Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/shein-temu-co-eu-plant-extra-gebuehr-pro-paket/):
- Die EU-Kommission plant eine pauschale Abgabe von bis zu zwei Euro auf Paketsendungen aus Nicht-EU-Staaten.
- Zielgruppe sind insbesondere Niedrigpreis-Anbieter wie Shein und Temu.
- Die Maßnahme soll die überlasteten Zollbehörden entlasten und Einnahmen für den EU-Haushalt generieren, geschätzte Einnahmen: bis zu drei Milliarden Euro jährlich.
- Im Jahr 2022 wurden 4,6 Milliarden Pakete in die EU importiert, was 145 Sendungen pro Sekunde entspricht.
- 91 Prozent dieser Lieferungen stammen aus China und haben einen Warenwert unter 150 Euro, wodurch sie derzeit von Zollabgaben befreit sind.
- Der Vorschlag sieht eine Gebühr von 2 Euro für Pakete an Privathaushalte und 50 Cent für Lieferungen an Warenhäuser vor.
- Die Bestellplattformen sollen die Kosten tragen, eine Weitergabe an Endkunden ist jedoch möglich.
- Sicherheitsbedenken: Produkte von Anbietern wie Temu und Shein entsprechen oft nicht den EU-Standards und enthalten gesundheitsgefährdende Chemikalien.
- Die EU plant eine Verschärfung der Marktkontrollen.
- Der österreichische Handelsverband unterstützt die geplante Gebühr und sieht sie als zentrale Forderung zur Verringerung der Benachteiligung europäischer Händler.
- Der Handelsverband empfiehlt zusätzlich:
- Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro.
- Bessere Ausstattung der Zollbehörden mit verstärkten Importkontrollen.
- Temporäre Blockierungen bei wiederholten Rechtsverstößen.
- Produkte von Anbietern wie Temu, Shein und AliExpress enthalten häufig verbotene, toxische Substanzen.
- Die Überlastung der nationalen Zollbehörden erfordert eine Stärkung ihrer Kapazitäten.
Source 2 (https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/geplante-paketgebuehr-strategie-fairen-online-handel-ueberfaellig):
- EU-Kommission hat Pläne zur Sicherstellung sicherer und nachhaltiger Einfuhren im Online-Handel vorgestellt.
- Ziel: Einhalt gebieten gegen außereuropäische Billiganbieter wie Temu und Shein.
- Wichtige Punkte der Pläne: Umweltschutz, Verbraucherschutz, internationale Zusammenarbeit, Zollreform.
- Zollfreigrenze von derzeit 150 Euro soll fallen.
- Unterstützung für Zollbeamte zur Kontrolle der Paketflut von Temu und Co. wird erhöht.
- Maroš Šefčovič betont die Notwendigkeit, Zollbehörden mit geeigneten Instrumenten auszustatten.
- Digitalverband Bitkom begrüßt die Pläne, fordert jedoch stärkere Importkontrollen und Aufhebung der Zollfreigrenze.
- DIHK warnt vor neuen Regelungen, die bürokratische Belastungen verursachen könnten.
- Verbesserung der digitalen und analogen Infrastruktur für den Zoll wird als notwendig erachtet.
- Geplante Gebühr für Pakete, die sich gegen Temu und Shein richtet, wird von der deutschen Wirtschaft begrüßt.
- Handelsverband Deutschland fordert gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer.
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Pläne als verpasste Chance.
- vzbv fordert strengere Sorgfaltspflichten für Anbieter unsicherer Produkte auf Online-Marktplätzen.
- Marktplatzbetreiber sollten stärker prüfen, ob Angebote den EU-Anforderungen entsprechen und unter bestimmten Voraussetzungen haften.
Source 3 (https://www.vzbv.de/meldungen/internationale-regeln-zum-digitalen-handel-vereinbart):
- Am 26. Juli 2024 haben 83 WTO-Mitgliedsstaaten einen finalen Vertragstext im Rahmen der Joint Statement Initiative zum E-Commerce (JSI) vereinbart.
- Ziel der JSI ist es, den Onlinehandel für Verbraucher:innen einfacher und sicherer zu gestalten.
- Die JSI schafft das erste gemeinsame Regelwerk für digitalen Handel.
- Verbraucher:innen im außereuropäischen Ausland sind häufig mit Problemen konfrontiert, wie z.B. schwierige Reklamationen, unzureichender Datenschutz und Nichteinhaltung europäischer Sicherheitsstandards.
- Die Europäische Kommission vertrat die 28 EU-Mitgliedstaaten während der Verhandlungen und konnte Verbesserungen für Verbraucher:innen aushandeln.
- Vereinbarungen beinhalten Maßnahmen zum besseren Schutz von Verbraucher:innen im Onlinehandel:
- Sicherheit online verkaufter Produkte.
- Einfachere Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten.
- Bessere Kooperation von Verbraucherschutzbehörden zur Rücknahme fehlerhafter Produkte.
- Die EU-Datenschutzgrundverordnung kann nicht vor der WTO angegriffen werden, was das Datenschutzniveau schützt.
- Kontroverse Regelungen zu grenzüberschreitenden Datentransfers, Lokalisierungsanforderungen und Offenlegung von Quellcodes wurden nicht in das Abschlussdokument aufgenommen.
- Die EU hatte Vorschläge zur Nicht-Offenlegung von Quellcodes vorgelegt, die aus Sicht des vzbv problematisch waren.
- Die Nichtaufnahme dieser Regelungen wird als Erfolg für den vzbv und den europäischen Dachverband BEUC gewertet.
- Nach dem Abschluss der Verhandlungen muss die Vereinbarung umgesetzt werden; alle WTO-Mitgliedsstaaten müssen zustimmen.
- Unterstützung für die JSI ist derzeit unwahrscheinlich, da wichtige Staaten wie USA, Indien und Südafrika nicht zustimmen.
- Bis zur Zustimmung dient die Vereinbarung als politische Leitlinie.