fragen-bleiben-offen/):
- Datum des Vorfalls: 22. April 2025
- Ort: Firmengelände des Autozulieferers Innerio in Kottingbrunn, Bezirk Baden
- Ereignis: Schwerer Arbeitsunfall während routinemäßiger Wartungsarbeiten an einem Lötofen
- Uhrzeit des Unfalls: ca. 11:30 Uhr
- Verletzter: Mitarbeiter, der schwer verletzt wurde
- Sofortige Maßnahmen: Reanimation und Transport mit Rettungshubschrauber ins Landesklinikum Wiener Neustadt
- Todeszeitpunkt: Der Mann verstarb vier Tage nach dem Unfall
- Ermittlungen: Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt
- Beteiligte Institutionen: Polizei, Arbeitsinspektorat
- Zentrales Element der Ermittlungen: Ergebnis der gerichtlichen Obduktion, das mehrere Wochen auf sich warten lassen könnte
- Sicherheitsmaßnahmen: Innerio hat alle vergleichbaren Wartungsarbeiten vorerst eingestellt
- Unternehmensstatement: Detaillierte Anweisungen für die Arbeiten lagen vor und wurden regelmäßig überprüft
- Schutzausrüstungen: Atemmaske, Sicherungsgurt und Funkgerät waren in einwandfreiem Zustand und zugänglich

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/unfall-am-arbeitsplatz-fahrlaessige-koerperverletzungtoetung-baugefaehrdung_063182.html):
- Unfälle am Arbeitsplatz können zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 230 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) führen.
- Verantwortliche, die gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik bei Bau- oder Abbrucharbeiten verstoßen, können wegen Baugefährdung (§ 319 StGB) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
- Ermittlungen konzentrieren sich auf die Suche nach Verantwortlichen, insbesondere auf Baustellen mit arbeitsteiligem Zusammenwirken, die als schwierig gelten.
- Im Strafrecht wird zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden.
- Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter den Erfolgseintritt erkennt und ihn billigend in Kauf nimmt.
- Bei fehlenden Unfallverhütungsvorschriften oder Sicherheitsvorschriften haben leitende Angestellte eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
- Allgemeine Verhaltenshinweise und Sicherheitsratschläge geben nur Anhaltspunkte, bestimmen jedoch nicht das Maß der individuell erforderlichen Sorgfalt.
- Fehler Dritter unterbrechen den Kausalzusammenhang nicht; Verantwortliche bleiben auch bei Fehlern Dritter haftbar, wenn diese nur untergeordnet sind.
- Eigengefährdendes Verhalten des Arbeitnehmers entbindet den Arbeitgeber grundsätzlich nicht von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wobei die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.
- Der Verfasser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht seit 2001 und Dozent für Fortbildungen im Strafrecht und Arbeitsrecht.

Source 3 (https://topeins.dguv.de/recht/dafuer-sind-fuehrungskraefte-verantwortlich/):
- Maik Bender, Auszubildender in einer Flachglasfabrik in Norddeutschland, wechselt Werkzeuge bei laufender Maschine ohne Sicherheitsvorkehrungen.
- Er beugt sich in den Arbeitsbereich einer Glaskantenschleifmaschine, um Werkzeuge aufzuheben und Wasserdüsen auszurichten.
- Während er sich beugt, fährt der Werkzeugkopf der Maschine zurück und verletzt ihn tödlich.
- Bender stirbt einen Tag nach dem Unfall an Hirn- und Schädelverletzungen.
- Arbeitgeber und Unternehmensleitung tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten.
- Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich.
- Unternehmer müssen Gefahren für Leib und Leben abwenden und sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.
- Unternehmer können Aufgaben und Pflichten an andere delegieren, müssen jedoch die Verantwortung für die Auswahl und Kontrolle der Beauftragten behalten.
- Führungskräfte haben eine Fürsorgepflicht für die Sicherheit der Beschäftigten und müssen auf gemeldete Probleme reagieren.
- Nach dem Unfall wurden die Hauptgeschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, da sie Sicherheitsvorkehrungen bewusst entfernt hatten.
- Ein Geschäftsführer wurde verurteilt, weil er einen Bericht über Sicherheitsmängel ignorierte.
- Nach Arbeitsunfällen können zivilrechtliche, ordnungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen folgen.
- Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln kann zur Haftung durch die gesetzliche Unfallversicherung führen.
- Führungskräfte können Haftungsrisiken durch verantwortungsvolles Handeln und Kenntnisse der relevanten Vorschriften vermeiden.
- DGUV Vorschriften und Branchenregeln bieten Unterstützung für die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen.

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Erstellt am: 2025-05-21 15:20:11

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