Heute ist der 21.05.2025
Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250520_OTS0075/am-ende-kriegst-du-die-illegalen-nicht-weg-schuessel-kritisiert-gerichte-scharf):
- Altbundeskanzler Wolfgang Schüssel äußert sich in einem seltenen Fernsehinterview zur Migrationspolitik der Regierung.
- Er kritisiert, dass Gerichte die Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze erschweren.
- Schüssel nennt Nicht-Regierungsorganisationen aus der Flüchtlingshilfe mitverantwortlich für die Verzögerung von Asylverfahren.
- Er fordert, dass Österreich sich mehr um die Anwerbung von Schlüsselarbeitskräften bemühen sollte.
- Schüssel wird Anfang Juni 80 Jahre alt und war von 2000 bis 2007 Bundeskanzler einer ÖVP-geführten Koalition mit FPÖ/BZÖ.
- In seinem aktuellen Buch zieht er Parallelen zwischen seiner Regierungszeit und der Gegenwart.
- Er kritisiert die „Ausschließeritis“ in der Politik, insbesondere die Absage von Koalitionsgesprächen mit der FPÖ und Herbert Kickl.
- Schüssel bemängelt das Verhalten von Bundespräsident Alexander Van der Bellen nach der Wahl, da dieser keinen Regierungsbildungsauftrag an den Wahlsieger erteilt hat.
- Er äußert sich kritisch über FPÖ-Chef Herbert Kickl, insbesondere wegen dessen Haltung zur EU und seiner Intrigen gegen die Koalition während Schüssels Amtszeit.
- Schüssel plädiert für weniger staatliche Regulierung und mehr Hausverstand in der Politik.
- Er reflektiert über seine eigene Regierungszeit und bedauert, nicht mutiger gewesen zu sein.
- Weitere Themen und Schüssels Ansichten zur aktuellen politischen Lage werden im ServusTV-Nachrichtenmagazin „BLICKWECHSEL“ am 21. Mai um 22:15 Uhr behandelt.
Source 2 (https://exxpress.at/politik/aussengrenzen-schuetzen-altkanzler-schuessel-fordert-entschlossene-eu-migrationspolitik/):
- Wolfgang Schüssel, ehemaliger Bundeskanzler, Wirtschafts- und Außenminister (ÖVP), plädiert für eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Österreichs innerhalb der EU.
- Schüssel betont, dass Russland unter Wladimir Putin eine Bedrohung darstellt und dies als Weckruf für Österreich gesehen werden sollte.
- Er fordert eine Vorbereitung auf die europäische Verteidigungsdimension und betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Geheimdiensten.
- Schüssel spricht sich für die Nachrüstung und Aufwertung der Verteidigungskapazitäten in den EU-Staaten aus.
- Er begrüßt die Ernennung von Andrius Kubilius als ersten EU-Verteidigungskommissar.
- Schüssel sieht Potenzial in der Koordination von Beschaffungen und der Entwicklung neuer Technologien, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz.
- Er erwähnt, dass Österreich durch eine Verfassungsänderung in der Lage ist, an der europäischen Verteidigungspolitik teilzunehmen.
- Schüssel unterstützt das Projekt Sky Shield und sieht Möglichkeiten für EU-Förderungen.
- Er hebt die Bedeutung der EU für den Frieden in Europa hervor und vergleicht die wirtschaftliche Entwicklung seit dem Beitritt.
- Schüssel kritisiert die Überbürokratisierung in der EU und fordert eine Vervollständigung des Binnenmarktes.
- Er äußert Bedenken zur Asyl- und Migrationspolitik der EU und verweist auf die Herausforderungen durch nicht-asylberechtigte Migranten.
- Schüssel hofft auf Fortschritte durch den neuen EU-Migrationskommissar Magnus Brunner.
- Er kommentiert die Beziehungen zu Russland und die Notwendigkeit, die EU geeint zu halten.
- Schüssel plädiert für die Unterstützung der Ukraine und betont die Wichtigkeit, sie nicht im Stich zu lassen.
- Er äußert sich zu den möglichen Zollerhöhungen unter einer zweiten Amtszeit von Donald Trump und betont die Verlässlichkeit Europas als Partner.
- Schüssel sieht Österreich in der EU-Politik als Teil einer größeren Gemeinschaft und nicht alleinstehend.
- Er hat einen optimistischen Ausblick auf die Zukunft der EU und erwartet bedeutende Entwicklungen in der Medizinforschung und anderen Bereichen.
- Das Interview wurde von Thomas Schmidt/APA geführt.
Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240408IPR20290/parlament-nimmt-neues-migrations-und-asylpaket-endgultig-an):
- EU-Mitgliedstaaten sollen Asylsuchende oder Personen mit internationalem Schutz umschichten, finanzielle Beiträge leisten oder technische Unterstützung bieten.
- Überarbeitung der Dublin-Vorschriften zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für Asylanträge.
- Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement wurde mit 322 zu 266 Stimmen angenommen.
- Einführung eines Mechanismus zur Reaktion auf plötzlichen Anstieg des Migrantenzustroms.
- Neue Regeln zur Instrumentalisierung von Migranten durch Drittstaaten oder nichtstaatliche Akteure.
- Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen wurde mit 301 zu 272 Stimmen angenommen.
- Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen in einem Verfahren von bis zu sieben Tagen.
- Unabhängige Kontrollmechanismen zur Wahrung der Grundrechte müssen eingerichtet werden.
- Text zur Überprüfung von Drittstaatsangehörigen wurde mit 366 zu 229 Stimmen angenommen.
- Einführung eines zentralisierten Systems für Informationen zu Verurteilungen (ECRIS-TCN) mit 414 zu 182 Stimmen angenommen.
- Schnellere Asylverfahren mit neuen, gemeinsamen Verfahren für die Bearbeitung von Asylanträgen.
- Text zur Asylverfahrensverordnung wurde mit 301 zu 269 Stimmen angenommen.
- Eurodac-Datenbank wird überarbeitet, um Daten von irregulär eingereisten Personen zu speichern.
- Text zur Eurodac-Verordnung wurde mit 404 zu 202 Stimmen angenommen.
- Einführung einheitlicher Normen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzstatus.
- Text zur Anerkennungsverordnung wurde mit 340 zu 249 Stimmen angenommen.
- Mitgliedstaaten müssen gleichwertige Normen für die Aufnahme von Asylsuchenden sicherstellen.
- Text zur Richtlinie über Aufnahmebedingungen wurde mit 398 zu 162 Stimmen angenommen.
- Neuer Rahmen für Neuansiedlung und Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten.
- Text zum EU-Neuansiedlungsrahmen wurde mit 452 zu 154 Stimmen angenommen.
- Nächste Schritte: Rat muss das Paket billigen, neue Vorschriften treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
- Verordnungen sollen in zwei Jahren zur Anwendung kommen, Mitgliedstaaten haben zwei Jahre für nationale Umsetzung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen.