Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/auto-nach-raserei-in-noe-beschlagnahmt/9417524):
- Ein 19-jähriger Autofahrer wurde in Niederösterreich angehalten.
- Der Vorfall ereignete sich am späten Dienstagabend auf der Südautobahn (A2) im Raum Traiskirchen (Bezirk Baden).
- Eine Zivilstreife der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel bemerkte den Fahrer.
- Die Anhaltung fand in Vösendorf (Bezirk Mödling) statt.
- Der Fahrer hatte seinen Führerschein verloren und das Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt.
- Eine Anzeige wurde bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet.
- Der 19-Jährige fuhr in Richtung Wien mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 201 km/h, wo 130 km/h erlaubt sind.
- Auf einem Streckenabschnitt mit maximal 100 km/h fuhr er mit 174 km/h.
- Im Bereich eines erlaubten Höchsttempos von 80 km/h betrug seine Geschwindigkeit 163 km/h.
Source 2 (https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/raser_ohne_fahrzeug.html):
- Ab 1. März können Fahrzeuge bei extremem Rasen beschlagnahmt und versteigert werden.
- Einführung eines dreistufigen Systems bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen durch die 34-StVO-Novelle.
- 2021 wurden mit einer Novelle zum Führerscheingesetz und StVO das Strafhöchstmaß und die Führerscheinentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht.
- Vorläufige Beschlagnahme durch die Polizei möglich, wenn die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wird.
- Behörde kann innerhalb von zwei Wochen das Fahrzeug zur endgültigen Abnahme beschlagnahmen, wenn:
- Geschwindigkeitsüberschreitung (60/70 km/h) festgestellt wurde.
- Führerscheinentzug innerhalb der letzten vier Jahre wegen Raserei oder gefährlichem Verhalten vorliegt.
- Ohne vorherigen Führerscheinentzug ist Beschlagnahme zulässig, wenn die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets überschritten wurde.
- Letzte Konsequenz: Fahrzeug kann für verfallen erklärt und versteigert werden, um von weiterer Raserei abzuhalten, insbesondere bei Wiederholungsgefahr.
- Wenn das Fahrzeug nicht dem Lenker gehört, kann es nicht für verfallen erklärt werden, jedoch kann ein Lenkverbot für den Lenker erteilt werden, dessen Einhaltung der Fahrzeugbesitzer verantworten muss.
Source 3 (https://www.5min.at/5202501062001/164-autos-weg-raserei-auf-oesterreichs-strassen-hat-konsequenzen/):
- Im Jahr 2024 wurden in Österreich 164 Fahrzeuge aufgrund von Raserei beschlagnahmt.
- Das Raser-Gesetz trat am 1. März 2024 in Kraft.
- Die Beschlagnahmung von Fahrzeugen erfolgt bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Die höchsten Zahlen an Fahrzeugbeschlagnahmungen wurden in:
- Niederösterreich: 36 Fahrzeuge
- Tirol: 35 Fahrzeuge
- Wien: 20 Fahrzeuge
- Steiermark: 13 Fahrzeuge
- Kärnten: 8 Fahrzeuge
- Salzburg: 4 Fahrzeuge
- Die Verantwortung für die Durchsetzung des Gesetzes liegt bei den Landespolizeidirektionen und den Verkehrsbehörden auf Bezirksebene.
- Die hohe Zahl an Beschlagnahmungen zeigt die strikte Durchsetzung des Gesetzes.
- Informationen über die Verwertung der beschlagnahmten Fahrzeuge und die Einnahmen aus deren Versteigerung wurden noch nicht veröffentlicht.
- Die vollständigen Auswirkungen des Raser-Gesetzes sind noch nicht abzusehen, da die Zahlen für Dezember 2024 fehlen.