Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/autofahrer-aufgepasst-neue-radar-und-section-control-im-pfaendertunnel/9413960):
- Im Pfändertunnel bei Bregenz wurde eine Section-Control-Anlage installiert, ergänzt durch mehrere Radarboxen.
- Die Anlage ist gut sichtbar an den Portalen positioniert.
- Das System ist derzeit noch nicht aktiv, dient aber der Prävention.
- Ziel der Maßnahme ist es, Verkehrsteilnehmende zur Einhaltung von Geschwindigkeitslimits und Sicherheitsabständen zu bewegen.
- Hintergrund sind umfangreiche Bauarbeiten im Tunnel.
- ASFINAG, das Land Vorarlberg und die Polizei haben gemeinsam entschieden, die Anlage sichtbar zu positionieren, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen.
- Sicherheit im Tunnel hat während der Bauarbeiten oberste Priorität.
- Ob die Section Control künftig aktiviert wird, ist derzeit unklar.
- Die sichtbaren Radargeräte und Hinweisschilder sollen Achtsamkeit fördern und die Einhaltung der Tempolimits unterstützen.
Source 2 (https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/section-control/):
- Section Control in Deutschland wurde zu Beginn des Jahres 2025 außer Betrieb genommen.
- Section Control ist eine Form der Geschwindigkeitsmessung, die die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen längeren Abschnitt misst.
- In Niedersachsen ist Section Control auf der B6 zwischen Gleidingen und Rethen auf einer Strecke von 2,2 km im Einsatz.
- Datenschützer äußern Bedenken, da bei der Messmethode Kennzeichen gescannt werden.
- Die Funktionsweise von Section Control umfasst mehrere Kontrollpunkte, an denen die Zeit erfasst wird, die ein Fahrzeug benötigt, um diese zu erreichen.
- Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird ein Bußgeldbescheid an den Fahrer verschickt.
- Section Control wird auch in anderen Ländern wie Österreich, der Schweiz, Italien, Großbritannien, Polen und den Niederlanden eingesetzt.
- In Deutschland wurde die Rechtmäßigkeit von Section Control durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt.
- Ein Anwalt hatte zuvor vor dem Verwaltungsgericht gegen die Rechtmäßigkeit geklagt, was zur vorübergehenden Abschaltung führte.
- Das OVG entschied, dass die rechtlichen Grundlagen durch eine Änderung des niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG) geschaffen wurden.
- Der neue § 32 Abs. 7 NPOG regelt die Geschwindigkeitsüberwachung und enthält Datenschutzbestimmungen.
- Bildaufzeichnungen dürfen nur Kennzeichen, Kfz und Fahrtrichtung umfassen; Insassen dürfen nicht sichtbar sein.
- Daten von vorschriftsmäßig fahrenden Fahrzeugen müssen sofort gelöscht werden.
- Die Richter des OVG ließen keine Revision zu, und ein Antrag auf Zulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde abgelehnt.
Source 3 (https://www.verkehrsmesstechnik-nord.de/2024/12/09/mindestabstaende-bei-geschwindigkeitsmessungen/):
- Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr unterliegt Regelungen zur Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes.
- Abstand zwischen Messgerät und Verkehrsschild soll plötzliche Bremsmanöver verhindern.
- In jedem der 16 Bundesländer existieren unterschiedliche verwaltungsinterne Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung.
- Gesetzliche Grundlagen basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
- Mindestabstand zwischen Verkehrsschild und Messstelle ist ein wesentlicher Aspekt der Vorgaben.
- Ausnahmen von Mindestabständen sind bei Gefahrenstellen (z. B. Schulen, Kindergärten, Fußgängerzonen) möglich.
- Übersicht der Mindestabstände in den Bundesländern:
- Berlin: 75 m vor/nach Verkehrsschildern, 150 m vor/nach Ortsschildern
- Hessen: 100 m
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: 100 m, 250 m auf Autobahnen
- Baden-Württemberg: 150 m
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Niedersachsen: 150 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Sachsen: 150 m
- Bayern: 200 m
- Thüringen: 200 m
- Hamburg: Kein Mindestabstand
- Nordrhein-Westfalen: Kein Mindestabstand
- Saarland: Kein Mindestabstand
- In Bundesländern ohne konkrete Vorgaben muss die Messung im Einzelfall gerechtfertigt sein.
- Technische Aspekte der Geschwindigkeitsmessung:
- Zu geringer Abstand kann zu abrupten Bremsmanövern führen und erhöht Unfallgefahr.
- Verkehrsschilder müssen rechtzeitig wahrgenommen werden, um Geschwindigkeit anzupassen.
- Fahrer benötigen Zeit zur Anpassung der Geschwindigkeit nach Wahrnehmung eines neuen Verkehrsschilds.
- Verwertbarkeit der Messergebnisse kann in Frage gestellt werden, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird.
- Sachverständige prüfen im Rahmen von Bußgeldverfahren die Einhaltung der Abstände.
- Abweichungen von Abstandsregeln sind bei Gefahrenstellen und Geschwindigkeitstrichtern zulässig.
- Einhaltung der Mindestabstände hat Einfluss auf die Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden.
- Möglichkeit zur Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen durch unabhängige Sachverständige wird empfohlen.