Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/so-kann-nintendo-deine-switch-sperren-selbst-im-offline-modus/9412943):
- Datum: 19. Mai 2025 (aktualisiert am 20. Mai 2025)
- Nintendo geht in den USA gegen Hacker vor, insbesondere gegen Raubkopien auf der Switch.
- Überarbeitung der Nutzungsbedingungen für US-amerikanische Kunden.
- Neuer Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) erlaubt dauerhafte Deaktivierung von Konsolen bei „nicht genehmigten Nutzungen“.
- Betroffene Nutzungen: Abspielen von Raubkopien, Einsatz von Flash-Carts.
- Gilt für die aktuelle Nintendo Switch und die kommende Switch 2 (Marktstart: 5. Juni 2025).
- Deaktivierung kann auch den Offline-Betrieb betreffen.
- Technische Umsetzung der Deaktivierung bleibt unklar.
- Sperrung kann auch ohne nachgewiesenen Verstoß erfolgen, wenn Nintendo „begründet annimmt“, dass ein Verstoß bevorsteht.
- Keine vorherige Benachrichtigung erforderlich.
- In Europa gelten diese verschärften Bestimmungen nicht aufgrund strengerer Verbraucherschutzgesetze.
- In der EU ist die vollständige Sperrung der Hardware durch den Hersteller nicht zulässig.
- Verboten sind auch Softwaremodifikationen, Reverse Engineering und das Verändern digitaler Inhalte.
- Maßnahmen knüpfen an frühere Strategien von Nintendo an, die bereits 2018 zur Identifizierung manipulierte Konsolen einsetzten.
Source 2 (https://www.schmidtisblog.de/nintendo-verschaerft-kampf-gegen-modding-und-piraterie-switch-eula-erlaubt-nun-theoretisch-bricking-aber-mit-regionalen-unterschieden-1775538/):
- Nintendo hat die Nutzungsbedingungen (EULA) für die Switch-Konsole am 7. Mai 2025 aktualisiert.
- Die Änderungen zielen verstärkt auf Piraterie und nicht autorisierte Modifikationen ab.
- Eine wesentliche Neuerung ist das Recht von Nintendo, Switch-Konsolen unter bestimmten Umständen unbrauchbar zu machen (Bricking).
- Das Bricking kann Berichten zufolge per Fernzugriff erfolgen.
- Aktivitäten, die zu einem Bricking oder einer Deaktivierung führen können, umfassen:
- Installation und Nutzung von Homebrew-Software.
- Installation und Nutzung von nicht autorisierten ROMs.
- Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen.
- Manipulationen am Betriebssystem der Switch.
- Nintendo bezeichnet diese Maßnahmen als notwendigen Kampf gegen Piraterie.
- Kritiker sehen darin eine Form der „digitalen Selbstjustiz“ und stellen die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe in Frage.
- Regionale Unterschiede in der EULA:
- In den USA hat Nintendo das Recht, die Hardware selbst zu bricken.
- In Europa ist die Formulierung zurückhaltender und bezieht sich hauptsächlich auf die Deaktivierung digitaler Inhalte und Accounts.
- Europäisches Verbraucherrecht macht ein pauschales Bricking der Hardware rechtlich schwer durchsetzbar.
- In Europa ist ein direktes Bricking der Switch-Hardware eher unwahrscheinlich, jedoch kann Nintendo weiterhin Accounts sperren und digitale Inhalte entziehen.
Source 3 (https://www.euipo.europa.eu/de/observatory/enforcement/combating-piracy):
- Das EUIPO verarbeitet personenbezogene Daten, wie Kontaktdaten, im Auftrag der Europäischen Kommission für Überwachungszwecke.
- Weitere Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des EUIPO zu finden.
- Personenbezogene Daten können auch für Networking- und Studienzwecke gespeichert werden.
- Diese Zwecke sind im Register der Aufzeichnungen des EUIPO definiert (DPR-2018-009 – Seite 39 und DPR-2018-051 – Seite 159).
- Das EUIPO ist verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten und die entsprechenden Erklärungen zu Aufzeichnungen und Datenschutzerklärungen finden Anwendung.