Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1310272025/30-neue-kindergartenplaetze-entstehen-in-vassach/):
- In Vassach entsteht eine zweigruppige Kindertagesstätte in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Siedlungswerk und dem Hilfswerk Kärnten.
- Jede Gruppe bietet Platz für 15 Kinder.
- Bildungsreferentin und Vizebürgermeisterin Sarah Katholnig betont die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Die Stadt Villach trägt die gesetzlich vorgesehene Abgangsdeckung, wodurch die Betreuung für Eltern kostenfrei ist.
- Beim Lokalaugenschein lobten Elisabeth Scheucher-Pichler (Hilfswerk-Präsidentin), Geschäftsführer Horst Krainz und Christian Piber vom Siedlungswerk die Zusammenarbeit mit der Stadt.
- Piber äußerte, dass gemeinsam ein wertvoller Ort für Familien geschaffen wird und ein Zeichen für soziale Verantwortung gesetzt wird.
Source 2 (https://villach.at/stadt-erleben/news/in-vassach-entsteht-neue-kindertagesstaette):
- Stadt Villach schafft in Zusammenarbeit mit dem Siedlungswerk und dem Hilfswerk 30 Betreuungsplätze in einer neuen Kindertagesstätte in Vassach.
- Die Kindertagesstätte wird zwei Gruppen mit je 15 ein- bis dreijährigen Kindern haben.
- Eröffnung der neuen Einrichtung ist für den Herbst geplant.
- In den vergangenen Jahren wurden über 300 Betreuungsplätze in Villach geschaffen oder mitfinanziert.
- Die Stadt trägt jährlich 4,3 Millionen Euro für die Abgangsdeckung bei sieben privaten Kindergartenanbietern mit 15 Standorten.
- Betreuung in allen Einrichtungen ist für Eltern kostenlos.
- Vizebürgermeisterin Sarah Katholnig, Hilfswerk-Präsidentin Elisabeth Scheucher-Pichler, Geschäftsführer Horst Krainz und Siedlungswerk-Geschäftsführer Christian Piber haben sich beim Lokalaugenschein vom Baufortschritt überzeugt.
- Ein weiteres Kinderbetreuungsprojekt wird im Bildungscampus Richard-Wagner-Schule finalisiert.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/289294/fruehkindliche-bildung-rechtsgrundlagen-und-familienpolitische-massnahmen/):
- Kindertageseinrichtungen in Deutschland sind Teil der Kinder- und Jugendhilfe und nicht im Bildungssystem verankert.
- Seit 1924 gehört die außerfamiliale Erziehung, Bildung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder zur Kinder- und Jugendhilfe.
- Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist für die Kindertageseinrichtungen zuständig.
- Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die schulvorbereitenden Aufgaben der Kindertageseinrichtungen.
- Die rechtlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung sind auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene geregelt.
- Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist das zentrale Gesetz auf Bundesebene.
- Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
- Kindertageseinrichtungen umfassen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und heilpädagogische Einrichtungen.
- Kindertagespflege kann in verschiedenen Räumen durch Tagespflegepersonen erfolgen, mit maximal fünf Kindern in der klassischen Tagespflege.
- Die Kindertagesstättengesetze auf Landesebene regeln die spezifische Umsetzung der Kindertagesbetreuung.
- In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das die Aufgaben und Ziele der Kindertagesbetreuung festlegt.
- Es bestehen bundesweit Unterschiede in der Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung, z.B. beim Fachkraft-Kind-Schlüssel und der Finanzierung.
- Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen liegt bei öffentlichen und freien Trägern, wobei die Mehrheit der Einrichtungen von freien Trägern betrieben wird.
- Bis zum 1. März 2018 gab es in Deutschland 18.394 Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und 37.539 in freier Trägerschaft.
- Der Bund hat von 2008 bis 2018 5,95 Milliarden Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereitgestellt.
- Im Jahr 2015 betrugen die Ausgaben für die Kindertagesbetreuung 23,3 Milliarden Euro, 2018 stiegen sie auf 27,7 Milliarden Euro.
- Der Ausbau der Kindertagesbetreuung wird als familienpolitische Maßnahme betrachtet, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
- Der frühkindliche Bildungsauftrag wird gesetzlich festgelegt, jedoch bleibt die Fürsorge und Betreuung die übergeordnete Aufgabe der Einrichtungen.