Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/digitaler-studierendenausweis-kommt-2026/9418355):
- Der Studierendenausweis der österreichischen Hochschulen wird ab dem Sommersemester 2025 digital.
- Die digitale Variante wird über die App "eAusweise" verfügbar sein, parallel zur Plastikkarte.
- ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll gab die Informationen nach dem Ministerrat bekannt.
- Studierende benötigen die ID Austria mit Vollfunktion oder eine andere europäische eIDAS-notifizierte elektronische Identität.
- Der digitale Studierendenausweis kann bei mehreren Studien an verschiedenen Bildungseinrichtungen mit wenigen Klicks aktiviert und vorgezeigt werden.
- Die Daten des digitalen Ausweises werden ausschließlich auf dem Gerät des Nutzers gespeichert, verschlüsselt und geschützt.
- Zur Überprüfung des digitalen Ausweises wird die App "eAusweis Check" verwendet, die eine kontaktlose Verifizierung ohne Datenweitergabe ermöglicht.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/eausweise/haeufige-fragen/haeufige-fragen-eausweise-digitaler-identitaetsnachweis.html):
- Möglichkeit, nach bestimmten Wörtern in FAQs zu suchen.
- Digitaler Identitätsnachweis Dritter kann geprüft werden.
- Schritt 1: Person erzeugt QR-Code durch Auswahl von „Identität nachweisen“.
- Schritt 2: Prüfer scannt QR-Code durch Auswahl von „Identität prüfen“.
- Bluetooth-Verbindung wird zwischen Geräten erstellt, um Daten zu übertragen.
- Nutzer müssen Bluetooth und Ortungsdienste aktivieren.
- Standortdaten werden nur benötigt, weil ältere Betriebssysteme dies für Bluetooth erfordern.
- Digitaler Identitätsnachweis ermöglicht Identitätsnachweis in Österreich gegenüber Exekutive und Dritten.
- Übertragung nur notwendiger Daten: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Lichtbild.
- Nutzer können wählen, ob sie gegenüber Exekutive oder Privatpersonen nachweisen.
- QR-Code wird erstellt, der von der prüfenden Person gescannt wird.
- Nutzer benötigen registrierte ID Austria mit Vollfunktion oder eIDAS notifizierte eID mit Lichtbild.
- App „eAusweise“ muss aktiviert und „Digitales Amt“ installiert sein.
- Nutzung des digitalen Identitätsnachweises gegenüber Exekutive oder Dritten möglich.
- Gültigkeit des digitalen Identitätsnachweises: 12 Monate nach Laden oder Aktualisierung.
- Nach 12 Monaten können Daten in der App aktualisiert werden.
- Prüfer sehen nur Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild bei Nutzung der Apps „eAusweise“ oder „eAusweise Check“.
- Bei Prüfung durch Exekutive werden gesetzlich festgelegte Daten angezeigt.
- Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2024.
- Verantwortlich für den Inhalt: Bundeskanzleramt.
Source 3 (https://netzpolitik.org/2023/elektronischer-ausweis-im-dschungel-der-digitalen-identitaet/):
- Thema: Digitale Identitäten in Deutschland
- Komplexität durch verschiedene Konzepte, Projekte, Anwendungen und Verantwortliche
- Beteiligte Ministerien: BMDV (Ministerium für Digitales und Verkehr), BMI (Innenministerium), Wirtschaftsministerium, Arbeitsministerium, Gesundheitsministerium
- Unterschiedliche Zielvorstellungen der Ministerien:
- BMDV: Unternehmens- und wirtschaftsorientierter Ansatz
- BMI: Hoheitlicher Ansatz, Nutzung bestehender Infrastruktur
- EU-Ebene: Verhandlungen zur eIDAS-2.0-Verordnung, die einen Rechtsrahmen für digitale Identitätsnachweise schaffen soll
- Verhandlungen werden vom BMDV für Deutschland geführt
- Kritiken an den Verhandlungen wegen privatwirtschaftlicher Verquickungen und Bedrohungen für Privatsphäre
- Möglicher Abschluss der Verhandlungen im Oktober
- Konsultationsprozess des Innenministeriums zur Ausgestaltung digitaler Identitäten in Deutschland
- Kritik an der zeitlichen Planung des Konsultationsprozesses
- Fehlende Gesamtstrategie in Deutschland laut Bundestagsabgeordnetem Dr. Markus Reichel
- Aktuelle Projekte der Bundesregierung:
- Ausweis-eID
- Smart eID (Start im vierten Quartal 2023, ursprünglich für 2021 angekündigt)
- Bund ID (zentrales Benutzerkonto für Verwaltungsdienstleistungen)
- Nutzung der eID: 19,73 Millionen Mal von Januar 2020 bis Juni 2023, 10,8 Millionen Mal in den letzten 12 Monaten
- 55 Millionen Ausweise im Umlauf, die als Online-Ausweis genutzt werden können
- Smart eID nur für Besitzer moderner Samsung-Handys nutzbar
- Sicherheitsforschung sieht klassische Ausweis-eID als sicherste Variante
- Smart eID hat keine 2-Faktor-Authentifizierung
- Alle ID-Projekte müssen mit dem EU Digital Identity Wallet (EUdi-Wallet) kompatibel sein
- Unterschiedliche Interessen im Konsultationsprozess: Banken, Unternehmen, Datenschützer
- Problem der Überidentifikation durch ein digitales europäisches Wallet
- Bundesregierung betont dezentrale Logik des eID-Systems zur Vermeidung von Tracking und Profilbildung
- Bund ID könnte dezentrales Prinzip konterkarieren
- Unklare Begrenzung der Anwendungsfälle für digitale Identifizierung
- Ziel: Sichere digitale Identität für Nutzung in der Privatwirtschaft