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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0051/steinegger-zu-entwaldungsfreien-lieferketten-buerokratie-dschungel-von-null-risikoland-oesterreich-fernhalten):
- Andreas Steinegger, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark, kritisiert die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) als bürokratisch und wirtschaftsfeindlich.
- Österreich und andere waldreiche EU-Länder müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten für Holz, Holzprodukte, Rinder und Soja entwaldungsfrei sind.
- Steinegger fordert eine Einstufung Österreichs als „Null-Risikoland“ in der EUDR mit vereinfachten Dokumentationsanforderungen.
- Unterstützung für die Nullrisiko-Einstufung kommt vom EU-Parlament und Deutschland.
- Beispiele für bürokratische Anforderungen:
- Kleinwaldbesitzer muss für jeden Baum den genauen Standort und wissenschaftlichen Namen angeben.
- Rinder auf reaktivierten Almflächen dürfen nicht verkauft werden, obwohl sie bestes Tierwohlfleisch sind.
- Industriebetriebe müssen tausende Referenznummern für Holzlieferungen hinterlegen, was zu enormem bürokratischen Aufwand führt.
- Josef Stoppacher, Obmann der Fachgruppe Holzindustrie, sieht hohe Kosten für die steirische Holzindustrie und fordert eine inhaltliche Veränderung der EUDR.
- Rudolf Rosenstatter, Obmann des Waldverbandes Österreich, weist darauf hin, dass die Waldfläche in Österreich zunimmt, während die EUDR die heimischen Waldbesitzer benachteiligt.
- Steiermark ist das waldreichste Bundesland Österreichs, 62% der Fläche sind bewaldet (1,014 Mio. Hektar).
- Österreich hat insgesamt 4,02 Mio. Hektar Wald, die Waldfläche wächst jährlich um 2.190 Hektar, in der Steiermark um 571 Hektar.

Source 2 (https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html):
- Einführung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zur Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten.
- Verordnung trat am 30. Juni 2023 in Kraft, Anwendung ab 30. Dezember 2025, für kleine Unternehmen ab 30. Juni 2026.
- EUDR regelt, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur in die EU eingeführt oder dort bereitgestellt werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
- Ziel der Bundesregierung: effiziente und bürokratiearme Anwendung der EUDR auf EU-Ebene.
- Einführung einer „Null-Risiko-Variante“ für Primärerzeugung von Holz, Rindern und Soja ohne Entwaldungsrisiko.
- EUDR soll zur Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Verlusts an biologischer Vielfalt beitragen.
- FAO schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren gingen, jährlich weitere 10 Millionen Hektar.
- 90% der Entwaldung wird durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft verursacht.
- EUDR soll den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, verhindern.
- Verordnung umfasst unternehmerische Sorgfaltspflichten für Handel mit Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz.
- Rohstoffe müssen nach dem 31. Dezember 2020 entwaldungs- und waldschädigungsfrei produziert worden sein.
- Einhaltung der Gesetze des Ursprungslands und elementare Menschenrechte müssen beachtet werden.
- Sorgfaltserklärung zur Bestätigung der Einhaltung der Verordnung erforderlich.
- EU-Mitgliedstaaten sind für die Kontrolle der Einhaltung der neuen Regeln zuständig.
- Sanktionen und Bußgelder bei Verstößen gegen die Verordnung möglich.
- Überprüfungsmechanismus zur Anpassung der Regelungen an sich ändernde Produktionsweisen und andere schützenswerte Ökosysteme.
- BMLEH gründete 2020 ein nationales Stakeholderforum für Entwaldungsfreie Lieferketten zur Vorbereitung auf die Verordnung.
- EUDR gilt als unmittelbar geltendes Unionsrecht, erfordert jedoch nationale Durchführungsbestimmungen.
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständige Behörde für die Durchführung der Verordnung in Deutschland.
- Länderbehörden sind für die Kontrolle der heimischen Rohstoffe und Erzeugnisse zuständig.

Source 3 (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-entwaldungsverordnung-kommission-erleichtert-die-umsetzung-2025-04-16_de):
- Die EU-Kommission erleichtert die Umsetzung der EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR).
- Die Richtlinie wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert.
- Die Verordnung tritt Ende 2023 für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler in Kraft.
- Neue Leitfäden wurden veröffentlicht, um Klarstellungen und Vereinfachungen zu bieten.
- Die Maßnahmen reagieren auf Rückmeldungen internationaler Partner.
- EU-Kommissarin Jessika Roswall betont die Zusammenarbeit und Transparenz.
- Aktualisierte Leitlinien bieten Unternehmen und Behörden vereinfachte Nachweismöglichkeiten für entwaldungsfreie Produkte.
- Harmonisierte Umsetzung des Gesetzes in der gesamten EU wird angestrebt.
- Ein delegierter Rechtsakt wird erstellt, um den Anwendungsbereich der EUDR zu präzisieren.
- Das Länder-Benchmarking-System wird bis spätestens 30. Juni 2025 fertiggestellt.
- Geschätzte Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um 30 Prozent.
- EUDR hat bereits positive Entwicklungen zur Bekämpfung von Entwaldung und Klimawandel bewirkt.
- Wichtige Vereinfachungsmaßnahmen:
- Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden.
- Ein Bevollmächtigter kann Sorgfaltserklärungen im Namen von Unternehmensgruppen vorlegen.
- Unternehmen können jährlich eine Sorgfaltspflicht-Erklärung abgeben.
- Klärung des Begriffs „Feststellung“ zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
- Ziel der Maßnahmen ist eine einfache und effiziente Dateneingabe.
- Dialog mit Drittländern, Unternehmen und globalen Partnern wird verstärkt.
- Über 300 spezielle Sitzungen zur EUDR wurden 2024 abgehalten.
- Über 50 Webinare mit 15.500 Plätzen zur Nutzung des Informationssystems angeboten.
- Finanzielle Unterstützung für globale Partner in Höhe von 86 Millionen Euro zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten.
- Ziel der EUDR: Sicherstellen, dass Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung beitragen.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 09:48:11

Autor:

OTS