Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/ueberhitzt-gefahrengut-lkw-mit-panne-auf-s16/9415841):
- Datum des Vorfalls: 19. Mai 2025
- Ort: Autobahnabfahrt S16 bei Langen am Arlberg
- Fahrzeug: Litauische Sattelzugmaschine mit Gefahrgutfracht
- Ursache: Technisches Gebrechen, Überhitzung des Motors
- Einsatzkräfte:
- 3 Feuerwehren: Dalaas, Wald am Arlberg, Klösterle
- Insgesamt 22 Einsatzkräfte
- 4 Fahrzeuge
- Maßnahmen:
- Abkoppeln der Zugmaschine vom Sattelanhänger
- Kühlung des Motors mit Wasser
- Verbringen von Zugmaschine und Anhänger auf ein angrenzendes Betriebsgelände
- Rauchentwicklung: Leichter Rauch und Geruch nach verbranntem Material, jedoch nicht in Zusammenhang mit der Gefahrgutfracht
- Verkehr: Keine Auswirkungen, keine Sperren oder Verzögerungen
- Schäden: Keine Schäden an Infrastruktur oder Straße festgestellt
- Entwarnung: Einsatzkräfte gaben rasch Entwarnung, keine Gefährdung von Ladung oder Umwelt
Source 2 (https://www.krone.at/3789932):
- Technisches Gebrechen bei einem Lkw aus Litauen auf der S16 in Vorarlberg am Montag.
- Vorfall ereignete sich auf Höhe Langen am Arlberg.
- Motor der Sattelzugmaschine überhitzte, was zu Rauchentwicklung und Verbrennungsgerüchen führte.
- Fahrer hielt an und alarmierte die Feuerwehr.
- Feuerwehr trennte Zugmaschine und Sattelaufleger und kühlte den Motor ab.
- Sattelanhänger mit Gefahrgut wurde mit einer anderen Zugmaschine weiter transportiert.
- Keine Verkehrsbehinderung während des Vorfalls.
- Kein Sachschaden an Straßen- oder Infrastruktureinrichtungen.
- Rauchentwicklung stand nicht im Zusammenhang mit der Gefahrgutfracht.
Source 3 (https://www.wirtschaftswissen.de/arbeitssicherheit-datenschutz/gefahrstoffe-gefahrgut/gefahrguttransport/):
- Gefahrguttransport bezieht sich auf den Transport gefährlicher Güter, die potenzielle Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte darstellen.
- Gefährliche Güter können explosiv, entzündlich, giftig, ätzend, radioaktiv oder anderweitig schädlich sein.
- Der Transport unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften zur Risikominderung und Sicherheit.
- Gefahrgut bezeichnet Materialien oder Substanzen, die aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahren für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder Sachwerte darstellen.
- Gefahren können durch Leckagen, Explosionen, Brände, toxische Dämpfe oder radioaktive Strahlung entstehen.
- Gesetzliche Grundlage für Gefahrguttransporte auf der Straße ist das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).
- Nationale Vorschrift in Deutschland: Gefahrgutverordnung (GGVSEB).
- ADR enthält Vorschriften zu:
- Notwendigen Verpackungen des Gefahrguts.
- Kennzeichnung.
- Sicherheitsmaßnahmen (Ladungssicherung, Maßnahmen bei Unfällen).
- Einstufung von Gefahrgütern.
- Befreiungen von ADR-Vorschriften.
- In Deutschland sind ADR-Vorschriften in der Gefahrgutverordnung verankert; 54 Länder haben das Abkommen unterzeichnet.
- Verpflichtende Ausrüstungsgegenstände für Gefahrguttransporte:
- Unterlegkeil, ABC-Pulverlöscher, Erste-Hilfe-Material, Warnweste, Ladungssicherung, Handleuchte, Atemschutzmaske, Schutzausrüstung, Besen, Schaufel, Auffangbehälter.
- Fahrer muss Sicherheitsdatenblatt mitführen, das Informationen zu gefährlichen Stoffen enthält.
- Kennzeichnung erfolgt über orangefarbene Warntafeln, die auf den Transport gefährlicher Güter hinweisen.
- Gefahrnummer (Kemler-Zahl) gibt Auskunft über Art und Ausmaß der Gefahr.
- UN-Nummer ist eine vierstellige Zahl zur Kennzeichnung von Stoffen gemäß UN-Empfehlungen.
- Kennzeichnung mit Warntafeln ist wichtig für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und für Rettungskräfte.
- ADR-Schein ist erforderlich, wenn 1.000 Punkte beim Transport überschritten werden; kann in einem dreitägigen Lehrgang erworben werden.
- Gefahrguttransport ohne ADR-Schein ist möglich, wenn Kleinmengen transportiert werden und 1.000 Punkte nicht überschritten werden.
- Bußgeld von 500 Euro bei Kontrolle ohne gültigen ADR-Schein.
- Beförderungspapiere, die mitgeführt werden müssen:
- ADR-Gefahrguterklärung (UN-Nummer, Bezeichnung, Stoffklasse, Menge, Absender- und Empfängerdaten).
- Unfallmerkblatt mit wichtigen Informationen zur Ausrüstung und Schutzmaßnahmen.
- Unternehmen müssen Gefahrgutbeauftragten bestellen, wenn sie an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
- Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:
- Überwachung der Vorschriften, Beratung, Schulungen, Erstellung von Unfallberichten, Meldung von Verstößen.
- Bußgelder für Verstöße gegen ADR und GGVSEB:
- Orangene Tafel nicht angebracht: 300 Euro.
- Orangene Tafel falsch sichtbar: 100 Euro.
- Dichtigkeit nicht überprüft: 250 Euro.
- Schriftliche Weisung nicht mitgeführt: 150 Euro.
- Beförderungspapier nicht mitgeführt: 150 Euro.
- Nichtbeachtung des Rauchverbots: 250 Euro.
- Keine Reinigung nach dem Entladen: 250 Euro.
- Be- und Entladung an unzulässiger Stelle: 100 Euro.