Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0149/boep-begruesst-nationalen-aktionsplan-gegen-gewalt-an-frauen):
- Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßt den Auftakt des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen (NAP).
- Der NAP wird von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner geleitet.
- Ziel des NAP ist es, Frauen und Mädchen in Österreich ein Leben ohne Gewalt zu ermöglichen.
- Klinische PsychologInnen spielen eine zentrale Rolle in der Gewaltprävention und -intervention.
- Der BÖP fordert die frühzeitige und systematische Einbindung psychologischer Fachkompetenz in alle relevanten Arbeitsgruppen des NAP.
- BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger betont die Bedeutung psychologischer Unterstützung für betroffene Frauen und die Notwendigkeit der Einbindung der Berufsgruppe.
- Der BÖP bietet seine fachliche Expertise und Mitarbeit an und möchte aktiv in die thematischen Arbeitsgruppen des NAP eingebunden werden.
- Der BÖP sieht die Notwendigkeit einer gemeinsamen Verantwortung von Politik, Zivilgesellschaft und relevanten Berufsgruppen für ein gewaltfreies Österreich.
Source 2 (https://services.bundeskanzleramt.gv.at/newsletter/bka-medien-newsletter/innenpolitik/bka-medieninformation-23-04-2025-2.html):
- Die Bundesregierung hat einen Ministerratsbeschluss zur Erstellung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gefasst.
- Der NAP ist Teil des Regierungsprogramms und soll von 2025 bis 2029 gelten.
- Ziel des NAP ist die langfristige, ressortübergreifende Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt.
- Der Plan orientiert sich an Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes und der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024/1385).
- Grundlage sind Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie, die sich auf die Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich konzentriert.
- Ziele des NAP:
- Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene.
- Verankerung konkreter Umsetzungsziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten.
- Koordinierte Maßnahmen der zuständigen Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft.
- Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben.
- Die Erstellung des NAP erfolgt unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung (BMB).
- Der NAP wird auch die im Regierungsprogramm angekündigten Gewaltschutzmaßnahmen beinhalten.
- Ein Gesetzesvorschlag zur Bestrafung der Zusendung unerwünschter Penisbilder wird präsentiert.
- Diese Form der sexuellen Belästigung ist derzeit strafrechtlich nicht verfolgbar.
- Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont, dass Gewalt an Frauen ein strukturelles Problem ist, das eine strukturelle Antwort erfordert.
- Justizministerin Anna Sporrer erklärt, dass das unaufgeforderte Verschicken von Penisbildern eine erhebliche Belastung für Betroffene darstellt und künftig strafrechtliche Konsequenzen haben wird.
- Klubobmann Yannick Shetty hebt hervor, dass alle Menschen in Österreich sicher leben sollen, insbesondere Frauen, die gezielten Angriffen ausgesetzt sind.
- Die Regierung plant eine ressortübergreifende Zusammenarbeit und lädt die Opposition ein, den Aktionsplan zu unterstützen.
Source 3 (https://www.bmfwf.gv.at/ministerium/presse/20250423.html):
- Die Bundesregierung startet die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
- Der Beschluss wurde im Ministerrat gefasst und ist im Regierungsprogramm verankert.
- Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont, dass Gewalt an Frauen ein strukturelles Problem ist, das eine strukturelle Antwort erfordert.
- Der NAP soll die Arbeit der Regierung im Bereich Gewaltschutz in den nächsten fünf Jahren messen.
- Der NAP 2025–2029 verpflichtet die Bundesregierung zur langfristigen, ressortübergreifenden Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen.
- Der Plan erfüllt Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes und der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
- Ziele des NAP:
- Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene.
- Verankerung konkreter Umsetzungsziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten.
- Koordinierte Maßnahmen der zuständigen Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft.
- Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben.
- Die Erstellung des NAP erfolgt unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung (BMB).
- Der NAP wird auch die im Regierungsprogramm angekündigten Gewaltschutzmaßnahmen beinhalten.
- Grundlage des NAP sind Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich.
- Ziel ist es, Frauen besser vor sexueller Belästigung, sowohl offline als auch online, zu schützen.
- Unerwünschte Zusendungen von Penisbildern über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste werden als sexuelle Belästigung im digitalen Raum betrachtet.
- Diese Form der Belästigung ist derzeit strafrechtlich nicht verfolgbar.
- Ein Gesetzesvorschlag wird präsentiert, der die Zusendung von unerwünschten Penisbildern im Strafgesetzbuch unter Strafe stellt.
- Justizministerin Anna Sporrer erklärt, dass das unaufgeforderte Verschicken von Penisbildern eine enorme Belastung für Betroffene darstellt und künftig strafrechtliche Konsequenzen haben wird.