Heute ist der 24.05.2025
Datum: 24.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/toedlicher-unfall-mitarbeiter-von-steinplatten-zerquetscht/):
- Ein 44-jähriger Arbeiter ist bei einem Arbeitsunfall in Dornbirn gestorben.
- Der Unfall ereignete sich während Sortierarbeiten auf dem Gelände eines Gewerbebetriebs.
- Der Arbeiter wurde von schweren Natursteinplatten getroffen und eingeklemmt.
- Kollegen konnten den Verunglückten schnell befreien.
- Wiederbelebungsversuche durch Kollegen und Rettungskräfte waren erfolglos.
- Der Mann verstarb noch an der Unfallstelle.
- Die genaue Ursache für das Herabstürzen der Steinplatten wird ermittelt.
- Aktueller Stand der Ermittlungen zeigt keine Hinweise auf eine Beteiligung Dritter.
Source 2 (https://www.bgrci.de/praxishandbuch-baustoffindustrie/c-naturstein-kiessand-recycling/c-3-gewinnung-und-aufbereitung-von-kies-und-sand/c-35-zugaenge-rettungsmassnahmen/):
- Beschäftigte müssen für Rettungsmaßnahmen qualifiziert werden.
- Notwendige Ausbildungen:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Regelmäßige Fortbildungstrainings
- Verwendung von Rettungsgeräten für hoch- oder tiefgelegene Arbeitsplätze und enge Räume (z. B. Silos)
- Eignung für das Tragen von schwerem Atemschutz
- Rettungsschwimmen
- Führen von Booten
- Notfall- und Rettungsübungen sind erforderlich, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen.
- Regelmäßige Übungen und Überprüfungen sollten geplant und durchgeführt werden.
- Beteiligte an den Übungen:
- Führungskräfte
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Externe Fachleute (z. B. Feuerwehr, Polizei, Berufsgenossenschaft)
- Ergebnisse der Übungen sind auszuwerten und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten:
- Verbesserung der Flucht- und Rettungswege
- Beschaffung zusätzlicher Rettungsgeräte
- Unterweisungen der Beschäftigten
- Arbeitsmittel, Anlagen und Einrichtungen für die Notfallbewältigung sind regelmäßig zu prüfen.
- Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gemäß Gefährdungsbeurteilung:
- Schutzschuhe S3
- Schutzbrille
- Gehörschutz
- Schutzhelm
- Schutzhandschuhe
- Atemschutz
- PSA gegen Absturz
- Rettungswesten
- Warnwesten
Source 3 (https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/arbeitsschutz-auf-der-baustelle-vorschriften-im-ueberblick-143308/):
- Unfallhäufigkeit auf Baustellen ist circa doppelt so hoch wie an anderen Arbeitsplätzen.
- Unglücke auf Baustellen haben meist schwerere Folgen.
- Arbeitsschutz auf Baustellen ist besonders wichtig.
- Gefahrenquellen auf Baustellen:
- Ständige Veränderungen der Arbeitsumgebung
- Hohe körperliche Belastung
- Unvorhersehbare Witterungseinflüsse
- Großer Zeit- und Termindruck
- Laut BAuA sind die gefährlichsten Tätigkeiten im Baugewerbe:
- Transport und Verkehr: 33,2% der Unfälle
- Gewinnung und Herstellung: 24,1% der Unfälle
- Instandhaltung: 14,8% der Unfälle
- Demontage: 9,4% der Unfälle
- Wege im Betrieb: 5,9% der Unfälle
- Vorschriften für Arbeitsschutz auf Baustellen:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz regelt grundlegende Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers und Rechte der Beschäftigten.
- Arbeitsstättenverordnung legt Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften für Arbeitsstätten fest.
- Betriebssicherheitsverordnung enthält Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.
- Baustellenverordnung verbessert Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
- BAuA hat Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) veröffentlicht, die aktuelle Sicherheitsstandards konkretisieren.
- Verantwortung für Arbeitsschutz auf Baustellen:
- Arbeitsschutzbehörden überwachen Baustellen und beraten Betriebe.
- Architekt, Bauleiter, Bauherr, Koordinator und Unternehmer tragen Verantwortung vor Ort.
- Firmeninhaber sind primär für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich.
- Bauherr muss Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen koordinieren.
- Architekten müssen Gefahrenbekämpfung im Entwurf berücksichtigen.
- Sicherheitsmaßnahmen zur Minimierung der Unfallgefahr:
- Unterweisungen für Mitarbeiter zu Gefahrenstellen.
- Erläuterung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und Fluchtwegen.
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes.
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen durch BG Bau und Software wie Risk-Project.