Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/wien-brigittenau-15-jaehrige-von-32-jaehrigem-vergewaltigt/):
- Datum des Vorfalls: Nacht zum 26. Oktober 2024
- Ort: Illegal besetztes Gebäude
- Angeklagte: 32-jähriger Mann und 24-jähriger Komplize
- Opfer: Zwei Minderjährige, eine 15-Jährige und eine 14-Jährige
- Die Mädchen kannten die Männer bereits und begleiteten sie freiwillig in das Gebäude, in der Hoffnung auf Drogen
- Der 32-Jährige drohte dem 15-jährigen Mädchen mit dem Tod und zwang sie zu Geschlechtsverkehr und weiteren sexuellen Handlungen
- Der 24-Jährige wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
- Der 24-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von drei Monaten wegen sexueller Belästigung
Source 2 (https://datenbank.nwb.de/Dokument/1028234/):
- BGH-Urteil vom 20.09.2023 (Aktenzeichen: 1 StR 152/23)
- Instanzenzug: Landgericht Augsburg, Urteil vom 19. Dezember 2022 (Az: 3 KLs 407 Js 127999/18)
- Angeklagter verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 127 Fällen
- 74 Fälle in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern
- 2 Fälle mit sexuellem Missbrauch von Kindern
- Gesamtfreiheitsstrafe: 11 Jahre
- Freispruch in weiteren Fällen aufgrund irrtümlicher Verfahrensteileinstellung
- Revision des Angeklagten führte zur Aufhebung der Verurteilung und Rückverweisung an das Landgericht
- Landgericht verurteilte im zweiten Rechtsgang den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs in 16 Fällen
- 8 Fälle in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern
- 2 Fälle in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern
- Gesamtfreiheitsstrafe: 7 Jahre
- Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft erfolgreich
- Angeklagter missbrauchte die am 1. August 2001 geborene Nebenklägerin
- Übergriffe zwischen August 2013 und Juli 2017
- Taten umfassten unter anderem:
- Handlungen unter dem Slip der Nebenklägerin
- Zeigen der Genitalien und Aufforderung zum Hinsehen
- Vaginaler Geschlechtsverkehr unter Drohung
- Letzte Tat: 22./23. Oktober 2017, vaginaler Geschlechtsverkehr unter Zwang
- Verfahrensteileinstellung am 18. Juni 2021 betraf Missbrauchstaten aus August und September 2016
- Landgericht sprach Angeklagten in weiteren 66 Fällen aus tatsächlichen Gründen frei
- BGH stellte fest, dass das Urteil Rechtsfehler aufwies
- Unklare Anklage und Verfahrenshindernisse
- Mangelnde Beweiswürdigung und Glaubhaftigkeit der Nebenklägerin
- Hinweis auf die Notwendigkeit einer erneuten Beweisaufnahme im dritten Rechtsgang
- Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts vom 30. August 2018 ist entscheidend.
Source 3 (https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/2023/BLBSexualdelikte_2023_node.html):
- Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BKA-Vizepräsidentin Martina Link stellten am 8. Juli 2024 das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen vor.
- Das Lagebild umfasst Daten zu sexuellen Missbrauchsdelikten und zur Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen.
- Im Jahr 2023 wurde ein Anstieg bei Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche festgestellt; die Zahlen haben sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdreifacht.
- Das Internet spielt eine zentrale Rolle bei diesen Delikten, sowohl als Tatmittel als auch als Tatort (z.B. „Live Distance Child Abuse“).
- Viele Taten bleiben unentdeckt, insbesondere wenn sie im familiären Umfeld stattfinden.
- Die Anzahl der Mitarbeitenden in den Polizeibehörden, die sich mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen befassen, wurde in den letzten drei Jahren erhöht.
- Die Bundeslagebilder basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die bekannt gewordene und bearbeitete Fälle erfasst.
- Im Jahr 2023 gab es 16.375 registrierte Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, ein Anstieg um 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr.
- 11.900 Tatverdächtige wurden registriert, 94 % davon männlich.
- Insgesamt wurden 18.497 Opfer des sexuellen Missbrauchs von Kindern registriert, 75,6 % weiblich.
- Über 55 % der Opfer hatten eine Vorbeziehung zu den Tatverdächtigen, häufig durch Grooming.
- Cyber-Grooming bezeichnet die Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern im Internet und wird mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet.
- Die Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen stiegen um 5,7 % auf 1.200, mit 1.277 registrierten Opfern (78 % weiblich).
- 953 Tatverdächtige wurden registriert, 90 % handelten alleine, 92,2 % waren männlich.
- Die Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen erreichte 2023 einen Höchstwert mit 45.191 Fällen (+ 7,4 %).
- 180.300 Hinweise gingen 2023 beim BKA ein, 32 % mehr als im Vorjahr; 89.350 waren strafrechtlich relevant.
- Das BKA arbeitet mit dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) zusammen, um Hinweise auf kinder- und jugendpornografische Inhalte zu prüfen.
- Die Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte stiegen 2023 auf 8.851 (+ 30 %).
- 401 Fälle sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wurden 2023 erfasst, ein Rückgang um 12,6 %.
- Das BKA prüft täglich hunderte Hinweise auf Missbrauchsdarstellungen und leitet relevante Fälle an die Landespolizeibehörden weiter.
- Der Schwerpunkt der BKA-Arbeit liegt auf der Zerschlagung krimineller Strukturen und der Entwicklung von Präventionsprojekten.