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Heute ist der 25.05.2025

Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505201018/fpoe-bringt-u-ausschuss-zu-oevp-machtmissbrauch-auf-den-weg/):
- Veröffentlichung des Artikels am 20. Mai 2025, 10:18.
- Die FPÖ bringt einen neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegen die ÖVP auf den Weg.
- Fokus des Ausschusses: mutmaßlicher Machtmissbrauch, der Tod von Christian Pilnacek und der Umgang mit Kritikern während der Corona-Zeit.
- Antrag für den „ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss“ soll am 21. Mai in einer Sondersitzung des Nationalrats eingebracht werden.
- Untersucht werden soll:
- Politische Einflussnahme auf Ermittlungsbehörden.
- Einschüchterung von Regierungskritikern.
- Einflussnahme im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt.
- Zentrale Themen:
- Ermittlungen rund um den Tod von Ex-Sektionschef Christian Pilnacek.
- Vorgehen gegen Maßnahmenkritiker während der Corona-Pandemie.
- Eingriffe in die Arbeit staatlicher Institutionen.
- Der Geschäftsordnungsausschuss muss prüfen, ob der Antrag formal zulässig ist.
- FPÖ gibt an, dass alle Voraussetzungen für den Ausschuss erfüllt sind.
- Leitung des Ausschusses übernimmt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.
- Vorsitz könnte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) übernehmen.
- Erste Auskunftspersonen: Innenminister Gerhard Karner und Bundeskanzler Christian Stocker.
- FPÖ plant eine Dringliche Anfrage an Bundeskanzler Stocker mit dem Titel: „ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei – was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?“
- Unklar, ob der Kanzler selbst antwortet oder von Staatssekretär Alexander Pröll vertreten wird.

Source 2 (https://kurier.at/politik/inland/darum-geht-es-der-fpoe-im-u-ausschuss-oevp-machtmissbrauch/403043035):
- Die FPÖ hat das Verlangen für ihren "ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" fertiggestellt.
- Ziel des Ausschusses ist die Untersuchung der "Einschüchterung" von Regierungskritikern.
- Der U-Ausschuss soll am Mittwoch in einer Sondersitzung des Nationalrats beantragt werden.
- Untersuchungsgegenstand: Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme durch ÖVP-Vertreter im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt.
- Untersuchungszeitraum: 7. Jänner 2020 bis 20. Mai 2023.
- Die FPÖ kann den U-Ausschuss im Alleingang verlangen.
- Beweisthema: Ermittlungen zur Todesursache von Christian Pilnacek und damit zusammenhängende Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
- FPÖ vermutet Amtsmissbrauch, mögliche Entfernung von Beweismitteln und Verfälschung von Ermittlungsergebnissen.
- Weitere Beweisthemen betreffen die Coronamaßnahmen.
- Untersuchung der Einflussnahme auf die Vollziehung des Versammlungswesens und der Sicherheitspolizei in Bezug auf regierungs- und maßnahmenkritische Bürger.
- Verdacht auf unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einfluss auf Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen.
- Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten wird ebenfalls thematisiert.
- FPÖ sieht die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Einsetzung des Ausschusses erfüllt.
- Federführend ist FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker.
- Nationalratspräsident Walter Rosenkranz könnte als Vorsitzender agieren.
- Erste Auskunftspersonen sollen Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Bundeskanzler Christian Stocker sein.
- Eine Dringliche Anfrage an Stocker wird ebenfalls gestellt, Titel: "ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?"
- Mögliche Vertretung des Kanzlers durch Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP).

Source 3 (https://www.parlament.gv.at/verstehen/kontrolle/politische-kontrolle/untersuchungsausschuesse):
- Alle Organe des Bundes (z. B. Bundesministerien, Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht) müssen auf Ersuchen eines Untersuchungsausschusses Akten und Unterlagen übermitteln.
- Organe der Länder (z. B. Landesregierungen), Gemeinden und sonstige Selbstverwaltungskörper (z. B. Kammern) sind ebenfalls zur Übermittlung verpflichtet.
- Untersuchungsausschüsse können um Beweiserhebungen ersuchen.
- Untersuchungsausschüsse dürfen keine beweissichernden Maßnahmen (z. B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen) durchführen oder von Gerichten verlangen.
- Der Untersuchungsausschuss kann Auskunftspersonen laden und befragen.
- Personen, die sich weigern, als Auskunftsperson zu erscheinen, können vorgeführt werden.
- Das Bundesverwaltungsgericht kann Beugestrafen verhängen.
- Die Vorlage von Akten und Unterlagen sowie die Ladung von Auskunftspersonen kann von einem Viertel der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses verlangt werden.
- Auskunftspersonen dürfen nur zweimal geladen werden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-20 10:20:10

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