Heute ist der 14.12.2025
Datum: 14.12.2025 - Source 1 (https://www.klick-kaernten.at/1309922025/lehrling-stuerzt-auf-baustelle-vom-dach/):
- Unfall ereignete sich am 19. Mai gegen 15:10 Uhr im Bezirk Spittal/Drau.
- Ein Jugendlicher war mit der Vorbereitung von Dachziegeln beschäftigt und auf das Dach eines Hauses gestiegen.
- Der Jugendliche rutschte aus und stürzte, wobei er Verletzungen unbestimmten Grades erlitt.
- Die Freiwillige Feuerwehr Greifenburg setzte einen Hubsteiger ein, um den Verunglückten vom Dach zu bergen.
- Der verletzte Lehrling wurde mit dem Rettungshubschrauber RK1 ins Krankenhaus Spittal an der Drau geflogen.
Source 2 (https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32020/thema/hochbau/sicheres-arbeiten-auf-daechern):
- Oberlichter aus Kunststoffen (Acryl, Polycarbonat usw.) sind in der Regel nicht dauerhaft durchtritt- bzw. sturzsicher.
- Lichtplatten sind oft schlecht in der Dachebene erkennbar.
- Nur Oberlichter mit durchsturzsicherer Verglasung nach DIN 18008-6 sind als durchsturzsicher klassifiziert.
- Oberlichter mit nicht durchsturzsicherem Glas müssen mit festen Absturzsicherungen (z. B. Geländer, innen- oder außenliegende Gitter) gesichert werden.
- Für Arbeiten an geöffneten Oberlichtern sind fest installierte Durchsturzgitter erforderlich.
- Wenn fest installierte Durchsturzgitter nicht möglich sind, können permanente Anschlageinrichtungen gemäß Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (AbZ) oder mobile Absturzsicherungssysteme (gemäß EN 795) verwendet werden.
- Bei Verwendung von mobilen Absturzsicherungssystemen müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, ein Rettungskonzept und ggf. -gerät vor Ort vorhanden sein.
- Bei Austausch oder Sanierung von Oberlichtern müssen diese bis zum Abschluss der Arbeiten vollflächig gesichert werden (z. B. mit einem Schutznetz), sofern keine feste Absturzsicherungsmaßnahme vorhanden ist.
Source 3 (https://bgbauaktuell.bgbau.de/bg-bau-aktuell-32023/unfallstatistik):
- Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft und baunahen Dienstleistungen 2022: 99.380
- Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 2021: 103.525
- 2022 ist das erste Jahr mit weniger als 100.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen in der Bauwirtschaft
- Dirk Müller, alternierender Vorsitzender des Vorstands der BG BAU, kommentiert den Rückgang
- Tausend-Personen-Quote 2022: 45,51 (2021: 49,84)
- Rückgang der Unfallhäufigkeit pro 1.000 Vollbeschäftigte festgestellt