Heute ist der 20.05.2025
Datum: 20.05.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/facebook-fallen-fuer-parteien-jetzt-wirds-teuer-fuer-kogler-zadic-co/9413519):
- Datum: 19.05.2025, aktualisiert am 20.05.2025
- Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängt Strafen wegen unzulässiger Parteispenden durch Social-Media-Aktivitäten.
- Betroffene Parteien: Grüne, ÖVP, NEOS.
- Grundlage: Bericht des Rechnungshofs, der Verstöße im Vorjahr festgestellt hatte.
- Strafen:
- Grüne: insgesamt über 100.000 Euro.
- 57.803 Euro für Werner Kogler (ehemaliger Vizekanzler).
- 40.215 Euro für Alma Zadić (ehemalige Justizministerin).
- 7.000 Euro für die Landespartei der Grünen in Niederösterreich.
- ÖVP: 50.637 Euro für Karl Nehammer (ehemaliger Kanzler).
- Zusätzlich 6.000 Euro für den ÖAAB Oberösterreich wegen verspäteter Meldung einer Spende.
- NEOS: 70.956 Euro für Christoph Wiederkehr (ehemaliger Wiener Vizebürgermeister).
- UPTS stellte fest, dass Personalkosten durch staatliche Stellen getragen wurden, obwohl es sich um parteipolitische Inhalte handelte.
- Verfahren gegen Hans Peter Doskozil (SPÖ) wurde eingestellt.
- Alle betroffenen Parteien kündigten an, Beschwerde einzulegen.
- Gemeinsam mit der SPÖ wird eine gesetzliche Neuregelung angestrebt.
- Einigkeit über die Unklarheit der bestehenden Rechtslage und den Bedarf an einer praxistauglichen Neuregelung.
Source 2 (https://www.diepresse.com/19702258/unzulaessige-parteispenden-hohe-strafen-fuer-oevp-neos-und-gruene):
- Alle drei Parteien (ÖVP, Neos, Grüne) haben Beschwerde gegen die Entscheidung des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) angekündigt.
- UPTS verhängte Strafen wegen verbotener Parteispenden.
- Die Grünen müssen die höchste Strafe von über 100.000 Euro zahlen.
- Grundlage der Strafen ist ein Rechnungshof-Bericht aus dem Vorjahr über Social Media-Accounts in Regierungsbüros.
- Der Rechnungshof sah parteipolitische Inhalte von Mitarbeitern als unzulässige Parteispenden an.
- ÖVP wird mit 50.637 Euro bestraft wegen unzulässiger Übernahme von Personalkosten für Social Media-Accounts durch den Bund.
- Zusätzlich 6.000 Euro Strafe für verspätet gemeldete Spende an den oberösterreichischen ÖAAB.
- Grüne Niederösterreich müssen 7.000 Euro Strafe zahlen.
- Strafen für die Grünen: 57.803 Euro für den ehemaligen Vizekanzler Werner Kogler und 40.215 Euro für die ehemalige Justizministerin Alma Zadic.
- Neos müssen 70.956 Euro Strafe zahlen wegen unzulässiger Spende der Gemeinde Wien für Social Media-Aktivitäten des ehemaligen Wiener Vizebürgermeisters Christoph Wiederkehr.
- UPTS stellte Verfahren gegen burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ein.
- SPÖ beteiligt sich an der Neuregelung der Vorschriften für Parteispenden.
- Es besteht eine unklare rechtliche Situation bezüglich politischer Kommunikationspraktiken in Österreich.
- Bundesregierung arbeitet an einer klaren, praxistauglichen Rechtsgrundlage.
- Gesetzesinitiative zur Klärung soll zeitnah beschlossen werden.
Source 3 (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_5/was-wir-tun_5/Parteispenden/Parteispenden_2024.html):
- Spenden über 165 Euro müssen von politischen oder wahlwerbenden Parteien vier Wochen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres dem Rechnungshof gemeldet werden.
- Einzelspenden über 540 Euro müssen unverzüglich vom Rechnungshof veröffentlicht werden.
- In Wahlkampfzeiten müssen Spenden über 2.500 Euro, die ab dem Stichtag einer Wahl bis zum Wahltag einer Nationalratswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament eingehen, unverzüglich gemeldet und veröffentlicht werden.
- Die auf der Webseite angeführten Spenden wurden im Jahr 2024 dem Rechnungshof gemeldet.
- Die Auflistung der Spenden lässt keine Rückschlüsse auf die Einhaltung der Spendenobergrenze zu, da kleinere Spenden nicht veröffentlicht werden und dennoch relevant sind.
- Rechenschaftsberichte beantworten abschließend die Frage zur Einhaltung der Spendenobergrenze.
- Gemeldete Parteispenden aus den Vorjahren sind für 2023, 2022, 2021, 2020, 2019 und davor verfügbar.
- Ein CSV-File mit dem Titel "Parteispenden 2024" ist verfügbar.