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Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/37-jaehriger-verursacht-unfall-und-spuckt-polizisten-an/9418001):
- Datum des Vorfalls: 20. Mai 2025, kurz vor 2 Uhr
- Ort: Autobahn A15, Ausfahrt Schmerikon, St. Gallen, Schweiz
- Beteiligte Person: 37-jähriger Mann, Fahrer des Autos
- Der Fahrer wurde als fahrunfähig eingestuft.
- Unfallhergang:
- Fahrer überfuhr die Sperrfläche auf dem Verzögerungsstreifen.
- Auto geriet in der Rechtskurve an den Fahrbahnrand und prallte mit der linken Felge gegen den Randstein, was zu einem platten Reifen führte.
- Fahrer setzte die Fahrt trotz des platten Reifens fort und prallte erneut gegen den Randstein der Mittelinsel.
- Anhalt an der BP-Tankstelle in Uznach durch eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen.
- Verhalten des Fahrers während der Kontrolle:
- Äußerst unkooperativ
- Bedrohte und beleidigte die Polizisten
- Versuchte, einen Polizisten mit dem Kopf zu stoßen
- Spuckte einem Polizisten ins Gesicht
- Anzeige gegen den Mann:
- Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz
- Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
- Zuständige Behörde: Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen

Source 2 (https://imticker.ch/2025/05/20/schmerikon-sg-fahrunfaehiger-autofahrer-verursacht-selbstunfall-und-spuckt-polizisten-an/41272/):
- Datum des Vorfalls: Dienstag, 20. Mai 2025, kurz vor 2 Uhr
- Ort: Autobahn A15 bei der Ausfahrt Schmerikon
- Beteiligter: 37-jähriger Fahrer
- Fahrtrichtung: Von Hinwil Richtung Reichenburg
- Unfallhergang: Fahrer geriet zu spät auf den Verzögerungsstreifen, prallte mehrmals gegen Randsteine und beschädigte sein Auto
- Weiterfahrt: Trotz plattem Reifen bis zur BP-Tankstelle in Uznach
- Polizei: Fahrer wurde dort angehalten
- Einschätzung: Fahrer wurde als fahrunfähig eingestuft
- Verhalten gegenüber Polizei: Aggressiv und unkooperativ, bedrohte und beleidigte Polizisten, versuchte einen Beamten mit dem Kopf zu stoßen, spuckte einem weiteren ins Gesicht
- Maßnahmen: Kantonspolizei St.Gallen leitete Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden ein
- Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen prüft die Anzeige gegen den Fahrer
- Hinweis: Fahrunfähigkeit kann durch Alkohol, Drogen oder gesundheitliche Probleme entstehen
- Bedeutung: Vorfall unterstreicht die Gefahren fahrunfähiger Personen im Straßenverkehr und die Notwendigkeit konsequenter Kontrollen und Maßnahmen gegen Aggressionen gegenüber Einsatzkräften.

Source 3 (https://www.bussgeldsiegen.de/fahrerlaubnisentziehung-bei-hohem-aggressionspotential-2/):
- Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 7. Mai 2024 (Az. 14 L 783/24) einen Eilantrag gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.
- Der Antragsteller hatte seine Fahrerlaubnis aufgrund eines hohen Aggressionspotenzials verloren.
- Die Ordnungsverfügung der Behörde vom 29. Februar 2024 umfasste die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins und die Androhung eines Zwangsgeldes.
- Der Antragsteller musste nachweisen, dass sein privates Interesse an der Fahrerlaubnis die öffentlichen Sicherheitsinteressen überwiegt.
- Das Gericht entschied, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit Vorrang hat.
- Die Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers wurde als negativ eingeschätzt.
- Der Führerschein muss umgehend abgegeben werden, und die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
- Aggressives Verhalten im Straßenverkehr kann als charakterlicher Mangel zur Fahrungeeignetheit führen.
- Die Entscheidung stützt sich auf § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV, die die Fahreignung regeln.
- Aggressives Verhalten kann zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen.
- Das Gericht sah ausreichende Anhaltspunkte für das hohe Aggressionspotenzial des Antragstellers.
- Der Antragsteller war zuvor wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden, was als Indiz für sein Aggressionspotenzial gewertet wurde.
- Die Entscheidung zeigt, dass auch ohne konkrete Verkehrsverstöße das Aggressionspotenzial zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.
- Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen und rechtliche Schritte zu unternehmen.
- Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss der Antragsteller nachweisen, dass er sein Aggressionspotenzial abgebaut hat, oft durch Therapien oder Kurse.
- Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung der Verkehrssicherheit und die Notwendigkeit, aggressive Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen.

Ursprung:

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Link: https://www.vol.at/37-jaehriger-verursacht-unfall-und-spuckt-polizisten-an/9418001

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Erstellt am: 2025-05-21 13:48:38

Autor:

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