Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3789956):
- Die Sperrzone im Osten Österreichs wird aufgehoben.
- Maul- und Klauenseuche (MKS) wurde trotz Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei nicht nach Österreich eingeschleppt.
- Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonen die erfolgreiche Krisenbewältigung.
- Maßnahmen zur Seuchenprävention umfassten:
- Informationskampagnen und veterinärrechtliche Vorbereitungen ab 25. März 2025.
- Bestätigung des ersten positiven MKS-Falls am 26. März.
- Umfassendes Maßnahmenpaket ab 27. März:
- Einrichtung von Überwachungs- und Schutzzonen.
- Einfuhrverbot für Klauentiere, Fleisch, Milchprodukte, Gülle, Mist und Jagdtrophäen aus Ungarn und der Slowakei.
- Kontrolle grenznaher Transporte durch Polizei und Zoll.
- Erweiterung des Maßnahmenpakets am 4. April:
- Importverbot für Stroh und pflanzliche Futtermittel.
- Hygienekonzepte und Quarantäne- sowie Testvorgaben für Tiertransporte.
- Schließung von 23 kleinen Grenzübergängen.
- Geografisch differenziertes Importverbot ab 12. April.
- Schwerpunktaktion zu Ostern (ab 16. April) zur Kontrolle von Rückreiseverkehr und risikobehafteten Erzeugnissen.
- Mindestvorgaben zur Biosicherheit bleiben für Tierhaltungsbetriebe bestehen.
- Hygienekonzepte sind für Tiermärkte und Tierschauen verpflichtend.
- Alle außer Kraft gesetzten Verordnungen bleiben im Rechtsbestand für eine schnelle Reaktivierung.
- Verstärkte Kontrollen durch Polizei und Zoll im Grenzraum werden fortgesetzt.
- Verteidigungsministerin Klaudia Tanner lobt den Einsatz des Bundesheeres zur Verhinderung der Einschleppung der MKS.
Source 2 (https://noe.lko.at/maul-und-klauenseuche-aktuelle-situation-biosicherheitsma%C3%9Fnahmen+2400+4252420):
- MKS (Maul- und Klauenseuche) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
- Bei Seuchenverdacht muss die Behörde sofort eine Betriebssperre und eine Verdachtsuntersuchung einleiten.
- In der Slowakei und Ungarn wurden in den letzten Wochen mehrere Fälle von MKS bei Nutztieren bestätigt, zuletzt am 17. April in Ungarn.
- In Österreich gibt es bisher keinen bestätigten Fall von MKS.
- Vorbeugende Maßnahmen wurden in Österreich ergriffen, um eine Einschleppung oder Ausbreitung zu verhindern.
- Es gelten Einfuhrbeschränkungen und -verbote für Tiere aus Ungarn und der Slowakei.
- In Grenznähe wurden Überwachungs- und Sperrzonen festgelegt.
- Die Bezirke Hollabrunn und Korneuburg liegen außerhalb dieser Zonen.
- Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheit sind Biosicherheitsmaßnahmen, insbesondere für Betriebe mit Paarhufern, dringend angeraten.
- Aktuelle Maßnahmen und Verordnungen werden je nach Seuchenlage laufend angepasst.
- Weitere Informationen zu Biosicherheitsmaßnahmen sind auf den Homepages der Landwirtschaftskammer NÖ und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfügbar.
- Bezirksbauernkammern fördern Biosicherheit; beim Betreten der Kammergebäude sollte ein Seuchenteppich im Eingangsbereich benutzt werden.
Source 3 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:3005_2):
- Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen zielt darauf ab, Tierseuchen, die auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind, zu verhüten oder zu bekämpfen.
- Teil eines Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission aus Mai 2013 zur Verstärkung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in der Agrar- und Lebensmittelkette.
- Unterstützt den EU-Sektor für Viehzucht und Lebensmittelproduktion sowie den Markt für Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung.
- Ersetzt und erweitert bestehende EU-Vorschriften zur Tiergesundheit und vereint diese in einem einfacheren Gesetz.
- Fördert die Konzentration auf wichtige Prioritäten bei der Bekämpfung von Tierseuchen:
- Eindeutigere Kompetenzen für Landwirte und andere Interessengruppen bei der Früherkennung.
- Vereinfachtes Verwaltungsverfahren für internationalen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen.
- Klarere Rechtsgrundlage und bessere Instrumente für Veterinärbehörden.
- Flexibilität zur Anpassung von Vorschriften an lokale Gegebenheiten und neu auftretende Probleme.
- Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt.
- Definiert Anforderungen in Bezug auf:
- Seuchenprävention und Vorbereitung auf Ausbrüche (z. B. Biosicherheitsmaßnahmen).
- Identifizierung und Registrierung von Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen.
- Eingang von Tieren und tierischen Erzeugnissen in die EU sowie deren Verbringung innerhalb der EU.
- Seuchenbekämpfung und -tilgung, einschließlich Sofortmaßnahmen.
- Gilt für Tierseuchen bei allen gehaltenen Tieren, wild lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, sowohl für Land- als auch Wassertiere.
- Verknüpft Tiergesundheit und Tierwohl, ohne direkt auf das Tierwohl einzugehen.
- Ergänzende Vorschriften betreffen:
- Rückverfolgbarkeit und Tiergesundheit für Bewegungen innerhalb der EU von Keimprodukten.
- Prävention und Bekämpfung bestimmter Krankheiten.
- Tiergesundheitsanforderungen für die Verbringung von Landtieren und Bruteiern.
- Überwachung, Tilgung und seuchenfreier Status für bestimmte Krankheiten.
- Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transporteure von Wassertieren.
- Regeln für die Einreise in die EU und die Handhabung von Sendungen bestimmter Tiere und Erzeugnisse.
- Verordnungen zur Ergänzung des Tiergesundheitsrechts der EU umfassen mehrere delegierte und Durchführungsverordnungen.
- Verordnung trat am 21. April 2021 in Kraft, mit Übergangsmaßnahmen und Aufhebungen älterer Rechtsvorschriften seit dem 21. April 2016.
- Schlüsselbegriff: Biosicherheit - Maßnahmen zur Verringerung des Seuchenrisikos bei Tieren.