Heute ist der 25.05.2025
Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250520_OTS0159/budgetausschuss-gibt-gruenes-licht-fuer-weitere-massnahmen-zur-budgetsanierung):
- Budgetsanierung in vollem Gange, zweites Gesetzespaket (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II) an Nationalratsplenum geschickt.
- Ziel: Stabilisierung des Budgets und Sicherung der finanziellen Grundlage der Krankenversicherung.
- Zustimmung des Budgetausschusses von ÖVP, SPÖ und NEOS; Grüne forderten schnellere Senkung des Rezeptgebührendeckels, Abänderungsantrag abgelehnt.
- FPÖ kritisierte Sparmaßnahmen, insbesondere Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen.
- SPÖ kündigte Abänderungsantrag im Nationalratsplenum an; Entschließungsantrag der Grünen zur Fortführung des Klimatickets vertagt.
- Gesetzespaket enthält Maßnahmen zur Generierung zusätzlicher Einnahmen und Entlastungen.
- Geplante Erhöhung der Bundesgebühren und Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 %.
- Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen und der Sozialversicherungs-Rückerstattung für Pensionist:innen.
- Rezeptgebühr soll 2026 eingefroren werden; Anpassung der Rezeptgebührenobergrenze und Konsulargebühren.
- Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, es sei ein Sanierungskonzept, kein Reformkonzept.
- Gesundheitsreformfonds soll bis 1. Jänner 2026 eingerichtet werden, um zusätzliche Mittel durch Beitragserhöhung zu verwenden.
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) prognostiziert Defizit von 900 Mio. Euro.
- Finanzminister Markus Marterbauer erklärte, Druck auf Budgetsanierung sei noch nicht vorbei; zwei Drittel der Maßnahmen betreffen Ausgaben, ein Drittel Einnahmen.
- FPÖ kritisierte unterschiedliche Inkrafttretenszeitpunkte der Maßnahmen und die Belastung durch Beitragserhöhungen.
- Grüne forderten schnellere Entlastung durch Absenkung der Rezeptgebührenobergrenze, Abänderungsantrag abgelehnt.
- NEOS bezeichneten Gesetzespaket als fair; ÖVP und SPÖ betonten gerechte Verteilung der Lasten.
- Gesetzespaket enthält Neuregelung zur Entsendung von Versicherungsvertreter:innen in die BVAEB.
- Grüne forderten VfGH-konforme Beschickung der BVAEB-Gremien; SPÖ hielt Regelung für verfassungskonform.
- Grüne setzten sich für Fortführung des Klimatickets ein; Antrag wurde vertagt.
- ÖVP begründete Vertagung mit Notwendigkeit zu sparen; hohe Ausgaben für öffentlichen Verkehr weiterhin geplant.
Source 2 (https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1493632.jsp):
- GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll 2023 Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von geschätzt 17 Mrd. € schließen.
- Hauptlast der Finanzierung soll durch Beitragszahlende getragen werden: Rückgriff auf Finanzreserven der Krankenkassen, rückzahlbare Darlehen, Anhebung der Beitragssätze.
- Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt diese Maßnahmen ab und fordert Nachbesserungen.
- Forderung an die Regierungskoalition: Einlösung der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, Anhebung der Gesundheitsbeiträge für ALG-II-Beziehende auf kostendeckendes Niveau, Dynamisierung des Bundeszuschusses.
- Senkung der Mehrwertsteuer für Arznei- und Hilfsmittel von 19 % auf 7 % wird als Möglichkeit zur Entlastung der GKV-Finanzen genannt.
- Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit der GKV in der Zukunft.
- Dringlichkeit, Bürger und Unternehmen vor höheren Beiträgen zu schützen, insbesondere nach Wegfall von Entlastungsmaßnahmen wie Energiepreispauschale, Kinderbonus und Tankrabatt.
- Vermeidung einer Anhebung der Zusatzbeitragssätze, um die Wirksamkeit des angekündigten Energieentlastungspakets nicht zu gefährden.
- Staat (Bund, Länder, Kommunen) soll Verpflichtungen nachkommen und Ausgaben für originäre staatliche Aufgaben vollständig aus Steuermitteln übernehmen.
- Krankenkassen erhalten jährlich rund 10 Mrd. € weniger aus Steuermitteln für die gesundheitliche Versorgung von ALG-II-Beziehenden, als sie ausgeben müssen.
- Notwendigkeit der Dynamisierung des Bundeszuschusses zur Vermeidung der Entwertung durch Ausgabensteigerungen.
- Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel wird als europarechtlich möglich und sachlich begründet angesehen.
- Maßnahme könnte GKV um über 5 Mrd. € entlasten.
- Geplanter Eingriff in die Finanzautonomie der GKV wird als problematisch angesehen, insbesondere in Verbindung mit Absenkung der Vermögensobergrenze.
- Ziel: Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/gesundheit/gesundheitspolitik/549730/ausgaben-und-finanzierung-des-gesundheitssystems/):
- Gesundheitsausgaben in Deutschland 2022: 498 Milliarden Euro (5.939 Euro pro Einwohner)
- Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP): 12,8%
- Deutschland belegt weltweit den dritten Platz bei Gesundheitsausgabenanteil am BIP, hinter den USA und Kanada
- Anstieg der Gesundheitsausgaben in reichen Ländern, verstärkt durch Corona-Krise
- 2022 entfiel 53% der Gesundheitsausgaben auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Sozialversicherungsträger trugen über zwei Drittel der Ausgaben, private Krankenversicherung (PKV) 7,7%
- Öffentliche Haushalte trugen 9,7% der Gesundheitsausgaben 2022, im Vergleich zu 4,4% 2019
- GKV-Ausgaben 2022: knapp 289 Milliarden Euro, davon 274 Milliarden Euro für Leistungsausgaben
- Durchschnittliche Leistungsausgaben pro Versicherten: 3.922 Euro
- Verwaltungskosten der GKV: 14,5 Milliarden Euro (5,3% der Gesamtausgaben)
- Größter Teil der Leistungsausgaben: Krankenhausbehandlung (32,1%), Arzneimittelversorgung (17,8%), ambulante ärztliche Behandlung (16,8%)
- GKV finanziert durch paritätische Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6% des Bruttoarbeitseinkommens (7,3% für Versicherte und Arbeitgeber)
- Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2024: 1,7%
- Beitragsbemessungsgrenze 2024: 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich)
- Gesundheitsfonds seit 2009 zur Verteilung der GKV-Einnahmen
- Risikostrukturausgleich (RSA) zur finanziellen Umverteilung zwischen Krankenkassen
- Zuzahlungen für GKV-Leistungen: 10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro
- Zuzahlungsgrenze: maximal 2% der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
- 2022: 276.000 Versicherte von Zuzahlungen befreit, 4,38 Millionen chronisch Kranke
- Private Krankenversicherung (PKV) basiert auf individuellen Risikofaktoren, Alter und Vorerkrankungen
- PKV-Prämien steigen mit dem Alter, Einkommen spielt keine Rolle
- Kostenerstattungsprinzip in der PKV: Patienten reichen Rechnungen ein
- Private Zusatzversicherungen: ca. 30 Millionen Verträge, häufig für Zahn- und ambulante Tarife
- Politische Kontroversen um das Krankenversicherungssystem, insbesondere Gerechtigkeitsdefizite
- Vorschläge für eine Bürgerversicherung zur Behebung von Ungerechtigkeiten in der Finanzierung und beim Leistungszugang.