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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505210947/techniker-muss-nach-kuendigung-um-11-000-euro-kaempfen/):
- Veröffentlicht am 21. Mai 2025
- Techniker aus Oberösterreich erhielt Unterstützung von der Arbeiterkammer
- Nach Kündigung wurden ihm mehrere tausend Euro vorenthalten
- Arbeiterkammer erkämpfte für ihn 11.000 Euro
- Techniker arbeitete in einem Lebensmittel-Betrieb
- Vorwurf: Arbeitgeber hielt Teile des Lohns, Überstunden-Zuschläge und Geld für nicht verbrauchte Urlaubstage zurück
- Techniker wurde nicht für Umkleidezeit bezahlt, obwohl er täglich Arbeitskleidung tragen musste
- Verstoß gegen den Kollektivvertrag festgestellt
- Firma lenkte ein, nachdem die Arbeiterkammer vor das Arbeits- und Sozialgericht klagte
- Arbeiterkammer kämpft regelmäßig um die Rechte der Arbeitnehmer
- Beispiel: Unterstützung einer Behindertenbetreuerin bei der Anerkennung von Schwerarbeitszeiten

Source 2 (https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Kollektivvertrag.html):
- Viele Arbeitnehmer:innen glauben, dass Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen gesetzlich garantiert sind, was jedoch nicht der Fall ist.
- Diese Regelungen werden in Kollektivverträgen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt.
- Kollektivverträge regeln Höhe und Zahlungstermine für Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
- Der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche beeinflusst die Qualität der Kollektivverträge.
- Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine jährliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern für eine bestimmte Branche.
- In Österreich schließen Gewerkschaften jährlich über 450 Kollektivverträge ab.
- Kollektivverträge schaffen Mindeststandards bei Entlohnung und Arbeitsbedingungen.
- Sie verhindern, dass Arbeitnehmer:innen gegeneinander ausgespielt werden, und schaffen ein Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern.
- Kollektivverträge sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen einer Branche.
- Das Arbeitsverfassungsgesetz verlangt, dass der aktuelle Kollektivvertrag im Betrieb zur Einsichtnahme aufliegt.
- Informationen über den Kollektivvertrag sind im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel zu finden.
- Es gibt selten einen gesetzlich garantierten Mindestlohn; diese werden von Gewerkschaften mit Arbeitgebern ausgehandelt.
- Kollektivvertragliche Mindestbestimmungen gelten für alle Arbeitnehmer:innen in der jeweiligen Branche und schützen vor Ausbeutung und Lohndumping.
- Mitgliederstarke Gewerkschaften haben eine stärkere Verhandlungsposition und können vorteilhaftere Kollektivverträge aushandeln.

Source 3 (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Arbeit/Arbeitsrecht/Entlohnung/Kollektivvertraege.html):
- Kollektivverträge sollen Mindestlöhne und Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen ohne staatliche Einschaltung schaffen.
- Kollektivverträge werden zwischen Vertretungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite abgeschlossen.
- Sie regeln Mindestentgelt, Entgeltregelungen, flexible Arbeitszeitformen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Kollektivvertragsfähigkeit ist im Arbeitsverfassungsgesetz definiert.
- Gesetzliche Interessenvertretungen sind kollektivvertragsfähig, wenn sie gegnerunabhängig und zuständig für Arbeitsbedingungen sind.
- Gegnerunabhängigkeit bedeutet klare Zuordnung zu Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite.
- Kollektivvertragsfähige Interessenvertretungen:
- Kammern für Arbeiter und Angestellte (Arbeitnehmerseite)
- Wirtschaftskammer Österreich (Arbeitgeberseite)
- Kammern der freien Berufe (z.B. Ärzte, Anwälte)
- Kollektivvertragsfähigkeit kann auch durch gesetzliche Regelungen festgelegt werden.
- Freiwillige Berufsvereinigungen können Kollektivvertragsfähigkeit vom Bundeseinigungsamt zuerkannt bekommen.
- Im Bereich Land- und Forstwirtschaft erfolgt die Zuerkennung durch Obereinigungskommissionen der Landesregierung.
- Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer:
- Österreichischer Gewerkschaftsbund
- Fachgewerkschaften (z.B. Gewerkschaft der Privatangestellten, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst)
- Weitere spezifische Gewerkschaften und Vereine
- Berufsvereinigungen der Arbeitgeber:
- Verband Österreichischer Zeitungen
- Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
- Weitere spezifische Verbände und Interessenvertretungen
- Satzung von Kollektivverträgen erweitert den Geltungsbereich eines Kollektivvertrages.
- Ziel der Satzung: Sicherstellung gleicher Lohn- und Arbeitsbedingungen für nicht erfasste Arbeitgeber.
- Zuständig für die Satzung ist das Bundeseinigungsamt.
- Antrag auf Satzung muss von einer Kollektivvertragspartei an das Bundeseinigungsamt gestellt werden.
- Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2024.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 09:49:04

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