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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505201408/villach-atmet-auf-parkplatzabzocke-mit-heutigem-tag-beendet/):
- Datum der Veröffentlichung: 20. Mai 2025
- Standort: FMZ in der Maria-Gailer-Straße, Villach
- Entscheidung: Abbau der Parkplatzüberwachung durch Loyal Parking GmbH
- Grund: Massive Kritik an hohen Strafzahlungen und zahlreiche Beschwerden von Kunden und Geschäften
- Kameras werden in den nächsten Wochen abgebaut; ab sofort keine Überwachung mehr
- Hohe Strafen:
- Eine Kundin erhielt eine Strafe von 1.500 Euro
- Ein Villacher erhielt zwei Strafzettel über je 110 Euro für kurze Aufenthalte außerhalb der Öffnungszeiten
- Eine Frau erhielt eine Strafe von 110 Euro, obwohl sie nicht vor Ort war
- Betten Reiter, Betreiber des FMZ, half Kunden mit Beschwerden und leitete diese weiter
- Ein eigenes Kontaktformular wurde eingerichtet, um Strafen löschen zu lassen
- Weitere Meldungen über hohe Strafen:
- Eine Frau erhielt eine Strafe von 750 Euro für nächtliche Einfahrten
- Rücküberweisungen von Strafen konnten in einigen Fällen eingeleitet werden
- Zukünftige Parkplatzüberwachung: Unklar, ob es eine neue Überwachung geben wird; Hausverwalter wird die Notwendigkeit prüfen
- Betten Reiter betont, dass die Überwachung nicht auf Anliegen der Geschäfte basierte.

Source 2 (https://www.db-anwaelte.de/rechtsbereiche/widerspruch/loyal-parking-widerspruch/):
- Widerspruch gegen Vertragsstrafe von Loyal Parking bedeutet nicht automatisch, dass die Strafe nicht gezahlt werden muss.
- Ausgang des Widerspruchsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab.
- Loyal Parking erhebt Strafen gemäß den aufgestellten Parkregeln.
- Wenn die Parkregeln rechtsgültig sind, wird der Widerspruch wahrscheinlich abgelehnt.
- Widerspruch führt zu einer erneuten Prüfung des Vorgangs, garantiert jedoch keinen Erfolg.
- Überzeugende Argumente und Beweise (z.B. ungültige Parkregeln, fehlerhafte Beschilderung, technische Probleme) erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung.
- Einwand kann akzeptiert werden, was zur Aufhebung oder Reduzierung der Strafe führen kann.
- Bei Ablehnung muss die Strafe weiterhin bezahlt werden.
- Möglichkeit, weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen, wenn man mit der Entscheidung der Parkfirma nicht einverstanden ist.

Source 3 (https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/):
- Viele Parkplätze, insbesondere vor Supermärkten und Einkaufszentren, werden von privaten Parkplatzwächtern überwacht.
- Supermärkte verpachten Parkplätze an private Unternehmen, die die Einhaltung der Parkregeln kontrollieren.
- Verstöße gegen Parkregeln führen zu Strafzahlungen, die als Vertragsstrafe bezeichnet werden.
- Häufige Verstöße sind: Vergessen der Parkscheibe, falsches Parken, Verlassen des Parkplatzes oder Überschreitung der Parkzeit.
- Supermärkte dürfen ihre Parkplätze verpachten und Regeln für die Nutzung aufstellen.
- Es gibt auch kostenlose Vereinbarungen zwischen Supermärkten und Parkplatzwächtern, bei denen die Einnahmen aus Strafzetteln behalten werden.
- Supermärkte begründen die Verpachtung oft mit der Notwendigkeit, Parkplätze für Kunden freizuhalten.
- Ein Vertrag zwischen Kunde und Überwachungsfirma entsteht durch das Parken auf dem Parkplatz.
- Kunden sollten über besondere Nutzungsbedingungen deutlich informiert werden, z.B. durch gut sichtbare Schilder.
- Fehlende oder unzureichende Beschilderung kann dazu führen, dass kein Vertrag zustande kommt.
- Vertragsstrafen können nur verhängt werden, wenn ein gültiger Vertrag besteht.
- Kunden sollten bei Erhalt einer Rechnung von der Parkplatzkontrolle die Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
- Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch zahlungspflichtig; nur der tatsächliche Fahrer hat einen Vertrag mit der Überwachungsfirma.
- Abschleppen ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig, z.B. wenn das Fahrzeug eine Zufahrt blockiert.
- Die Überlassung des Parkplatzes an ein Überwachungsunternehmen kann sowohl Vor- als auch Nachteile für den Supermarkt haben.
- Kunden sollten Supermärkte über unberechtigte Strafzettel informieren, um Missstände zu beheben.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-20 14:18:07

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