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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/urlauber-ensetzt-restaurant-verlangt-extra-gebuehr-wenn-ihr-das-nicht-bestellt/):
- Ehepaar in Port de Pollença, Mallorca, entdeckt unerklärlichen Aufschlag von zwei Euro für „No Starter“ auf Restaurantrechnung.
- Aufschlag wurde erst nach dem Bezahlen bemerkt.
- Sprachbarrieren bei der Nachfrage: erster Kellner verstand kein Spanisch.
- Kollegin konnte den Aufschlag ebenfalls nicht erklären.
- Nach mehrmaligem Nachfragen erhielt das Paar ihr Geld zurück und eine Entschuldigung von der Kellnerin.
- Restaurantleiter war zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend.
- Konsumentenschützer auf Mallorca warnen vor solchen Praktiken; Zusatzgebühren müssen transparent auf der Speisekarte ausgewiesen werden.
- Phänomen fragwürdiger Aufschläge ist nicht selten; in Italien werden Gäste oft für Brot, Gedeck oder das Teilen von Gerichten zur Kasse gebeten.
- Beispiel aus den USA: Gast in Indiana musste fünf Dollar „Mecker-Gebühr“ zahlen, weil er sich über ein falsch serviertes Bier nicht beschwert hatte.
- Vorfall auf Mallorca weist darauf hin, dass Urlauber Restaurantrechnungen gründlich prüfen sollten, um versteckte Kosten zu vermeiden.

Source 2 (https://www.tz.de/welt/eiswuerfel-extra-berechnet-verbraucherschutz-dreiste-zusatzkosten-urlaub-restaurant-spanien-mallorca-92491894.html):
- Auf Mallorca erheben einige Restaurants und Bars fragwürdige Zusatzkosten.
- Zusatzgebühren werden unter anderem für Eiswürfel in Getränken verlangt, bis zu 20 Cent pro Eiswürfel.
- Die balearische Verbraucherschutzorganisation Consubal warnt Touristen vor diesen Praktiken.
- Gäste haben das Recht, die Zahlung zusätzlicher Kosten zu verweigern, wenn diese nicht auf der Speisekarte ausgewiesen sind.
- Auch andere Nahrungsmittel wie Oliven, Brot oder Mayonnaise sowie Besteck können extra berechnet werden.
- Vor allem ausländische Touristen sind häufig von diesen Zusatzkosten betroffen.
- Consubal empfiehlt, bei Problemen ein Reklamationsblatt (hojas de reclamaciones) anzufordern.
- Reklamationen können direkt im Restaurant oder bei der Generaldirektion für Fremdenverkehr eingereicht werden.
- Beschwerden können auch in Registrierungsstellen der Verwaltungsbehörden und in vielen Fremdenverkehrsbüros eingereicht werden.
- Ein Bußgeld für das Unternehmen kann die Folge einer Beschwerde sein, finanzielle Entschädigungen müssen vor Gericht beantragt werden.

Source 3 (https://die-inselzeitung.com/services/service/verbraucherschutz-auf-mallorca-hier-kommen-sie-zu-ihrem-recht/):
- Verbraucher können sich bei Reklamationen oder Beschwerden an die Verbraucherschutzbehörde in Palma oder an EU-Verbraucherschutzzentren auf dem Festland wenden.
- Mögliche Reklamationen umfassen unverschämte Preise in Bars und Restaurants, falsch berechnete Strom- und Telefonrechnungen, schlecht ausgeführte Handwerkerarbeiten und nicht angekündigte Flugausfälle.
- Der Verbraucherschutz ist europaweit einheitlich geregelt.
- Verbraucherschutz umfasst eine zweijährige Gewährleistungsfrist im Kaufrecht, Schadensersatzansprüche im Flug- und Reiseverkehr sowie Informationspflichten für Banken und Dienstleister.
- Auf Mallorca gibt es die Dirección General de Consumo als öffentliche Anlaufstelle für Reklamationen.
- Reklamationen können telefonisch oder online eingereicht werden; die Behörde prüft die Beschwerde und kontaktiert das Unternehmen für Entschädigungen.
- Private Schutzverbände wie die "Organización de Consumidores y Usuarios" (OCU) und "Consumidores en acción" (FACUA) bieten ebenfalls Unterstützung, wobei OCU kostenpflichtig ist.
- EU-Verbraucherschutzzentren in Spanien befinden sich in Madrid, Valencia und Barcelona und bieten Unterstützung in der Sprache des Antragstellers.
- Diese Zentren agieren als offizielle Schlichtungsstellen zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
- Die private Schutzvereinigung für Bankkunden "Ausbanc" wurde gegründet, um Bankkunden bei Beschwerden über Geschäftspraktiken von Banken zu unterstützen.
- Wichtige Adressen:
- Verbraucherschutzbehörde Mallorca: Calle Jesús, 38 A – Palma, Tel. 971 17 79 79, Mo. bis Fr. von 9 bis 14 Uhr, www.caib.es/sites/consumidor/es/reclamaciones_denuncias_y_consultas-90/
- Ausbanc: Carrer de Sant Miguel, 30, Palma, Tel. 971 71 72 79, www.ausbanc.com
- Europäisches Verbraucherschutzzentrum: Gran Via de Carles III. 105, Barcelona, Tel. 935 56 60 10, https://cec.consumo.gob.es
- Weitere Links zu Verbraucherschutzorganisationen in Deutschland und Europa sind angegeben.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/urlauber-ensetzt-restaurant-verlangt-extra-gebuehr-wenn-ihr-das-nicht-bestellt/

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https://www.kosmo.at/urlauber-ensetzt-restaurant-verlangt-extra-gebuehr-wenn-ihr-das-nicht-bestellt/

Erstellt am: 2025-05-20 10:38:09

Autor:

Kosmo