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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3790310):
- Am Dienstag fand ein Gerichtsprozess gegen einen 32-jährigen Mann statt.
- Eine 39-jährige Ungarin suchte in Vorarlberg medizinische Hilfe und war mit Hämatomen, Schürfwunden und Prellungen übersät.
- Die Frau berichtete von einem Vorfall in der gemeinsamen Wohnung in Bludenz, der Ende März des Vorjahres stattfand.
- Der Angeklagte gab an, dass Eifersucht der Grund für die Streitigkeiten zwischen ihm und der Frau war.
- Er behauptete, die Frau sei respektlos gewesen und habe mit anderen Männern gechattet, was zu seinem Ausrasten führte.
- Die Frau erinnerte sich, dass der Angeklagte sie am Hals gepackt, durch die Wohnung gezerrt und geschlagen habe.
- Sie hatte Todesangst und war erleichtert, als die Polizei eintraf.
- Der Angeklagte relativierte die Vorwürfe und gestand nur teilweise seine Schuld ein.
- Er erklärte, die Verletzungen der Frau könnten durch einen Sturz oder beim Kochen entstanden sein.
- Die Frau relativierte bei ihrer Aussage im Prozess ihre früheren Angaben und sagte, sie sei nicht geschlagen worden.
- Sie verzichtete auf Schmerzengeld, und der Angeklagte gab an, dass sie sich gegenseitig nicht guttun.
- Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung.
- Es wurde eine teilbedingte Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro verhängt.

Source 2 (https://www.anwalt.de/rechtstipps/strafbarkeit-von-haeuslicher-gewalt-welche-strafe-droht-wie-kann-ich-mich-als-opfer-schuetzen-218881.html):
- Definition von Zuhause laut Duden: „Wohnung, in der jemand zu Hause ist und sich wohlfühlt“.
- Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, empfinden Zuhause oft als unsicher und bedrohlich.
- Anstieg der Opfer häuslicher Gewalt: 2022 gab es laut Bundeskriminalamt 240.547 Opfer.
- Häusliche Gewalt umfasst körperliche, sexuelle und psychische Gewalt in familiären und partnerschaftlichen Beziehungen.
- Straftatbestände im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt:
- Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Mord und Totschlag (§§ 211, 212 StGB).
- Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung: sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexuelle Belästigung (§ 184i StGB).
- Innerfamiliäre Gewalt: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB).
- Straftaten gegen persönliche Freiheit: Zwangsprostitution (§ 232a StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB).
- Psychische Gewalt: Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB).
- Zwangsheirat (§ 237 StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB).
- Strafen für häusliche Gewalt variieren je nach Straftat:
- Einfache Körperverletzung: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Gefährliche Körperverletzung: 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
- Bedrohung: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; unter bestimmten Bedingungen bis zu 2 Jahre.
- Nachstellung und Nötigung: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Männer sind ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen, rund ein Drittel der Opfer sind männlich.
- Vorgehensweisen für Opfer häuslicher Gewalt:
- Polizei kontaktieren in akuten Situationen.
- Möglichkeit, Straftat an jeder Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Rechtsanwalt zur Unterstützung bei der Strafanzeige und rechtlichen Schritten konsultieren.
- Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Familiengericht möglich.
- Bei Strafprozessen können Opfer sich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen.

Source 3 (https://de.statista.com/themen/6635/gewalt-gegen-frauen/):
- Gewalt gegen Frauen in Deutschland ist weit verbreitet und oft im persönlichen Umfeld oder in der Öffentlichkeit.
- Der "Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" wird jährlich am 25. November begangen.
- Häusliche Gewalt, Partnerschaftsgewalt und Sexualstraftaten werden häufig nur in polizeilich registrierten Fällen erfasst (Hellfeld), während ein hohes Dunkelfeld existiert.
- Anzeigebereitschaft korreliert mit sozialen Normen; Scham und Schuldvorwürfe führen oft zu einem Verschweigen von Taten.
- Häusliche Gewalt wird als besonders traumatisierend empfunden und umfasst Partnerschaftsgewalt (durch Partner) und innerfamiliäre Gewalt (durch andere Familienangehörige).
- 2023 waren in Deutschland rund 181.000 (71%) der ca. 256.000 Opfer von häuslicher Gewalt weiblich.
- Bei Partnerschaftsgewalt waren etwa 133.000 (79%) der ca. 168.000 Opfer Frauen.
- Häusliche Gewalt umfasst körperliche und psychische Übergriffe; häufigstes Delikt ist vorsätzliche einfache Körperverletzung mit über 144.000 Fällen.
- Bei Sexualdelikten sind nahezu 100% der Opfer Frauen; Vergewaltigung in der Ehe ist seit Juli 1997 strafbar.
- Männer sind häufiger Opfer bei der Entziehung Minderjähriger.
- Frauen fühlen sich in der Öffentlichkeit oft unsicherer als Männer, insbesondere in der Dunkelheit.
- 2023 waren etwa 70% der Opfer von Gewaltkriminalität Männer, jedoch war die Geschlechterverteilung bei Tötungsdelikten nahezu gleich.
- Femizid bezeichnet Tötungsdelikte an Frauen aufgrund geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit; 2023 wurden 938 entsprechende Taten bzw. Tatversuche erfasst.
- Frauen sind fast immer die Betroffenen von Sexualdelikten; 2023 betrug ihr Anteil bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung etwa 92%.
- Hilfsangebote für Frauen umfassen das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der Nummer 116 016, das 2023 rund 86.700 Kontaktaufnahmen und ca. 59.000 Beratungen verzeichnete.
- 2023 fanden etwa 30.200 Frauen und Kinder in 378 Frauenhäusern Schutz vor Gewalt, jedoch gibt es oft Platzmangel.

Ursprung:

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Link: https://www.krone.at/3790310

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https://www.krone.at/3790310

Erstellt am: 2025-05-20 20:07:48

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