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Heute ist der 21.05.2025

Datum: 21.05.2025 - Source 1 (https://www.kosmo.at/meinl-reisinger-und-tanner-in-bruessel-ukraine-hilfe-im-fokus/):
- EU-Außen- und Verteidigungsminister treffen sich am Dienstag in Brüssel.
- Österreich wird durch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) vertreten.
- Verteidigungsminister beraten ab 9.30 Uhr über militärische Aufrüstung und Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine.
- Außenminister beraten ab 14.00 Uhr über ein neues Sanktionspaket gegen Russland sowie die Situation im Gazastreifen und in Syrien.
- Das 17. Sanktionspaket der EU gegen Russland zielt auf die Bekämpfung der russischen Schattenflotte ab, die für den Transport von Öl und Ölprodukten genutzt wird.
- Weitere Unternehmen sollen sanktioniert werden, die bestehende Strafmaßnahmen umgehen oder die russische Rüstungsindustrie unterstützen.
- Politische Grundsatzeinigung auf die Maßnahmen wurde in der Vorwoche erzielt.
- Formeller Beschluss zum Inkrafttreten der Sanktionen könnte durch eine bedingungslose Waffenstillstandserklärung Russlands gegenüber der Ukraine verhindert werden.

Source 2 (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-sanktionen-russland-170.html):
- Die EU hat seit Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 insgesamt 16 Sanktionspakete beschlossen.
- Am 20. Mai 2025 treffen sich die Außenminister der EU-Staaten, um ein 17. Sanktionspaket zu verabschieden.
- Das neue Paket zielt auf etwa 200 Schiffe der russischen Schattenflotte ab, die weiterhin Ölgeschäfte betreiben.
- Diese Schiffe erhalten keinen Zugang zu EU-Häfen.
- Mehrere Dutzend Unternehmen und Personen werden auf die bestehende Sanktionsliste gesetzt.
- Auf Botschafterebene wurde bereits eine Einigung über das Paket erzielt, die formelle Absegnung steht noch aus.
- Aktuell stehen fast 2.400 Personen und Einrichtungen auf der Sanktionsliste der EU.
- Für diese gelten Einreiseverbote und ihre Vermögenswerte sind eingefroren.
- Zahlreiche Produkte unterliegen einem Ausfuhrverbot, einschließlich militärisch nutzbarer Produkte und Luxusgüter.
- 90 Prozent der Öleinfuhren aus Russland in die EU sind unter Embargo gestellt.
- Der Zahlungsverkehr mit russischen Banken ist erheblich eingeschränkt.
- Russischen Fluglinien ist das Überfliegen von EU-Gebiet untersagt.
- 27 russischen Medien wurden die Lizenzen entzogen.
- Der Wert der Waren, die seit Februar 2022 wegen der Sanktionen nicht nach Russland ausgeführt wurden, beträgt 48 Milliarden Euro.
- In umgekehrter Richtung beläuft sich der Wert auf mehr als 90 Milliarden Euro.
- Das Handelsvolumen in beiden Richtungen ist im Vergleich zum Vorkriegslevel um mehr als die Hälfte zurückgegangen.
- Regierungschefs wichtiger EU- und NATO-Länder haben mit weiteren Sanktionen gegen Russland gedroht.
- Stärkere Sanktionen gegen den Banken- und Energiesektor sind in Aussicht, falls Russland sich nicht an eine Waffenruhe hält.
- Unklarheit über mögliche zusätzliche Sanktionen bleibt bestehen.
- EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht von Maßnahmen gegen den russischen Finanzsektor und einer Senkung des Ölpreisdeckels.
- Der aktuelle Ölpreisdeckel liegt bei 60 Dollar pro Barrel russischen Rohöls.
- Diskussionen über Sanktionen gegen die Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2, die derzeit nicht in Betrieb sind.
- Forderungen, das in der EU eingefrorene russische Vermögen (210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank) für Kriegs- oder Wiederaufbaukosten der Ukraine zu nutzen.
- Kritiker warnen vor juristischen Problemen und möglichen negativen Auswirkungen auf zukünftige Beziehungen zu Russland.
- Zinsen aus dem eingefrorenen Vermögen (insgesamt 3,6 Milliarden Euro) werden bereits als Darlehen der Ukraine zur Verfügung gestellt.
- Bestehende Sanktionen müssen alle sechs Monate durch einen einstimmigen Beschluss der EU verlängert werden.

Source 3 (https://www.wko.at/aussenwirtschaft/sanktionen-russland):
- Die EU hat mehrere Sanktionspakete gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine in Kraft gesetzt.
- Sanktionen umfassen:
1. Sanktionen gegen Russland (seit 31. Juli 2014, Verordnung 833/2014).
2. Sanktionen in Bezug auf die Krim und Sewastopol.
3. Sanktionen gegen das frühere Regime der Ukraine.
4. Sanktionen gegen die Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja.
5. Personenlistungen und Finanzsanktionen.
6. Zollabfertigung und Ausführererklärung.
7. Geltungsbereich der Sanktionen.
8. Umgehungsverbot.
9. Haftungsausschluss.

- **Sanktionen gegen Russland:**
- Wirtschaftssanktionen seit 31. Juli 2014.
- Militärgüterembargo: Verbot des Exports und der Lieferung von Militärgütern nach Russland.
- Einfuhrverbot von Militärgütern aus Russland in die EU.
- "Catch-all"-Klausel für Dual Use-Exportkontrolle.
- Verbot der Mitnahme von Waffen zur Jagd, mit Ausnahmen für bestimmte nicht gelistete Waffen.
- Verbot des Verkaufs und der Lieferung von Feuerwaffen und Munition an Russland.
- Rohöl- und Erdölerzeugnisse: Verbot des Kaufs und der Einfuhr von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus Russland.
- Verbot der Bereitstellung technischer Hilfe und Finanzmittel im Zusammenhang mit den genannten Gütern.

- **Sanktionen in Bezug auf die Krim und Sewastopol:**
- Importverbot für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol.
- Exportverbot für bestimmte Güter und Technologien an die Krim oder Sewastopol.
- Investitionsverbot in Immobilien und Einrichtungen auf der Krim und in Sewastopol.

- **Sanktionen gegen die Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja:**
- Importverbot für Waren aus diesen Regionen.
- Verbot von Neuinvestitionen und Finanzierungen in diesen Regionen.
- Exportverbot für Güter in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie und Rohstoffförderung.

- **Finanzsanktionen:**
- Einreise- und Durchreiseverbot für bestimmte Personen.
- Einfrieren von Vermögenswerten und Verbot der Bereitstellung von Geldern an gelistete Personen und Organisationen.

- **Geltungsbereich der Sanktionen:**
- Gilt im Gebiet der EU, für natürliche und juristische Personen mit Sitz in der EU sowie für alle Geschäfte, die in der EU getätigt werden.

- **Umgehungsverbot:**
- Verbot, an Aktivitäten teilzunehmen, die die Umgehung der Sanktionen bezwecken.

- **Haftungsausschluss:**
- Personen, die in gutem Glauben gemäß den EU-Verordnungen handeln, können nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es liegt nachweisliche Fahrlässigkeit vor.

- **Rechtsquellen:**
- EU-Verordnungen und Beschlüsse, die die genannten Sanktionen regeln.

Ursprung:

Kosmo

Link: https://www.kosmo.at/meinl-reisinger-und-tanner-in-bruessel-ukraine-hilfe-im-fokus/

URL ohne Link:

https://www.kosmo.at/meinl-reisinger-und-tanner-in-bruessel-ukraine-hilfe-im-fokus/

Erstellt am: 2025-05-20 07:02:07

Autor:

Kosmo