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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/kein-barrierefreies-wc-kostet-wiener-gourmetrestaurant-1-700-euro/634107224):
- Ein Wiener Gourmetrestaurant wurde zu 1.700 Euro Schadenersatz verurteilt.
- Grund: Ein Rollstuhlnutzer und seine Frau mussten den Besuch absagen wegen nicht barrierefreier WC-Anlagen.
- Zugang zu den WCs erfüllte nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit.
- Urteil des Bezirksgerichts Leopoldstadt und Bestätigung durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
- Kläger: Hans-Jürgen Groß, Präsident des Behindertenverbands ÖZIV-Burgenland.
- Geplantes Abendessen zum Jahrestag des Paares im Jänner 2023.
- Zugang zu den WCs nur über drei Stufen, mobile Rampe und Haltegriff waren nicht vorhanden.
- Kläger fühlte sich diskriminiert, da ein gleichwertiger Restaurantbesuch nicht möglich war.
- Auch die Partnerin wurde als nahestehende Angehörige diskriminiert.
- Kläger erhielt 1.000 Euro, Partnerin 700 Euro Schadenersatz.
- Urteil ist rechtskräftig, Revision ausgeschlossen.
- Erstinstanzliches Urteil: Kläger fühlte sich demütigend, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
- Restaurant gab an, die Bedürfnisse aller Gäste ernst zu nehmen und bereits Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgenommen zu haben.
- Restaurant verfügt regulär über separate, rollstuhlgerechte Toilettenräume.
- Behindertenverbände begrüßen das Urteil und betonen den Anspruch auf gleichwertige Teilhabe.
- Barrierefreiheit wird als Verpflichtung seit 2006 angesehen.

Source 2 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250521_OTS0006/klagsverband-erwirkt-richtungsweisendes-barrierefreiheits-urteil-drei-sterne-restaurant-diskriminierte-rollstuhlfahrer):
- Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, betont, dass Barrierefreiheit ein Menschenrecht ist.
- Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien bestätigte ein Urteil, das Hans-Jürgen Groß und seiner Ehefrau Bianca Groß Schadenersatz zuspricht.
- Der Kläger, ein Rollstuhlfahrer, konnte ein Restaurant im Januar 2023 nicht besuchen, da die WC-Anlagen nicht barrierefrei waren.
- Der Zugang zur Toilette war nur über drei Stufen möglich; eine mobile Rampe und ein Haltegriff waren nicht vorhanden.
- Hans-Jürgen Groß fühlte sich durch die Barriere diskriminiert, was auch seine Ehefrau betraf.
- Groß erhielt 1.000 Euro Schadenersatz, seine Ehefrau 700 Euro.
- Das Gericht stellte fest, dass sowohl der Rollstuhlnutzer als auch seine Ehefrau diskriminiert wurden.
- Das Urteil sendet ein Signal für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
- Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben und kein Zusatzangebot.
- Die Klage wurde durch den ÖZIV-Burgenland unterstützt, der sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt.
- Hans-Jürgen Groß ist Präsident des ÖZIV-Burgenlands und betont die Verpflichtung zur Barrierefreiheit seit 2006.
- Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde ausgeschlossen.

Source 3 (https://www.boeckler.de/de/newsletter-hans-34382-barrierefreiheit-ist-ein-menschenrecht-52915.htm):
- In Deutschland gibt es seit 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Eine Evaluation des BGG wurde vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Zusammenarbeit mit der Universität Kassel und dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) durchgeführt.
- Der Bericht wurde vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegeben und untersucht die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Barrierefreiheit.
- Rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen lebten zum Jahresende 2021 in Deutschland.
- Die Evaluation zeigt, dass es Handlungsbedarf gibt, um Inklusion und Teilhabe zu verbessern.
- Dr. Annette Tabbara vom Bundesarbeitsministerium kündigte an, dass die Bundesregierung Reformvorschläge zur Förderung von Inklusion und Teilhabe aufgreifen wird.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2006 verabschiedet und trat 2009 in Deutschland in Kraft, um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu konkretisieren.
- Das BGG gilt hauptsächlich für Bundesbehörden und Körperschaften, jedoch gibt es weiterhin erhebliche Barrieren, die abgebaut werden müssen.
- Dr. Alexander von Boehmer betonte die Rolle von Schwerbehindertenvertretungen als Motor der Inklusion.
- Walter Wendt von der Mercedes-Benz Group AG wies auf die hohe Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen hin und forderte mehr Engagement von Arbeitgebern.
- Ein Beispiel für Barrieren ist ein nicht barrierefreies Online-Portal für Bewerbungen, das viele Menschen ausschließt.
- Die Tagung des HSI bemühte sich um Barrierefreiheit, einschließlich barrierefreier Einladungen, Zugängen für Rollstühle und Dolmetschen in Gebärdensprache.
- Prof. Dr. Johanna Wenckebach ist die Wissenschaftliche Direktorin des HSI.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 09:39:07

Autor:

OE24