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Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0126/spoe-regner-omnibus-laesst-soziale-verantwortung-an-der-haltestelle-stehen):
- Die EU-Kommission stellt ihr viertes „Omnibus-Paket“ im Rahmen des Wettbewerbskompasses vor.
- Einführung einer neuen Unternehmens-Kategorie: "Small Mid-Caps" (Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten).
- Ziel: Bürokratieabbau durch Abschwächung zentraler EU-Regeln für diese Unternehmen.
- Betroffene Bereiche: Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomieverordnung.
- Etwa 40.000 Unternehmen fallen unter die neue Kategorie "Small Mid-Caps".
- SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner kritisiert die Pläne der Kommission.
- Regner hat das Lieferkettengesetz mitverhandelt und sieht die Abschwächung als gefährlich an.
- Argumentation: Unternehmen mit 750 Beschäftigten sind nicht mit kleinen Familienbetrieben vergleichbar.
- Regner betont die Bedeutung von Vorschriften für Umwelt- und Klimaschutz sowie faire Arbeitsbedingungen.
- Sie fordert, dass europäische Unternehmen Verantwortung übernehmen und nicht von zentralen Regeln ausgenommen werden.

Source 2 (https://datenbank.nwb.de/Dokument/1065198/):
- Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission das erste Omnibus-Paket zur Bürokratieentlastung von Unternehmen vor.
- Fokus des Pakets liegt auf Anpassungen der regulatorischen Anforderungen, insbesondere zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Ziel ist es, Unternehmen, insbesondere große mittelständische, administrativ zu entlasten, ohne die langfristigen Nachhaltigkeitsziele der EU zu gefährden.
- Geplante Maßnahmen:
- Zweijährige Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Kohorte 2 und 3.
- Höhere Schwellenwerte, die den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen um ca. 80 % reduzieren.
- Hintergrund:
- Omnibus-Verfahren resultiert aus mehreren EU-Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Reduzierung bürokratischer Hürden.
- Impuls kam aus dem Draghi-Bericht zur Zukunft der europäischen Wirtschaft (September 2024).
- Strategiepapier „A Competitiveness Compass for the EU“ (Anfang 2025) legt Roadmap zur Umsetzung der Empfehlungen vor.
- Ziel: Reduktion des bürokratischen Aufwands um 25 % für alle Unternehmen und um 35 % für KMU.
- Omnibus I konzentriert sich auf Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Weitere Omnibus-Pakete:
- Omnibus II: Maßnahmen zur Erleichterung von Investitionen.
- Omnibus III: Einführung einer neuen Unternehmenskategorie „small mid-caps“ (erwartet im zweiten Quartal 2025).
- Clean Industrial Deal: Anpassungen für nachhaltige Produktionsprozesse.
- CBAM-Erleichterungen: Unterstützung für Unternehmen, die von CO₂-Grenzabgaben betroffen sind.
- Änderungen der SFDR: Überarbeitung der Transparenzanforderungen für nachhaltige Finanzprodukte (geplant für viertes Quartal 2025).
- Rechtliche Umsetzung erfolgt über den regulären legislativen Prozess der EU.
- Zwei Änderungsrichtlinien vorgeschlagen:
- Eine zur zeitlichen Verschiebung regulatorischer Anforderungen („Stop the clock“-Regelung).
- Eine zweite mit inhaltlichen Anpassungen bestehender Vorschriften.
- Erwartung: Schnelle Verabschiedung der Regelung zur zeitlichen Anpassung, während inhaltliche Änderungen noch modifiziert werden könnten.
- Nach finaler Verabschiedung müssen Mitgliedsstaaten die Änderungsrichtlinien in nationales Recht umsetzen.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/82/wettbewerbspolitik):
- Hauptziel der EU-Wettbewerbsregeln: Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens des EU-Binnenmarkts.
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zielt darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, einschließlich:
- Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.
- Wettbewerbswidrige Vereinbarungen.
- Unternehmenszusammenschlüsse und Übernahmen, die den Wettbewerb verringern.
- Staatliche Beihilfen, die Wettbewerbsverzerrungen verursachen, sind verboten, können aber in bestimmten Fällen genehmigt werden.
- Rechtsgrundlagen:
- Artikel 101 bis 109 AEUV.
- Fusionskontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 139/2004).
- Artikel 37, 106, 345 AEUV für öffentliche Unternehmen.
- Artikel 14, 59, 93, 106, 107, 108, 114 AEUV für öffentliche Dienstleistungen.
- Wettbewerbspolitik fördert:
- Freien und dynamischen Binnenmarkt.
- Wirtschaftswachstum und Innovationen.
- Gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die im Binnenmarkt tätig sind.
- Herausforderungen durch gesellschaftliche, wirtschaftliche, geopolitische und technologische Veränderungen.
- 2020: Kommission leitete umfassende Überprüfung der Wettbewerbsregeln ein.
- November 2021: Mitteilung über Wettbewerbspolitik für neue Herausforderungen.
- Gesetz über digitale Märkte (September 2022) zielt auf faire digitale Märkte ab.
- Initiativen zur Stärkung der offenen strategischen Autonomie der EU.
- Instrumente der Wettbewerbspolitik:
- Vorschriften über Kartelle.
- Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
- Staatliche Beihilfen.
- Artikel 101 AEUV: Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen.
- Artikel 102 AEUV: Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen.
- Fusionskontrollverordnung: Zusammenschlüsse, die den Wettbewerb erheblich behindern, sind unzulässig.
- Artikel 107 AEUV: Allgemeines Verbot staatlicher Beihilfen, mit Ausnahmen für übergeordnete politische Ziele.
- Öffentliche Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unterliegen besonderen Vorschriften.
- Durchsetzung der Wettbewerbsregeln durch die Kommission, nationale Kartellbehörden und Gerichte.
- Europäisches Wettbewerbsnetz (ECN) zur Koordinierung der Durchsetzung.
- Rolle des Europäischen Parlaments: Kontrolle der Durchführungsorgane und Mitwirkung an der Gesetzgebung.
- Sonderausschüsse und Unterausschüsse des Parlaments befassen sich mit spezifischen Themen der Wettbewerbspolitik.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 13:10:33

Autor:

OTS