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Heute ist der 24.05.2025

Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/neues-budget-gesetz-das-alles-wird-ab-juli-teurer/):
- Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) legt Doppelbudget 2025/26 vor.
- Details zu Einsparungen der Regierung zur Konsolidierung des Staatshaushalts veröffentlicht.
- Erstes Maßnahmenpaket im März verabschiedet: Streichung der Bildungskarenz, Ende der Umsatzsteuerbefreiung für Solaranlagen, Anhebung von Tabaksteuer und Bankenabgabe.
- Nationalrat soll am 22. Mai über zweites Gesetzespaket abstimmen.
- „Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II“: höhere Bundesgebühren für amtliche Dokumente und steigende Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten.
- Maßnahmen sollen bis 2029 zusätzliche Einnahmen von 760 Millionen Euro generieren, während 20 Millionen Euro Entlastungen geplant sind.
- Gebühren für behördliche Vorgänge werden an Inflation angepasst, Anstieg um 48,2 Prozent.
- Reisepass kostet künftig 112 Euro (bisher 75,90 Euro).
- Führerschein kostet künftig 90 Euro (bisher 60,50 Euro).
- Gebühren, die 2018 erhöht wurden, steigen um 29,8 Prozent.
- Die meisten Gebührenanpassungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.
- Finanzministerium rechnet mit Mehreinnahmen von 65 Millionen Euro im Jahr 2025 und 150 Millionen Euro in den Folgejahren.
- Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten steigt von 5,1 auf 6 Prozent ab 1. Juni 2025.
- Höchstbetrag der Sozialversicherungs-Rückerstattung wird auf 710 Euro angehoben.
- Rezeptgebühr für 2026 wird eingefroren, Änderungen bei Obergrenze für Rezeptgebühren.
- Obergrenze für Rezeptgebühren wird zwischen 2027 und 2030 schrittweise auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens reduziert.
- Mehreinnahmen aus Beitragserhöhung fließen in die Finanzierung der Krankenversicherung.
- Steuerliche Änderungen für private Stiftungen: Zwischensteuer steigt ab 2026 von 23 auf 27,5 Prozent.
- Grunderwerbsteuergesetz: Stiftungseingangssteueräquivalent erhöht sich ab 1. Januar 2026 von 2,5 auf 3,5 Prozent.
- Kostenfreie Durchführung von Corona-Impfungen durch niedergelassene Ärzte bis 31. März 2027 verlängert.
- Krankenkassen zahlen 15 Euro pro Impfung, Apotheken 5 Euro pro ausgegebener Impfdosis.
- Voraussichtliche Kosten: 6 Millionen Euro für 2025, 8 Millionen Euro für 2026, 2 Millionen Euro für das erste Quartal 2027.
- Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten beim Arbeitsmarktservice (AMS) präzisiert.
- Daten zur Berechnung von Geldleistungen dürfen bis zu zehn Jahre nach Pensionsalter aufbewahrt werden.
- 25 Millionen Euro aus AMS-Rücklagen sollen 2025 in die Arbeitsmarktrücklage transferiert werden.
- AMS-bezogene Änderungen treten am 1. Juni 2025 in Kraft.

Source 2 (https://www.tagesschau.de/inland/versicherungen-aenderungen-beitraege-100.html):
- **Allgemeiner Beitragssatz GKV**: 14,6 Prozent bleibt unverändert.
- **Zusatzbeitrag GKV**: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 2,5 Prozentpunkte (plus 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zu 2024). Realistische Erhöhung um mindestens 1 Prozentpunkt erwartet.
- **Pflegeversicherung**: Beitragssatz erhöht sich zum 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent. Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten für Mitglieder ab 23 Jahren bleibt bestehen.
- **Studentische Krankenversicherung**: Beiträge für Studierende betragen 87,38 Euro pro Monat, plus kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag.
- **Beitragsbemessungsgrenze**: Steigt auf 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich).
- **Versicherungspflichtgrenze**: Erhöht sich auf 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich), vorher 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro monatlich).
- **Familienversicherung**: Einkommensgrenze für beitragsfreie Mitversicherung erhöht sich auf 535 Euro pro Monat. Ausnahme für geringfügig entlohnte Beschäftigung: 556 Euro pro Monat.
- **Zuzahlungen**: Belastungsgrenze bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Freibeträge für Angehörige: 6.741 Euro für den ersten, 4.494 Euro für jeden weiteren Angehörigen, 9.540 Euro für Kinder.
- **Krankengeld**: Höchstbetrag beträgt 128,63 Euro pro Kalendertag, orientiert an der Beitragsbemessungsgrenze.
- **Betriebsrente**: Freibetrag für Pflichtversicherte Ruheständler steigt auf 187,25 Euro. Beiträge fällig erst über diesem Betrag. Freibetrag gilt insgesamt bei mehreren Betriebsrenten.

Source 3 (https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/steuern-und-finanzen-360/555588/finanzpolitik-und-staatsausgaben/):
- Der Bundeshaushalt 2025 wurde nach langen Diskussionen von den Ampel-Spitzen (Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck, Finanzminister Christian Lindner) im Juli 2024 vereinbart.
- Ein zentraler Punkt der Einigung ist die „Globale Minderausgabe“ von 17 Milliarden Euro, die voraussichtlich reduziert werden soll.
- Ideen zur Reduzierung stammen aus dem Kanzleramt und dem SPD-nahen Thinktank „Dezernat Zukunft“, darunter die Umwandlung von Zuschüssen an die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft in Darlehen.
- Diese Darlehen würden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet, was die Neuverschuldung von 43,8 Milliarden Euro auf über 50 Milliarden Euro erhöhen könnte.
- Gutachten von Juristen und dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium bewerten die Umwidmung von Gaspreisbremse-Geldern als verfassungswidrig.
- Der Beirat äußert erhebliche Zweifel an der Umwidmung von Zuschüssen in Darlehen, da die Bahn und die Autobahngesellschaft keine eigenen Einnahmen haben.
- Finanzminister Lindner zeigt sich skeptisch gegenüber der Darlehensvergabe, während Kanzler Scholz optimistisch ist und sich auf ein juristisches Gutachten beruft.
- Der Bundestag ist der Haushaltsgesetzgeber und kann Änderungen im parlamentarischen Verfahren vornehmen.
- Lindner betont, dass er sich nicht erneut auf einen Koalitionskompromiss einlassen will, der möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.
- Der Haushaltsplan muss die Grundsätze der Vollständigkeit, Klarheit, Einheit, Genauigkeit, Vorherigkeit, Haushaltsausgleich, Jährlichkeit, Bepackungsverbot, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einhalten.
- Der Stabilitätsrat berät die föderalen Ebenen bei der Aufstellung der Haushalts- und Finanzpläne und achtet auf die Einhaltung der EU-Vorgaben.
- Der Bundesrechnungshof kontrolliert die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben im Haushalt und prüft die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze.
- Die Schuldenbremse, die 2011 im Grundgesetz verankert wurde, erlaubt nur eine strukturelle Verschuldung von 0,35 Prozent des BIP, mit Ausnahmen in Notsituationen.
- Der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU, der 2024 in Kraft trat, setzt Obergrenzen für öffentliche Schulden und Defizite.
- Sondervermögen haben in der Haushaltsplanung an Bedeutung gewonnen, werden jedoch kritisch betrachtet, da sie nicht den normalen Haushaltsgrundsätzen unterliegen.
- Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 erklärte Kredite aus einem Sondervermögen zur Bewältigung der Coronakrise für verfassungswidrig, was zu finanziellen Problemen für die Bundesregierung führte.
- Die Debatte über die Reform der Schuldenbremse und mögliche Lösungen zur Schließung von Haushaltslücken ist in der Politik und unter Experten umstritten.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/neues-budget-gesetz-das-alles-wird-ab-juli-teurer/

URL ohne Link:

https://www.kosmo.at/neues-budget-gesetz-das-alles-wird-ab-juli-teurer/

Erstellt am: 2025-05-20 11:24:21

Autor:

Kosmo