Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250520_OTS0156/massnahmen-gegen-maul-und-klauenseuche-werden-gelockert):
- Sitzung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) zur Seuchenlage.
- Teilnehmer: Vertreter:innen von Ministerien, Bundesländern, Landesveterinärbehörden, AGES, VetMedUni Wien, Polizei, Bundesheer und Zoll.
- Beschluss zur schrittweisen Lockerung der Schutzmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche (MKS).
- Strenge Überwachungszonen in Österreich bereits gefallen.
- Weitere Sperrzonen im Burgenland und Niederösterreich fallen mit Ablauf des heutigen Tages.
- Grenzübergänge zu Ungarn und Slowakei, die seit April geschlossen waren, werden wieder geöffnet.
- Rückbau der Seuchenteppiche an den Grenzübergängen.
- Epidemiologische Lage stabil; keine Einschleppung der MKS nach Österreich trotz Ausbrüchen in Ungarn und Slowakei.
- Maßnahmen haben Wirkung gezeigt; Ausbreitung des Erregers wurde gestoppt.
- Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betont die Bedeutung der Zusammenarbeit.
- Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hebt das Engagement der Landwirte hervor.
- Ab 21. Mai gelten weiterhin gezielte Hygienemaßnahmen und Risikoabschätzungen.
- Mindestvorgaben zur Biosicherheit für Tierhaltungsbetriebe bleiben bestehen.
- Hygienekonzepte für Tiermärkte und Tierschauen sind verpflichtend.
- Außer Kraft gesetzte Verordnungen bleiben im Rechtsbestand für schnelle Reaktivierung.
- Verstärkte Kontrollen durch Polizei und Zoll im Grenzraum werden fortgesetzt.
- Verbringung tierischer Produkte aus der gesamten Slowakei ab morgen wieder zulässig.
- Einfuhrbeschränkungen für Ungarn bleiben, jedoch nur für die erweiterte Sperrzone bis 30. Mai.
- Maßnahmenverlauf:
- 25. März 2025: Erste vorsorgliche Schritte und Importstopp für Tiere aus Risikogebieten.
- 26. März: Erster positiver MKS-Fall im Grenzraum zu Österreich.
- 27. März: Umfassendes Maßnahmenpaket tritt in Kraft.
- 4. April: Maßnahmenpaket wird erweitert.
- 12. April: Geografisch differenziertes Importverbot.
- 16. April: Gemeinsame Schwerpunktaktion mit Polizei und Zoll.
- Knapp 20.000 Proben von empfänglichen Tieren auf MKS untersucht; alle Proben negativ.
- Bilanz: Staatliche Krisenmechanismen haben gegriffen; Einschleppung der MKS verhindert.
- Zukünftige Herausforderungen: Bedeutung frühzeitiger Prävention, insbesondere bei Blauzungenkrankheit.
- Landwirtschaftsminister Totschnig betont die Priorität des Schutzes von Tieren und Lebensmittelversorgung.
Source 2 (https://www.lko.at/maul-und-klauenseuche-aktueller-stand-und-schutzma%C3%9Fnahmen+2400+4247010):
- Mit der Verlautbarung des 1. MKS-Verordnungsanpassungspakets wurden die Vorsichtsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche erhöht.
- Die Verbringung empfänglicher Tiere aus der gelben Zone in Gebiete außerhalb der Zone ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Behörde zulässig.
- Im gesamten Bundesgebiet gelten allgemeine Biosicherheitsvorkehrungen für:
- Betriebe mit empfänglichen Tieren
- Transportunternehmer:innen
- Veranstalter:innen von Messen, Märkten und Tierschauen
- Die Verordnung bringt verschärfte Vorgaben zur "Allgemeinen Biosicherheit" für alle Betriebe in Österreich, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder andere Paarhufer (z.B. Alpakas, Lamas, Rot-, Reh- oder Schwarzwild) halten.
- Jeder Betrieb ist verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche selbstverantwortlich und auf eigene Kosten umzusetzen.
Source 3 (https://www.fli.de/de/ueber-das-fli/biosicherheit/):
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist ein Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
- Fokus auf Gesundheit und Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere.
- Schutz des Menschen vor von Tieren übertragenen Infektionen.
- Grundziele:
- Schutz vor Infektionskrankheiten durch zuverlässige und schnelle Diagnostik.
- Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen.
- Grundlagen für moderne Bekämpfungsstrategien bei Tierseuchen und Zoonosen.
- Aufgaben des FLI sind in folgenden Gesetzen festgelegt:
- § 27 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG).
- § 14 der Tierimpfstoff-Verordnung.
- § 16 Abs. 4 des Gentechnikgesetzes (GenTG).
- Arbeiten mit pathogenen und gentechnisch veränderten Organismen der Risikogruppen 1 bis 4.
- Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt kann nie völlig ausgeschlossen werden.
- FLI trifft erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
- Verantwortung für Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden wird wahrgenommen.
- Einhaltung der Anforderungen der Biorisk Policy als oberster Grundsatz des Biosicherheitsmanagements.
- Schutzziel steht über wissenschaftlichen und hoheitlichen Aufgaben des FLI.