Kleine Zeitung

Heute ist der 22.05.2025

Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19709519/tierschuetzer-kritisieren-gesetzesluecke-fuer-hobbyzuechter):
- Es gibt keine Informationen darüber, ob Züchter Hunde und Katzen im Rahmen einer "Liebhaberei" ohne Gewinnerwartung züchten.
- Die Gesetzgebung wird als "lasch" bezeichnet, was illegale Geschäfte unter dem Deckmantel der Hobbyzucht ermöglicht.
- Der Staat entgeht dadurch Millionen an Steuereinnahmen, da Liebhaberei nicht steuerpflichtig ist.
- Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" verweist auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung aus Dezember 2022.
- In sieben Bundesländern (Wien und Tirol ohne Zahlen) wurden 3.751 Hunde- und 2.611 Katzenzüchter gemeldet.
- Nur 26 Hunde- und Katzenzüchter in ganz Österreich sind bewilligt und kontrollpflichtig.
- "Vier Pfoten" schätzt den jährlichen Umsatz aus dem Verkauf von Hunde-Rassewelpen aus Hobbyzuchten auf über 61 Millionen Euro und aus dem Verkauf von Katzenwelpen auf über 36 Millionen Euro, alles steuerfrei.
- Veronika Weissenböck von "Vier Pfoten" bezeichnet die Situation als eklatanten Missstand, der beseitigt werden muss.
- Kritisiert wird, dass Käufer oft betrogen werden und kranke, traumatisierte Welpen mit gefälschten Dokumenten erhalten.
- Weissenböck fordert, dass strenge Auflagen nicht nur für bewilligungspflichtige Zuchten gelten sollten.

Source 2 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0023/tausende-hobbyzuchten-von-hunden-und-katzen-staat-entgehen-millionen-an-steuereinnahmen):
- In Österreich sind Tausende von „Hobbyzuchten“ für Hunde und Katzen gemeldet.
- Hobbyzüchter:innen müssen sich lediglich bei der Bezirksverwaltungsbehörde melden; eine Kontrolle ist nicht verpflichtend.
- Es gibt keine Informationen darüber, ob diese Züchter:innen ohne Gewinnerwartung arbeiten.
- Die lasche Gesetzgebung ermöglicht illegale Geschäfte, z.B. mit zugekauften Welpen aus dem Ausland.
- Dem Staat entgehen laut VIER PFOTEN Millionen an Steuern, da die Liebhaberei nicht steuerpflichtig ist.
- Eine parlamentarische Anfrage im Dezember 2022 ergab:
- Wien und Tirol haben keine Zahlen geliefert.
- Übrige Bundesländer: 3.751 gemeldete Hunde- und 2.611 Katzenzüchter:innen.
- Nur 26 Züchter:innen sind bewilligt und kontrollpflichtig.
- VIER PFOTEN schätzt den jährlichen Umsatz aus dem Verkauf von Hunde-Rassewelpen aus Hobbyzuchten auf über 61 Millionen Euro und von Katzenwelpen auf über 36 Millionen Euro – steuerfrei.
- Die Novelle des Tierschutzgesetzes hat die Regelungen zur Hobbyzucht weiter aufgeweicht.
- Vor der Novelle durften Hobbyzüchter:innen maximal zwei fortpflanzungsfähige Hündinnen und vier Katzen halten; jetzt gilt nur noch die maximale Wurfzahl.
- Amtstierärzt:innen haben weniger Kontrollmöglichkeiten, um die Einhaltung der Hobbyzuchtbedingungen zu überprüfen.
- VIER PFOTEN fordert:
- Verpflichtende, regelmäßige Kontrollen für Hobbyzüchter:innen.
- Zuchtspezifische Mindeststandards für Haltungsbedingungen.
- Einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Züchter:innen.

Source 3 (https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/haustiere/Seite.742300.html):
- Das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz (TSchG) trat am 1. Jänner 2005 in Kraft.
- Die letzte Novellierung des TSchG erfolgte 2022.
- Vorschriften für den Ankauf und die Haltung von Haustieren:
- Hunde und Katzen dürfen in Zoofachgeschäften und gewerblichen Einrichtungen nicht zum Verkauf, zur Vermittlung oder für andere gewerbliche Tätigkeiten gehalten oder ausgestellt werden.
- Import, Erwerb, Vermittlung, Weitergabe, Ausstellung oder Bewerbung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ist verboten.
- Tierquälerei ist verboten; dies umfasst ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden oder Schäden sowie das Versetzen eines Tieres in schwere Angst.
- Schmerzen verursachende Halsbänder (z.B. Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder) und elektrisierende oder chemische Dressurgeräte sind nicht erlaubt.
- Korallenhalsbänder dürfen bei der Ausbildung von Diensthunden durch besonders geschulte Personen verwendet werden, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
- Hunde dürfen nicht an einer Kette oder in einem angebundenen Zustand gehalten werden, außer kurzzeitig vor einem Geschäft.
- Eingriffe an Tieren, die nicht therapeutischen, diagnostischen Zwecken oder der fachgerechten Kennzeichnung dienen, sind grundsätzlich verboten (z.B. Kupieren von Schwänzen und Ohren, Entfernen von Krallen oder Zähnen).
- Das Aussetzen von Heim- oder Haustieren sowie gehaltenen nicht heimischen Wildtieren ist verboten.
- Grundlose Tötung von Tieren ist verboten; Tötung zu Ausbildungszwecken in wissenschaftlichen Einrichtungen ist nur erlaubt, wenn unbedingt notwendig und keine Alternativen bestehen.
- Voraussetzung für die Tierhaltung:
- Personen müssen in der Lage sein, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und über erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
- Tiere müssen entsprechend betreut und ihren Bedürfnissen gemäß gehalten werden (z.B. Platzangebot, Bewegungsfreiheit, bauliche Ausstattung, Klima, Licht, Temperatur, Betreuung, Ernährung, soziale Kontakte).
- Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 16 Jahren ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten erlaubt.
- Registrierung in der Heimtierdatenbank ist Pflicht.

Ursprung:

Kleine Zeitung

Link: https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19709519/tierschuetzer-kritisieren-gesetzesluecke-fuer-hobbyzuechter

URL ohne Link:

https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19709519/tierschuetzer-kritisieren-gesetzesluecke-fuer-hobbyzuechter

Erstellt am: 2025-05-21 10:56:09

Autor:

Kleine Zeitung