Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250520_OTS0138/lukas-mandl-fuer-umfassende-abkommen-mit-drittstaaten-fuer-rasche-abschiebungen):
- Die Europäische Kommission hat Fortschritte bei der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets gemacht.
- Neue Regeln für Rückführungen wurden unter der Leitung von Kommissar Magnus Brunner vorgeschlagen.
- Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsrecht in sichere Drittstaaten.
- Es wird betont, dass eine individuelle Verbindung der Personen zu den Drittstaaten nicht zwingend erforderlich sein sollte.
- Die Kommission ermöglicht Abschiebungen in Drittstaaten, wenn die Personen durch diesen Staat gereist sind.
- Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, Abkommen mit Drittstaaten abzuschließen, um Abschiebungen ohne individuelle Verbindung durchzuführen.
- Mandl fordert eine schnelle und umfassende Abschluss dieser Abkommen und die aktive Begleitung durch die Europäische Kommission.
- Lukas Mandl ist Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament und hat bereits in der Vorperiode am Asyl- und Migrationspaket mitverhandelt.
Source 2 (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eu-kommission-abschiebungen-migration-plan-100.html):
- Die EU-Kommission plant eine neue "Rückführungsverordnung", um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen.
- Ziel ist eine einheitliche Lösung für alle EU-Mitgliedstaaten.
- Die Rückführungen wurden im letzten Jahr im Asyl- und Migrationspaket (GEAS) nicht behandelt, da kein Konsens erzielt werden konnte.
- Mit neuen Mehrheitsverhältnissen wird ein erneuter Versuch unternommen.
- Der Vorschlag sieht vor, dass abgelehnte Asylbewerber von einem EU-Staat in anderen EU-Staaten anerkannt werden, sodass diese die Abschiebung durchführen können.
- Beispiel: Ein abgelehnter Asylbewerber in Österreich kann nicht in Deutschland ein neues Verfahren anstrengen; Deutschland übernimmt die Rückführung und erhält einen finanziellen Ausgleich von Österreich.
- Im Jahr 2024 wurden 22% mehr Menschen aus Deutschland abgeschoben als im Vorjahr; die Zahl der Asylgesuche sank um ein Drittel.
- Ausreisepflichtige sollen leichter in Abschiebehaft genommen werden können, regulär bis zu 12 Monate, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 12 Monate.
- Kritiker, wie der Grünen-Abgeordnete Erik Marquardt, warnen vor der Gefahr, dass Geflüchtete ohne Straftat lange in Haft gehalten werden könnten.
- Die Möglichkeit, "Return Hubs" in Drittstaaten einzurichten, wird diskutiert, um Rückführungszentren zu schaffen.
- Ungarn und Italien haben Rückführzentren in Drittstaaten gefordert, um Migranten daran zu hindern, in die EU zu gelangen.
- Marquardt bezweifelt die Wirksamkeit solcher Rückführzentren und verweist auf das Albanien-Modell, das Asylverfahren im Ausland vorsieht.
- In Deutschland gab es 2024 über 40.000 Ausreisepflichtige.
- Düpont sieht Rückführungszentren als Möglichkeit zur intensiveren Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
- Es wird diskutiert, ob Menschen in unsichere Drittstaaten abgeschoben werden dürfen, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde.
Source 3 (https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/interactive-publications/migration):
- Die EU Blue Card ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Personen aus Nicht-EU-Ländern.
- Im Jahr 2023 erhielten etwa 89.000 hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeiter eine EU Blue Card.
- Deutschland stellte die größte Anzahl aus (69.000 oder 78% aller EU Blue Cards).
- Weitere Länder: Polen (7.000 oder 8%) und Frankreich (4.000 oder 4%).
- Die meisten EU Blue Cards wurden an Bürger aus Indien vergeben (21.000 oder 24%).
- Weitere Hauptempfänger: Russland (9.000 oder 11%), Türkiye (6.000 oder 7%) und Belarus (5.000 oder 6%).
- Non-EU-Bürger können auch in der EU studieren und forschen.
- Im Jahr 2023 wurden insgesamt 451.000 Genehmigungen für Studium und Forschung in den EU-Ländern erteilt.
- Deutschland stellte die meisten Genehmigungen aus (144.000 oder 32%).
- Weitere Länder: Frankreich (117.000 oder 26%) und Spanien (55.000 oder 12%).
- Hauptempfänger dieser Genehmigungen: Indien (50.000 oder 11%), China (47.000 oder 10%), Marokko (22.000 oder 5%) und die USA (21.000 oder 5%).
- Non-EU-Bürger können auch eine Aufenthaltserlaubnis für intra-korporative Transfers beantragen.
- Im Jahr 2023 wurden insgesamt 10.800 Transfergenehmigungen erteilt.
- Die meisten Genehmigungen wurden in den Niederlanden (2.700 oder 25%) ausgestellt, gefolgt von Deutschland und Ungarn (jeweils 1.900 oder 18%), Frankreich (1.500 oder 14%) und Spanien (1.100 oder 10%).
- Hauptempfänger dieser Genehmigungen: Indien (3.900 oder 36%), China (1.600 oder 14%) und Südkorea (1.300 oder 12%).