Heute ist der 23.05.2025
Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505201332/keine-grob-fahrlaessige-toetung-urteil-gegen-kaerntnerin-aufgehoben/):
- Datum der Veröffentlichung: 20. Mai 2025
- Oberlandesgericht Graz hebt Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine Kärntnerin auf.
- Die Kärntnerin wurde beschuldigt, ihren Nachbarn mit Covid-19 infiziert zu haben, was zu dessen Tod führte.
- Das Oberlandesgericht entschied in einer Berufungsverhandlung, dass keine grob fahrlässige Tötung vorlag.
- Ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten war bereits rechtskräftig.
- Die Strafe für das Vergehen beträgt vier Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird.
- Die Angeklagte hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.
- Das Urteil des OLG Graz ist rechtskräftig.
- Die Infektion des Nachbarn geschah im Dezember 2021 in St. Veit/Glan.
- Die Kärntnerin hatte ihren Nachbarn zweimal getroffen, beide Male ohne FFP2-Maske.
- Bei der ersten Begegnung war ihr die Infektion nicht bekannt, bei der zweiten war sie unter Absonderungsbescheid.
- Ein Sachverständiger stellte fest, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar sei, dass der Nachbar sich bei der zweiten Begegnung infizierte.
Source 2 (https://www.meinbezirk.at/graz/c-lokales/nachbar-mit-covid-angesteckt-keine-grob-fahrlaessige-toetung_a7331375):
- Eine Frau wurde wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung vor Gericht gestellt, nachdem sie 2021 ihren Nachbarn mit dem Coronavirus infiziert hatte, woraufhin dieser verstarb.
- Das Oberlandesgericht Graz entschied in einer Berufungsverhandlung, dass die Angeklagte nicht schuldig ist.
- Zuvor war sie wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten schuldig gesprochen worden.
- Das Oberlandesgericht Graz verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird.
- Die Angeklagte hatte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.
- Das Urteil des OLG Graz ist rechtskräftig.
- Hintergrund: Die Angeklagte infizierte im Dezember 2021 ihren Nachbarn in St. Veit/Glan mit Covid-19.
- Der Nachbar verstarb später an den Folgen der Infektion.
- Während der Ansteckungszeit hatte die Angeklagte ihren Nachbarn zweimal ohne FFP2-Maske getroffen.
- Bei der ersten Begegnung war ihr die Infektion noch nicht bekannt, bei der zweiten Begegnung war sie jedoch informiert und hatte einen Absonderungsbescheid.
- Ein Sachverständiger stellte fest, dass nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisbar sei, dass sich der Nachbar bei der zweiten Begegnung infizierte.
Source 3 (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/oesterreich-nachbar-corona-infektion-fahrlaessige-toetung):
- Ein österreichisches Gericht hat eine 54-jährige Frau für den Corona-Tod ihres Nachbarn verantwortlich gemacht.
- Das Landgericht in Klagenfurt verurteilte sie wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten.
- Zusätzlich muss die Frau eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je vier Euro zahlen.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Der Nachbar starb an einer Lungenentzündung infolge einer Corona-Infektion.
- Ein Gutachter stellte fest, dass das Virus des Verstorbenen und das Virus der Frau "annähernd zu 100 Prozent" übereinstimmten.
- Ein so hoher Deckungsgrad sei bei Coronaviren selten, da sie sich schnell verändern.
- Die Richterin äußerte, dass es wahrscheinlich viele ähnliche Fälle gegeben habe, aber die Beweise für diesen Fall ausreichend seien.
- Im Juli 2023 wurde die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt.
- Sie hatte im Dezember 2021 trotz positiver Corona-Tests ihre Quarantäne missachtet und ihre Wohnung verlassen.
- Der Nachbar hatte der Frau im Flur begegnet; sie behauptete, zu krank gewesen zu sein, um aufzustehen, und glaubte, an Bronchitis zu leiden.