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Heute ist der 25.05.2025

Datum: 25.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250520_OTS0044/vgt-startet-neue-kampagne-mehr-schutz-fuer-tiere):
- VGT-Geschäftsführerin Christine Braun startet die bundesweite Kampagne „Mehr Schutz für Tiere“.
- Kampagne in Zusammenarbeit mit der Kreativagentur Reichel & Partner.
- Werbung auf Straßenbahnen, Infoscreens und Plakaten in Wien und Umgebung.
- Kampagnenmotive zeigen ein Schwein, ein Huhn und ein Rind in Intensivtierhaltung mit symbolischen Rüstungen.
- Botschaft: Tiere benötigen echten Schutz, nicht nur leere Versprechen.
- Jährlich werden in Österreich rund 5 Millionen Schweine, über 100 Millionen Hühner und rund 650.000 Rinder geschlachtet.
- Mehrheit der Tiere wird in konventionellen Haltungssystemen gehalten (Vollspaltenböden, ohne Auslauf, ohne Rückzugsbereiche).
- Gesetzliche Mindeststandards für Tierschutz bleiben hinter wissenschaftlichen Empfehlungen und ethischen Ansprüchen zurück.
- Aktuelle Debatte um das Verbot von Vollspaltenböden zeigt den Reformbedarf in der Nutztierhaltung.
- VGT engagiert sich seit über 33 Jahren für Tierschutz, insbesondere für „Nutztiere“.
- VGT setzt sich für Verbesserungen durch investigatives Arbeiten, Kampagnen und juristische Maßnahmen ein.
- VGT bleibt trotz Widerstand standhaft und fordert mehr Rechte und Schutz für Tiere.

Source 2 (https://www.heute.at/s/tierschuetzer-empoert-kein-verbot-fuer-vollspaltenboeden-120107121):
- Tierschützer in Österreich sind empört über neue Bestimmungen im Tierschutzgesetz.
- Die Bedingungen für Schweinehaltung sollen sich verschlechtern, anstatt verbessert zu werden.
- Mindeststandard für Stroh in der Schweinehaltung wird bis 2040 festgelegt.
- Vollspaltenböden bleiben weiterhin erlaubt und müssen nur mit Gummileisten beklebt werden.
- Landwirten wird eine Änderungs-Periode bis 2060 eingeräumt, falls ein Verbot für Vollspaltenböden eingeführt wird.
- Ein zentraler Satz im bisherigen Gesetz, der ein Verbot von Vollspaltenböden ab 2040 vorsah, wurde gestrichen.
- Ab 1. Juni 2039 müssen alle Schweinehaltungen der neuen Version des Vollspaltenbodens ohne Stroh entsprechen.
- Das Ablaufdatum für den "Vollspaltenboden Neu" wurde entfernt, es gibt nun kein Ablaufdatum mehr.
- Kritiker sehen dies als Umkehrung des bestehenden Verbots und als negative Entwicklung für den Tierschutz.
- DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), äußert sich kritisch und fordert eine Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Source 3 (https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirtschaft/landwirtschaft-in-oesterreich/tierische-produktion/tierschutz-tiergesundheit/rechtsinfo/Tierschutzgesetz.html):
- Das Tierschutzgesetz (TSchG) trat am 1. Januar 2005 in Kraft.
- Es ersetzt die unterschiedlichen Tierschutzgesetze der Bundesländer und schafft einheitliche Regelungen.
- Das Gesetz setzt EU-Richtlinien zu Mindeststandards für Legehennen, Masthühner, Kälber und Schweine um.
- Es regelt allgemeine Haltungsbedingungen für Tiere und verbietet handlungen, die dem Tierwohl schaden.
- Detaillierte Anforderungen für die Haltung einzelner Tierarten sind in Verordnungen festgelegt (§ 24).
- Die 1. Tierhaltungsverordnung (BGBl II 2004/485) regelt Mindestanforderungen für die Haltung von:
- Pferden und Pferdeartigen
- Schweinen
- Rindern
- Schafen
- Ziegen
- Schalenwild
- Lamas
- Kaninchen
- Hausgeflügel
- Straußen
- Nutzfischen
- Zuständigkeit für das Gesetz liegt beim Gesundheitsministerium, Verordnungen werden in Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium erlassen.
- Die Vollziehung obliegt den Ländern, meist durch die Bezirksverwaltungsbehörde (§ 33).
- Bewertung neuer Haltungssysteme erfolgt durch die Fachstelle für tiergerechte Haltung und Tierschutz.
- Tierschutzombudsperson (§ 41) in jedem Bundesland, weisungsfrei, vertritt Tierschutzinteressen.
- Tierschutzrat (§ 42) berät das Gesundheitsministerium in Tierschutzfragen.
- Vollzugsbeirat (§ 42a) sichert einheitlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes, besteht aus Landesveterinärdirektoren und Vertretern der Ministerien.
- Tierschutzkommission (§ 41a) gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Tierschutzes ab.
- Übersicht der Tierschutzvorschriften im landwirtschaftlichen Bereich:
- Tierschutzgesetz, BGBl I 118/2004
- 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl II 485/2004
- Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung, BGBl I 139/2018
- Bundesgesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Bestimmungen, BGBl I 47/2013
- Tierschutz-Schlachtverordnung, BGBl II 312/2015
- Tierschutz-Veranstaltungsverordnung, BGBl II 493/2004
- Fachstellen-/Haltungssystemeverordnung, BGBl II 63/2012
- Tierschutzkontrollverordnung, BGBl II 492/2004
- EU-Richtlinien zum Tierschutz:
- Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
- Richtlinie 1999/74/EG zu Mindestanforderungen für Legehennen
- Richtlinie 2007/43/EG zu Mindestvorschriften für Masthühner
- Richtlinie 2008/119/EG zu Mindestanforderungen für Kälber
- Richtlinie 2008/120/EG zu Mindestanforderungen für Schweine
- Verordnung 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-20 09:57:08

Autor:

OTS