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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www2.oekonews.at/europaweite-arche-noah-umfrage-neue-eu-regeln-gefaehrden-landwirtschaft-und-zuechtung+2400+1226981):
- EU-Verordnung über die Registrierung von Saatgut und pflanzlichem Vermehrungsmaterial (PVM-Verordnung) könnte viele Saatgutbetriebe und Baumschulen gefährden.
- Umfrage von ARCHE NOAH unter rund 200 Betrieben aus 16 EU-Staaten zeigt Bedenken.
- EU-Kommission plant, bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 % zu reduzieren.
- Betriebe betonen die Wichtigkeit klarer Regeln, warnen jedoch vor Verlust von Vielfalt und fairem Wettbewerb.
- Neue bürokratische Regeln werden in den kommenden Wochen in Brüssel verhandelt.
- Betroffene Betriebe sind meist Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro.
- Diese Betriebe erhalten und vermarkten alte, samenfeste Sorten und bieten im Schnitt 152 Sorten aus 41 Kulturarten an.
- Viele Sorten sind an den Klimawandel angepasst, lokal produziert und ohne Patente nutzbar.
- Umfrageergebnisse:
- Neue Labortests könnten bis zu 30.000 € pro Jahr kosten.
- 13 % der Züchter:innen und Samenbaubetriebe müssten ihre Tätigkeit einstellen.
- 30 % müssten die Vielfalt in ihrem Sortenangebot reduzieren.
- 66 % dürften kein Saatgut mehr an Landwirt:innen verkaufen.
- Kritik an der Bürokratie und Kontrollauflagen, die KMUs belasten.
- Gesetzesvorschlag sieht gleiche Auflagen für Konzerne und Kleinstbetriebe vor.
- Geplante Vorschriften zu Rückverfolgbarkeit und kostspieligen Tests treffen kleine Höfe stark.
- ARCHE NOAH fordert Ausnahmen für Kleinstunternehmen von Melde- und Dokumentationspflichten.
- Ratsarbeitsgruppe tagt am 27. und 28. Mai 2025 in Brüssel; EU-Landwirtschaftsminister:innen verhandeln am 23. Juni 2025 in Luxemburg.
- Betriebe wie „Obst-Arboretum Olderdissen“, „Sementes Vivas“ und „Sortenwerkstatt“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Vielfalt.
- „Obst-Arboretum Olderdissen“ bewahrt alte und seltene Obstsorten, die resistenter gegen Krankheiten sind.
- „Sementes Vivas“ ist ein biologisches Saatgutunternehmen, das partizipativ mit Landwirt:innen und Forschungsinstituten arbeitet.
- „Sortenwerkstatt“ vermehrt hauptsächlich samenfeste Sorten und kooperiert mit ARCHE NOAH für Sortenerhaltungen.

Source 2 (https://multipolar-magazin.de/artikel/neue-eu-saatgut-verordnung):
- Die EU-Kommission plant eine Reform des Saatgutmarktes, um die Vielfalt alter Sorten zu fördern.
- Zehn EU-Richtlinien werden in einer neuen Verordnung zusammengefasst, die den Kauf von Samen durch Landwirte regelt.
- Ziel der Reform: Verringerung des Verwaltungsaufwands, Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Erhalt der genetischen Vielfalt.
- Laut FAO verschwanden in den USA im letzten Jahrhundert 86% der Apfelsorten, 95% der Kohl- und 81% der Tomaten-Varietäten.
- Alte Sorten sind oft resistenter gegen extreme Witterungsbedingungen und Krankheiten.
- Die EU-Kommission stellte ihre Pläne am 5. Juli 2023 vor, die jedoch wenig Beachtung fanden.
- Susanne Gura vom Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt äußert Bedenken wegen überbordender Bürokratie.
- Anbieter von Gemüsesamen müssen sich bei Behörden melden und jährliche Berichte über vertriebene Sorten und Mengen abgeben.
- Die neuen Vorschriften betreffen auch die Verpackung von Samen.
- Johanna Sommer, eine Gärtnermeisterin, plant, ihre Tätigkeit aufzugeben, wenn die neuen Auflagen in Kraft treten.
- Saatgut darf in Deutschland nur mit amtlicher Zulassung verkauft werden, was die Vielfalt einschränkt.
- Die erste Handelsbeschränkung für Saatgut in Deutschland wurde 1934 eingeführt.
- Die geplante EU-Verordnung würde den Verkauf von nicht zugelassenem Saatgut an Hobbygärtner erlauben, jedoch an Landwirte verbieten.
- Magdalena Prieler von Arche Noah berichtet, dass nur 62 von 5.500 Sorten in ihrem Archiv zugelassen sind.
- Die EU-Kommission plant, den Austausch von Saatgut unter Landwirten zu erlauben, jedoch mit Mengenbeschränkungen.
- Lobbyarbeit der Saatgutindustrie ist stark, mit einem Budget von 1,75 bis 2 Millionen Euro jährlich für Euroseeds.
- Große Konzerne wie Bayer und BASF haben eigene Lobbyabteilungen in Brüssel.
- Der internationale Saatgutvertrag verpflichtet zur Vereinfachung des Zugangs zu pflanzengenetischen Ressourcen.
- Die EU-Kommission plant, die Rechte der Landwirte in der neuen Verordnung zu integrieren.
- Der Deutsche Bauernverband warnt vor neuen Kosten durch wachsenden Verwaltungsaufwand.
- Deutschland äußert Zweifel an der Rechtsform der neuen Verordnung und fordert eine Richtlinie statt einer Verordnung.
- Die Reform könnte auf Widerstand stoßen, da viele Länder den Entwurf als zu liberal empfinden.
- Der Artikel thematisiert die Herausforderungen und Chancen für alte Sorten im Kontext der neuen EU-Saatgutverordnung.

Source 3 (https://www.dlg.org/mediacenter/alle-publikationen/strategische-positionspapiere/dlg-kompakt-03-2022-positionspapier-zum-eu-saatgutrecht):
- Die amtliche Sortenzulassung garantiert innovative, verbesserte und ressourcenschonende Sorten und fördert nachhaltige Landwirtschaft.
- Nachhaltigkeit ist Bestandteil der Sortenprüfung und -zulassung, verankert im landeskulturellen Wert.
- Sorten müssen neutral und transparent geprüft werden, um Landwirten die Auswahl geeigneter Sorten zu ermöglichen.
- Bestehende Gesetze und Verordnungen erfüllen seit Jahrzehnten die Anforderungen an Sortenzulassungen.
- Zulassung nur für Sorten, die eine Verbesserung gegenüber bestehenden Sorten darstellen; Züchter können Besonderheiten ihrer Sorte angeben.
- Zulassung auch für Sorten, die nur regional eine Verbesserung darstellen.
- Gleichstellung aller Antragsteller, unabhängig von Größe oder Anbauweise (konventionell/ökologisch).
- Jede zugelassene Sorte erhält eine nachvollziehbare, neutrale Beschreibung.
- Hochwertiges, geprüftes Saatgut ist entscheidend für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit.
- Lückenlose Prüfung und Zertifizierung aller Saatgutchargen vor Inverkehrbringen sichert Qualität (Krankheiten, Sortenreinheit, Keimfähigkeit).
- Feldprüfungen schließen Sortenverunreinigungen und invasive Unkrautarten aus.
- Ein stichprobenbasiertes Kontrollsystem wird als kontraproduktiv für den Verbraucherschutz angesehen.
- Hohe Biodiversität bei Nutzpflanzen ist notwendig für Anpassung an Klimawandel und Ernährungsgewohnheiten.
- Aktive Pflanzenzüchtung sichert Vielfalt und pflanzengenetische Ressourcen.
- Objektive Kriterien in der Sortenzulassung fördern fairen Wettbewerb und Chancengleichheit.
- Vielfalt an kleinen und mittelständischen Saatzucht-Unternehmen in Mitteleuropa wird als wichtig erachtet.
- Sonderregelungen bei Sortenzulassung bergen Missbrauchspotenzial und sollten auf ein Minimum beschränkt werden.
- Transparenz für Verbraucher und Verfahrensbeteiligte soll durch reduzierte Anforderungen bei Sonderregelungen gewährleistet werden.
- Im Hobbybereich sollen Ausnahmen von Saatgutgesetzgebung mit geringen bürokratischen Auflagen ermöglicht werden.
- Landwirtschaft benötigt für regionale agroklimatische Verhältnisse angepasste Sorten; flexibles System der Sortenprüfung soll erhalten bleiben.
- Einbeziehung des Saatgutrechts in die EU-Kontrollverordnung wird als bürokratisch und kostenintensiv abgelehnt.
- Der Erhalt der Richtlinienstruktur in der EU-Saatgutgesetzgebung wird gefordert, um nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu fördern.
- Mitsprache der EU-Mitgliedstaaten in zukünftigen Änderungen des Saatgutrechts soll gewährleistet bleiben.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-21 01:27:17

Autor:

ÖkoNews