Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505211014/mit-201-km-h-ueber-die-a2-junger-raser-19-verliert-schein-und-auto/):
- Datum des Vorfalls: 20. Mai 2025
- Ort: Südautobahn bei Traiskirchen, Niederösterreich
- Zeit: Gegen 21:20 Uhr
- Fahrzeugführer: 19-jähriger Mann aus dem Bezirk Baden
- Geschwindigkeit:
- Durchschnittsgeschwindigkeit von 201 km/h bei erlaubten 130 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit von 174 km/h bei erlaubten 100 km/h
- Durchschnittsgeschwindigkeit von 163 km/h bei erlaubten 80 km/h
- Maßnahme:
- Fahrzeug wurde in Vösendorf (Bezirk Mödling) angehalten
- Führerschein wurde vorläufig abgenommen
- Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt
- Weitere Schritte: Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/raser_ohne_fahrzeug.html):
- Ab 1. März können Fahrzeuge bei extremem Rasen beschlagnahmt und versteigert werden.
- Einführung eines dreistufigen Systems bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen durch die 34-StVO-Novelle.
- 2021 wurden mit einer Novelle zum Führerscheingesetz und StVO das Strafhöchstmaß und die Führerscheinentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht.
- Vorläufige Beschlagnahme durch die Polizei möglich bei:
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet.
- Überschreitung um mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.
- Behörde kann innerhalb von zwei Wochen das Fahrzeug für beschlagnahmt erklären, wenn:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (60/70 km/h) festgestellt wurde.
- Führerscheinentzug innerhalb der letzten vier Jahre wegen Raserei oder rücksichtslosen Verhaltens vorliegt.
- Ohne vorherigen Führerscheinentzug ist Beschlagnahme zulässig bei:
- Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet.
- Überschreitung um mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets.
- Letzte Konsequenz: Fahrzeug kann für verfallen erklärt und versteigert werden, um von weiterer Raserei abzuhalten, insbesondere bei Wiederholungsgefahr.
- Wenn das Fahrzeug nicht dem Lenker gehört, kann es nicht für verfallen erklärt werden, jedoch kann ein Lenkverbot für den "Raser" erteilt werden, dessen Einhaltung der Fahrzeugbesitzer verantworten muss.
Source 3 (https://www.kfv.at/strengere-massnahmen-gegen-raser/):
- Nicht angepasste Geschwindigkeit ist Hauptunfallursache bei rund einem Viertel aller tödlichen Unfälle.
- 2020 war ein Drittel der tödlichen Unfälle auf zu schnelles Fahren zurückzuführen.
- Ungeschützte Verkehrsteilnehmer sind besonders gefährdet bei überhöhter Geschwindigkeit.
- Tötungsrisiko steigt massiv mit zunehmender Kollisionsgeschwindigkeit.
- Ab 1.9.2021 werden Sanktionen gegen Raser verschärft.
- Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Führerscheinentzug wird verlängert.
**Änderungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:**
- **Ortsgebiet:**
- > 30 km/h zu schnell: Bisher 70 bis 2.180 €; Neu 150 bis 5.000 €.
- > 40 km/h zu schnell: Bisher 150 bis 2.180 €; Neu 300 bis 5.000 €.
- > 60 km/h zu schnell: Bisher 150 bis 2.180 €; Neu 300 bis 5.000 €.
- **Freiland, Autobahn:**
- > 30 km/h zu schnell: Bisher 70 bis 2.180 €; Neu 150 bis 5.000 €.
- > 40 km/h zu schnell: Bisher 150 bis 2.180 €; Neu 300 bis 5.000 €.
- > 60 km/h zu schnell: Bisher 150 bis 2.180 €; Neu 300 bis 5.000 €.
**Entzugsfristen:**
- > 30 km/h: 2 Wochen Entzug (neu 1 Monat).
- > 60 km/h: 6 Wochen Entzug (neu mindestens 3 Monate).
- > 80 km/h: 3 Monate Entzug (neu mindestens 6 Monate).
**Nachschulung:**
- Bei neuerlicher Überschreitung innerhalb von 4 Jahren:
- > 40 km/h: Mind. 3 Monate Entzug + Nachschulung.
- > 60 km/h: Mind. 6 Monate Entzug + Nachschulung.
**Illegale Straßenrennen:**
- Teilnahme oder Mithilfe führt zu mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und Nachschulung.
- Wiederholung: Überprüfung der Fahreignung durch Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung.
**Vergleich mit Deutschland und der Schweiz:**
- In Deutschland Führerscheinentzug bei 31 km/h zu schnell im Ortsgebiet, 41 km/h außerorts.
- In der Schweiz bereits ab 21 km/h im Ortsgebiet, 26 km/h auf Freiland- und Autostraßen, 31 km/h auf Autobahnen.
- Ab 141 km/h auf Freilandstraßen in der Schweiz mindestens 2 Jahre Führerscheinentzug.
**Notwendigkeit weiterer Verschärfungen:**
- Schnellfahren wird in Österreich sozial eher akzeptiert.
- Toleranter Umgang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen verstärkt diese Haltung.
- Geringe Strafen und hohe Schwellen für Führerscheinentzug führen zu unzureichendem Bewusstsein über Unfallrisiken.