Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/neuer-bonus-bringt-euch-bis-zu-1-000-euro/):
- Österreich führt 2025 erneut einen steuerfreien Leistungsbonus für Arbeitnehmer ein.
- Prämie beträgt maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
- Unternehmen können diese Prämie an Mitarbeiter auszahlen, ohne Steuern oder Abgaben.
- Maßnahme knüpft an die Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023 an, wo bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei ausgezahlt werden konnten.
- Leistungsbonus ist im Regierungsprogramm verankert und soll trotz Budgetkonsolidierung umgesetzt werden.
- Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bestätigt, dass die Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten soll.
- Neuer Bonus ist nicht mehr an Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge gekoppelt.
- Entscheidung über die Auszahlung liegt allein beim Arbeitgeber.
- Steuer- und abgabenfreie Summe ist auf 1.000 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr begrenzt.
- Vollzeitkräfte, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Angestellte können von der Regelung profitieren.
- Bonus soll rund vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich zugutekommen.
- Auszahlung der Prämie bleibt für Arbeitgeber eine freiwillige Leistung.
Source 2 (https://orf.at/stories/3393116/):
- Arbeitgeber können 2023 eine Prämie von bis zu 1.000 Euro lohn- und einkommensteuerfrei auszahlen.
- Ankündigung durch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).
- Prämie ist nicht mehr an Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen gebunden.
- Unterstützung von der Industriellenvereinigung (IV) für den steuerfreien Leistungsbonus.
- IV betont, dass das Instrument Anreize für individuelle Leistung setzt und engagierte Mitarbeiter belohnt.
- Prämie wurde bereits Anfang Mai 2023 angekündigt.
- Teil des Steuerpakets der Regierung im Rahmen eines Sparpakets.
- Sparmaßnahmen haben ein Volumen von 76 Mio. Euro für 2023.
- Im kommenden Jahr sollen die Sparmaßnahmen 696 Mio. Euro bringen.
- Das Paket enthält auch Entlastungen, beispielsweise für Pendler.
Source 3 (https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/allgemeines-zur-lohn-und-einkommenssteuer/steuerfreie-leistungen-des-arbeitgebers.html):
- Arbeitgeber können steuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer gewähren.
- Beispiele für steuerfreie Leistungen:
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung
- Essensgutscheine
- Mitarbeiterrabatte
- Kostenlose oder verbilligte Nutzung von arbeitgebereigenen Einrichtungen (z.B. Erholungsheime, Sportanlagen, Betriebsbibliotheken).
- Gesundheitsförderungsmaßnahmen und Impfungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.
- Freiwillige Zuwendungen für Begräbniskosten von Arbeitnehmern oder deren Angehörigen.
- Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis 365 Euro jährlich steuerfrei.
- Sachzuwendungen bis 186 Euro jährlich steuerfrei (z.B. Weihnachtsgeschenke).
- Zuwendungen zur Zukunftssicherung (z.B. Versicherungen, Pensionsfonds) bis 300 Euro jährlich pro Arbeitnehmer.
- Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds und zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
- Unentgeltliche oder verbilligte Mitarbeiterbeteiligungen bis 3.000 Euro, fünf Jahre Haltefrist für Steuerfreiheit.
- Steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung bis 3.000 Euro jährlich, abhängig vom unternehmensrechtlichen Ergebnis.
- Ab 2024 steuerliche Begünstigung für Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen, Besteuerung erst bei Veräußerung.
- Freie oder verbilligte Mahlzeiten am Arbeitsplatz, Essensgutscheine bis 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei.
- Mitarbeiterrabatte bis 20% steuerfrei, über 20% bis 1.000 Euro jährlich steuerfrei.
- Zuschüsse für Kinderbetreuung bis 2.000 Euro pro Jahr, Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Mitarbeiterprämien bis 3.000 Euro steuerfrei, wenn aufgrund lohngestaltender Vorschriften.
- Bei gleichzeitiger Auszahlung von Mitarbeitergewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie gilt ein Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei.
- Letzte Aktualisierung der Informationen: 1. Jänner 2025.