Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19705909/nationaler-aktionsplan-gegen-gewalt-an-frauen-entsteht):
- Der Nationale Aktionsplan (NAP) soll Frauen und Mädchen in Österreich ein Leben ohne Gewalt ermöglichen.
- Acht Arbeitsgruppen sind für die Inhalte des NAP verantwortlich.
- Themen der Arbeitsgruppen umfassen:
- Gewaltfreiheit im Bildungsbereich (vom Kindesalter bis zur Hochschule)
- Gewalt im Arbeitsumfeld
- Sicherheit im öffentlichen und privaten Raum
- Digitale und mediale Sphäre
- Früherkennung im Gesundheitswesen
- Jede Arbeitsgruppe wird von einem Ressort geleitet, was den Schulterschluss der Regierung beim Gewaltschutz zeigt.
- Die Prävention fällt unter das Innenministerium.
- Die Arbeitsgruppe "Gewaltfrei ehrenamtlich" wird vom Ressort für Sport sowie Kunst und Kultur geleitet.
- Vorschläge werden ab sofort erarbeitet, politische Abstimmung erfolgt im Herbst, Fertigstellung des NAP ist bis Jahresende geplant.
- Beteiligt sind Fachleute aller Ministerien, Verwaltung, Expertinnen aus der Praxis und Zivilgesellschaft.
- Marina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren, betont die Notwendigkeit koordinierter Zusammenarbeit aller Einrichtungen.
- Elisabeth Cinatl, Vorsitzende des Vereins Autonome Frauenhäuser, hebt hervor, dass Gewaltschutz eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung ist.
- Der NAP ist ein langfristiger Prozess, der die gesamte Legislaturperiode begleiten wird.
- Für 2025 ist das Frauenbudget gesichert, es gibt keine Kürzungen im Frauenressort für 2024 und eine kleine Steigerung für 2026.
- Marina Sorgo weist darauf hin, dass Maßnahmen Zeit benötigen, um Wirkung zu zeigen.
- 2024 gab es weniger Fallkonferenzen zu Hochrisikofällen als in den Vorjahren, was auf die seit 2021 bestehenden Beratungsstellen für Gewaltprävention zurückgeführt wird.
- Der erste Nationale Aktionsplan Gewaltschutz wurde 2014 von der damaligen Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) initiiert.
Source 2 (https://www.bmfwf.gv.at/ministerium/presse/20250423.html):
- Die Bundesregierung startet die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
- Der NAP ist im Regierungsprogramm verankert.
- Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont, dass Gewalt an Frauen ein strukturelles Problem ist, das eine strukturelle Antwort erfordert.
- Der NAP soll die Arbeit der Regierung im Bereich Gewaltschutz in den nächsten fünf Jahren messen.
- Der NAP 2025–2029 verpflichtet sich zur langfristigen, ressortübergreifenden Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt.
- Der Plan erfüllt Empfehlungen des Europarats (GREVIO), des Rechnungshofes und der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (2024/1385).
- Ziele des NAP:
- Umsetzung der Istanbul-Konvention auf strategischer Ebene.
- Verankerung konkreter Umsetzungsziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten.
- Koordinierte Maßnahmen der zuständigen Ressorts unter Einbindung von NGOs, Fachstellen und Wissenschaft.
- Transparente Darlegung von Zuständigkeiten und Vorhaben.
- Erstellung des NAP unter Federführung des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung (BMB).
- Der NAP wird auch die im Regierungsprogramm angekündigten Gewaltschutzmaßnahmen beinhalten.
- Grundlage des NAP sind Vorarbeiten der Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich.
- Ziel der Bundesregierung ist es, Frauen besser vor sexueller Belästigung, sowohl offline als auch online, zu schützen.
- Frauen erhalten häufig unaufgefordert Penisbilder über soziale Netzwerke, Dating-Plattformen oder Messenger-Dienste, was als sexuelle Belästigung im digitalen Raum gilt.
- Diese Form der Belästigung ist derzeit strafrechtlich nicht verfolgbar.
- Ein geplanter Gesetzesvorschlag soll die Zusendung von unerwünschten Penisbildern im Strafgesetzbuch unter Strafe stellen.
- Justizministerin Anna Sporrer erklärt, dass das unaufgeforderte Verschicken von Penisbildern eine enorme Belastung für Betroffene darstellt.
- Die Bundesregierung plant, die unaufgeforderte Übermittlung von Penisbildern strafrechtlich zu ahnden, um den Schutz vor Online-Gewalt zu verbessern.
Source 3 (https://www.bmfsfj.de/gewaltschutzstrategie):
- Dienst: Matomo
- Zweck: Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse zur Verbesserung des Angebots www.bmfsfj.de
- Erfasste Daten:
- IP-Adresse (umgehend pseudonymisiert)
- Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
- Betriebssystem-Version
- Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
- Aufgerufene URLs
- Referrer-Site (Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde)
- Verweildauer
- Heruntergeladene PDFs
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