Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/fuenfeinhalb-jahre-haft-nach-vergewaltigung-in-wien/9418508):
- Ein 32-Jähriger wurde vom Landesgericht Wien zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
- Verurteilung wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen.
- Der Mann soll die 15-Jährige und eine 14-jährige Freundin mit einem 24-Jährigen in ein leer stehendes Bürogebäude in Wien-Brigittenau gelockt haben.
- Die Vorfälle ereigneten sich in der Nacht auf den 26. Oktober 2024.
- Die Mädchen hatten die Männer, die sie bereits kannten, in das Gebäude begleitet, vermutlich in der Erwartung, Suchtmittel zu erhalten.
- Die vorsitzende Richterin stellte fest, dass die Mädchen zu diesem Zeitpunkt bereits Drogen konsumiert hatten.
- Der 32-Jährige bedrohte die 15-Jährige mit dem Umbringen und nötigte sie zur Duldung von Geschlechtsverkehr sowie weiteren sexuellen Handlungen.
- Der 24-Jährige wurde vom Vorwurf freigesprochen, zur Vergewaltigung einen Tatbeitrag geleistet zu haben.
- Er wurde wegen sexueller Belästigung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Source 2 (https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/vergewaltigung-und-sexuelle-noetigung/rechtliche-schritte.html):
- Seit November 2016 gilt in Deutschland ein neues Sexualstrafrecht.
- Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person sind strafbar.
- Vergewaltigung ist ein schwerer Fall der sexuellen Nötigung.
- Sexuelle Nötigung ist ein Offizialdelikt; Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet zu ermitteln.
- Eine Anzeige kann nicht einfach zurückgezogen werden, aber es besteht keine Pflicht zur Anzeige.
- Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich nach den Bedürfnissen der Betroffenen richten.
- Für einige Frauen und Mädchen kann ein Strafverfahren belastend sein, für andere ein wichtiger Schritt zur Verarbeitung.
- Bei sexueller Nötigung durch einen fremden Täter ist es wichtig, zeitnah Spuren zu sichern (z.B. Kleidung aufbewahren, medizinische Untersuchung).
- Im Gerichtsverfahren ist die Betroffene Zeugin und kann als Nebenklägerin teilnehmen.
- Nebenklägerinnen können Akteneinsicht nehmen und eigene Zeug*innen benennen.
- Psychosoziale Prozessbegleitung ist möglich und kostenlos, wenn vom Gericht beigeordnet.
- Voraussetzungen für Prozessbegleitung sind Alter, Art der Straftat oder besondere Schutzbedürftigkeit.
- In den meisten Fällen von Vergewaltigung gibt es keine weiteren Zeug*innen oder Beweise.
- Der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt – im Zweifel für den Angeklagten.
- Nur etwa 13% der gemeldeten Vergewaltigungen führen zu einer gerichtlichen Verurteilung.
- Professionelle Beratung kann bei der Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige hilfreich sein.
- Beratungsstellen bieten kostenlose Beratungen, Informationen über Strafprozesse, Rechte der Betroffenen und Opferschutzmaßnahmen an.
- Rechtsanwält*innen können die Betroffene im Verfahren unterstützen und sind oft vom Staat bezahlt.
Source 3 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/200877/umfrage/vergewaltigung-und-sexuelle-noetigung/):
- Quelle: Bundeskriminalamt
- Thema: Anzahl der polizeilich erfassten Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffe in Deutschland
- Zeitraum: 2014 bis 2024
- Veröffentlichungsdatum: 2. April 2025
- Zugriff auf die Daten: 21. Mai 2025
- Verfügbar auf: Statista (Link zur Studie)