Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250520_OTS0154/fruehjahrslohnrunde-geht-mit-kv-start-fuer-glashuettenindustrie-weiter):
- Kollektivvertragsverhandlungen für 5.500 Beschäftigte der Glashüttenindustrie gestartet.
- Gewerkschaften PRO-GE und GPA haben Forderungsprogramm übergeben.
- Forderungen umfassen:
- Reale Erhöhung der Löhne und Gehälter, besonders für niedrige Einkommensgruppen.
- Umwandlungsmöglichkeit von Jubiläumsgeldern in Freizeit.
- Zulage für jedes Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird.
- Neuer Kollektivvertrag soll ab 1. Juni 2025 gelten.
- Nächster Verhandlungstermin ist der 4. Juni.
Source 2 (https://www.gpa.at/kollektivvertrag/industrie/glas/erfolgreicher-kv-abschluss-2024-in-der-glasindustrie):
- 2. Verhandlungsrunde in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie abgeschlossen.
- Lohn- und Gehaltsabschluss erzielt.
- Ausgangsbasis: rollierende Inflation von 6,3 %.
- Kollektivvertragliche Mindestlöhne und -gehälter: + 6,5 % Erhöhung.
- Ist-Löhne und Ist-Gehälter: + 6,3 % Erhöhung, maximal 350 Euro.
- Lehrlingseinkommen: + 6,5 % Erhöhung.
- Kollektivvertragliche Zulagen: + 6,5 % Erhöhung.
- Innerbetriebliche Zulagen: + 6,3 % Erhöhung.
- Reisekosten und Aufwandsentschädigungen: + 6,33 % Erhöhung.
- Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie.
- Neuer Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
- Laufzeit des Kollektivvertrags: 12 Monate.
Source 3 (https://www.proge.at/themen/fruehjahrslohnrunde/2024/kv-abschluss-glasindustrie-2024):
- Am 21. Mai fand die 2. Verhandlungsrunde in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie statt.
- Ein Lohn- und Gehaltsabschluss wurde erzielt.
- Ausgangsbasis für die Verhandlungen war eine rollierende Inflation von 6,3 %.
- Kollektivvertragliche Mindestlöhne und -gehälter werden um 6,5 % erhöht.
- IST-Löhne und IST-Gehälter werden um 6,3 % erhöht, maximal um € 350,-.
- Lehrlingseinkommen werden um 6,5 % erhöht.
- Kollektivvertragliche Zulagen werden um 6,5 % erhöht.
- Innerbetriebliche Zulagen werden um 6,3 % erhöht.
- Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 6,33 % erhöht.
- Es gibt eine Ermächtigung für eine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter:innenprämie.
- Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
- Neuer KV-Mindestlohn beträgt € 2.416,22.