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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505210925/neue-gebuehr-fuer-shein-temu-und-co-eu-will-2-euro-pro-paket-kassieren/):
- Die EU plant die Einführung einer Paketgebühr von bis zu 2 Euro für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern.
- Ziel der Gebühr ist es, die Zollbehörden zu entlasten und Einnahmen für den EU-Haushalt zu generieren.
- Schätzungen zufolge könnte die Gebühr jährlich bis zu 3 Milliarden Euro einbringen.
- Im Jahr 2024 wurden 4,6 Milliarden Pakete in die EU eingeführt, 91 Prozent davon stammen aus China.
- Die Gebühr beträgt 2 Euro pro Paket an Privathaushalte und 50 Cent für Sendungen an Warenhäuser.
- Die Gebühr soll von den Bestellplattformen bezahlt werden, könnte jedoch auf die Kunden abgewälzt werden.
- Viele Produkte von Plattformen wie Temu und Shein sind nicht EU-rechtskonform und enthalten gesundheitsschädliche Chemikalien.
- Der Handelsverband Österreich unterstützt die Paketgebühr und sieht sie als Schritt zur Reduzierung der Benachteiligung europäischer Händler.
- Der Handelsverband fordert zusätzlich:
- Senkung der Zollfreigrenze von 150 Euro auf 0 Euro.
- Mehr Ressourcen für Zollbehörden und strengere Importkontrollen.
- Temporäre Sperren für Plattformen bei wiederholtem Rechtsbruch.
- Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will betont die Dringlichkeit der Maßnahmen.

Source 2 (https://www.handelsverband.at/presse/presseaussendungen/eu-paketgebuehr/):
- EU plant neue Maßnahmen gegen Billig-Importe aus China über Plattformen wie Temu und Shein.
- Einführung einer Gebühr auf Pakete von chinesischen Onlinehändlern zur besseren Kontrolle von Produktfälschungen.
- Onlineplattformen sollen verpflichtet werden, die Legalität und EU-Sicherheitsnormen der angebotenen Produkte zu überprüfen.
- Handelsverband unterstützt den Vorschlag zur Einführung von Gebühren auf China-Pakete.
- Unfaire Wettbewerbsbedingungen, Steuerverluste und Produktmängel haben in den letzten fünf Jahren zugenommen.
- Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will fordert ein "Level Playing Field" und die Aufhebung der 150-Euro-Zollfreigrenze.
- Temu ist viertgrößter Webshop in Österreich, Shein auf Rang 8 laut NielsenIQ.
- EU-Kommission wird vorgeworfen, tatenlos zugesehen zu haben, während gefährliche Produkte und Fälschungen den Markt überfluten.
- Plattformen wie Temu und Shein nutzen Niedrigpreis-Schlupflöcher, um Waren steuerfrei nach Europa zu bringen.
- Handelsverband fordert gleiche Spielregeln für alle im Wettbewerb.
- Ziel: Stoppen der Steuerflucht, Schutz der Konsumenten vor gefährlichen Produkten.
- Handelsverband hat im August 2024 eine UWG-Beschwerde gegen Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht.
- Intensiver Austausch mit dem österreichischen Zoll zur Durchsetzung bestehender Gesetze.
- Handelsverband setzt sich seit einem Jahrzehnt für die Absenkung der Zollfreigrenze von 150 Euro auf 0 Euro ein.

Source 3 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/zoll-und-ecommerce-einfuhrabgaben-fuer-kaeufe-aus-nichteulaendern-62109):
- Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern beim Zoll angemeldet werden.
- Die bisherige Freigrenze von 22 Euro für Zollanmeldungen ist entfallen.
- Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro fallen keine Zölle an, jedoch wird eine Einfuhrumsatzsteuer fällig.
- Kurierdienste erheben häufig eine zusätzliche Servicepauschale für die Zollanmeldung.
- Bestellungen aus Drittländern, wie den USA, China und Großbritannien, sind betroffen.
- Einfuhrumsatzsteuer wird erst ab einem Betrag von 1 Euro erhoben; Sendungen unter 5,26 Euro sind steuerfrei.
- Bei einem Sachwert bis 150 Euro: Zölle entfallen, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern sind je nach Produkttyp zu zahlen.
- Bei einem Sachwert über 150 Euro fallen sowohl Zölle als auch Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.
- Einführung des Import One Stop Shop (IOSS) seit Juli 2021: Händler können sich in einem EU-Land registrieren, um von der Einfuhrumsatzsteuer für Waren bis 150 Euro befreit zu werden.
- IOSS-Identifikationsnummer muss auf Paketen angegeben werden, um die korrekte Deklaration der Mehrwertsteuer zu bestätigen.
- Bei Sendungen über 150 Euro muss weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.
- Paketdienste können eine Auslagen- oder Servicepauschale für die Zollabwicklung erheben; z.B. berechnet die Deutsche Post aktuell 7,50 Euro.

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Erstellt am: 2025-05-21 09:27:08

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