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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.krone.at/3790101):
- Ex-Chef der Salzburger Tierrettung erneut im Fokus von Ermittlungen.
- Neue Vereinsführung entdeckt Unregelmäßigkeiten bei interner Aufarbeitung.
- Ex-Chef wurde im Januar 2024 wegen Untreue verurteilt.
- Gericht stellte einen Schaden von 260.000 Euro fest.
- Ex-Chef erhielt 15 Monate bedingte Haft.
- Neue Vorwürfe führten zu einem weiteren Ermittlungsverfahren, bestätigt von der Staatsanwaltschaft.
- Sprecherin der neuen Führung bezeichnet das Handeln des Ex-Chefs als „Lug und Trug“.
- Ziel der neuen Führung ist es, alles aufzuarbeiten und neu zu starten.

Source 2 (https://kurier.at/chronik/oesterreich/untreue-funktionaere-der-oesterreichischen-tierrettung-verurteilt/402760486):
- Zwei Funktionäre der Österreichischen Tierrettung wurden am Landesgericht Salzburg wegen Untreue in Höhe von 260.000 Euro verurteilt.
- Der Hauptbeschuldigte erhielt 15 Monate, der Zweitangeklagte zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Beide Funktionäre zeigten sich teilweise geständig.
- Der Anwalt der Beschuldigten sprach von "Unwissentlichkeit und Schlamperei" und betonte, dass sie sich nicht persönlich bereichert hätten.
- Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von einem Schaden von 446.000 Euro aus, der zwischen März 2016 und September 2020 durch zweckwidrige Verwendung von Vereinsgeld entstanden sei.
- Im Verlauf des Verfahrens blieb ein Betrag von 260.000 Euro an nicht nachvollziehbaren Behebungen übrig.
- Der Erstangeklagte, der weiterhin Funktionär des Vereins ist, soll Vereinsvermögen für private Zwecke verwendet haben.
- Es gab Barbehebungen für die private Lebensführung sowie Abbuchungen und Überweisungen vom Vereinskonto.
- Der Erstangeklagte soll auch Installationsarbeiten am Privatgrund eines weiteren Beschuldigten bezahlt haben.
- Es wurde versucht, die Ausgaben des Erstangeklagten buchhalterisch zu rechtfertigen, ohne dass tatsächliche Prüfungen stattfanden.
- Kontrollberichte wurden nachträglich erstellt und die Finanzgebarung des Erstangeklagten als in Ordnung dargestellt.
- Der Zweitangeklagte soll als Verantwortlicher für das Kassabuch dieses manipuliert haben.
- Der Verteidiger merkte an, dass der angeklagte Betrag zu hoch sei und der Verein 2015 in Konkurs war.
- Der Erstangeklagte habe sich um die Rettung von Tieren gekümmert, jedoch keine Kenntnisse in Vereinsführung und Buchhaltung gehabt.
- Die Fahrzeuge des Vereins seien notwendig gewesen und nicht aus "privater Tollerei" angeschafft worden.
- Beide Beschuldigten sind bisher unbescholten und im Ruhestand.
- Der Staatsanwalt nahm einen Schadensbetrag von unter 300.000 Euro an, was eine Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft zur Folge hat.
- Über diesem Betrag beträgt die Strafdrohung bis zu zehn Jahre Haft.
- Das Gericht sprach bedingte Haftstrafen mit einer Probezeit von drei Jahren aus.
- Der Verteidiger bat um drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
- Ein Finanzstrafverfahren ist ebenfalls anhängig.

Source 3 (https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/funktionaere-der-oesterreichischen-tierrettung-wegen-untreue-verurteilt;art58,3918015):
- Hauptbeschuldigter erhielt 15 Monate Haft, Zweitangeklagter zehn Monate.
- Beide zeigten sich teilweise geständig.
- Anwalt sprach von "Unwissentlichkeit und Schlamperei" der Beschuldigten.
- Staatsanwaltschaft ging von einem Schaden von 446.000 Euro aus (März 2016 bis September 2020).
- Im Laufe des Verfahrens blieb ein Betrag von 260.000 Euro an nicht nachvollziehbaren Behebungen übrig.
- Vorsitzende Richterin sprach von "extremer Unwissenheit und Schlampigkeit".
- Erstangeklagter ist weiterhin Funktionär des Vereins mit Sitz in Salzburg.
- Ihm wurde vorgeworfen, Vereinsvermögen für persönliche Zwecke verwendet und seine Befugnis missbraucht zu haben.
- Es ging um Barbehebungen für private Lebensführung sowie Abbuchungen und Überweisungen vom Vereinskonto.
- Erstangeklagter soll Installationsarbeiten am Privatgrundstück eines weiteren Beschuldigten bezahlt haben.
- Anklage behauptet, dass buchhalterisch versucht wurde, die Ausgaben des Erstangeklagten zu rechtfertigen.
- Kontrollberichte wurden nachträglich erstellt und als in Ordnung dargestellt.
- Zweitangeklagter soll als Verantwortlicher für das Kassabuch dieses manipuliert haben.
- Verteidiger merkte an, dass der angeklagte Betrag zu hoch sei.
- Verein wurde 2015 übernommen, als er sich in Konkurs befand.
- Erstangeklagter kümmerte sich um Tierrettung, hatte aber keine Ahnung von Vereinsführung und Buchhaltung.
- Fahrzeuge für Tierrettung seien tatsächlich benötigt worden.
- Beide Beschuldigten sind unbescholten und im Ruhestand.
- Erstangeklagter sagte: "Schlampert ja, kriminell nein."
- Zweitangeklagter erklärte, er habe wissentlich nichts Schlechtes gemacht.
- Staatsanwalt nahm Schadensbetrag von unter 300.000 Euro an, was eine Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft zur Folge hat.
- Gericht sprach bedingte Haftstrafen mit einer Probezeit von drei Jahren aus.
- Verteidiger bat um drei Tage Bedenkzeit.
- Finanzstrafverfahren ist ebenfalls anhängig.

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Erstellt am: 2025-05-20 16:36:07

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