Kleine Zeitung

Heute ist der 13.12.2025

Datum: 13.12.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/innenpolitik/19704921/fpoe-ortet-in-u-ausschuss-antrag-einschuechterung):
- Untersuchungsgegenstand: Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme durch ÖVP-Vertreter im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt.
- Untersuchungszeitraum: 7. Jänner 2020 bis 20. Mai 2023.
- FPÖ kann U-Ausschuss im Alleingang verlangen.
- Beweisthema: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems und des Landeskriminalamts Niederösterreich zur Todesursache von Pilnacek sowie Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
- FPÖ vermutet Amtsmissbrauch, mögliche Entfernung von Beweismitteln und Verfälschung von Ermittlungsergebnissen.
- Weitere Beweisthemen: Coronamaßnahmen und deren Einfluss auf Versammlungen gegen COVID-19-Restriktionen.
- Untersuchung der Einflussnahme auf die Vollziehung der Sicherheitspolizei in Bezug auf regierungs- und maßnahmenkritische Bürger.
- Verdacht auf unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einfluss auf Überwachungs-, Beobachtungs- und Kontrollmaßnahmen.
- Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten wird ebenfalls thematisiert.
- FPÖ sieht Voraussetzungen für die Einsetzung des U-Ausschusses erfüllt.
- FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker federführend, Nationalratspräsident Walter Rosenkranz als möglicher Vorsitzender.
- Erste Auskunftspersonen: Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP).
- FPÖ beantragt Dringliche Anfrage an Stocker mit dem Titel: "ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?"
- Mögliche Vertretung des Kanzlers durch Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP).

Source 2 (https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/wird-ziemlich-ungemuetlich-fpoe-will-oevp-machtmissbrauch-beleuchten;art385,4051994):
- Generalsekretär Christian Hafenecker kündigte in einer Pressekonferenz am Freitag an, dass das Verlangen für einen Untersuchungsausschuss bereits fertiggestellt sei.
- Die FPÖ plant, die Ermittlungen zum Tod des Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek sowie die Maßnahmen während der Corona-Pandemie zu untersuchen.
- Das bereits finalisierte Verlangen zum Untersuchungsausschuss soll vorerst nicht veröffentlicht werden.
- Hafenecker äußerte, dass die ÖVP sich über das Wochenende auf die bevorstehenden Entwicklungen vorbereiten solle.
- Die FPÖ nutzt das Minderheitsrecht zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses und benötigt keine Unterstützung einer anderen Fraktion.
- Hafenecker heizte Spekulationen über die Ermittlungen zu Pilnaceks Tod an, insbesondere über möglichen Einfluss der ÖVP auf die Ermittlungen durch Spitzenbeamte im Innenministerium.
- Es wird behauptet, dass grundlegende Regeln bei der Tatortsicherung missachtet wurden und dass die Ermittlungen gegen die Ermittler selbst kürzlich abrupt eingestellt wurden.
- Hafenecker stellte die Frage, wer für eine mögliche Vertuschung verantwortlich sei.
- Ein weiterer Untersuchungskomplex soll die Rolle des Innenministeriums während der Corona-Pandemie betreffen.
- Hafenecker kritisierte, dass die ÖVP über die Polizei Machtmissbrauch gegen Bürger betrieben habe und dass kritische Bürger systematisch eingeschüchtert worden seien.

Source 3 (https://www.parlament.gv.at/verstehen/kontrolle/politische-kontrolle/untersuchungsausschuesse):
- Alle Organe des Bundes (z. B. Bundesministerien, Rechnungshof, Finanzmarktaufsicht) müssen auf Ersuchen eines Untersuchungsausschusses Akten und Unterlagen übermitteln.
- Auch Organe der Länder (z. B. Landesregierungen), Gemeinden und sonstige Selbstverwaltungskörper (Kammern) sind verpflichtet, Unterlagen bereitzustellen.
- Untersuchungsausschüsse können um Beweiserhebungen ersuchen.
- Untersuchungsausschüsse dürfen keine beweissichernden Maßnahmen (z. B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen) durchführen oder von Gerichten verlangen.
- Der Untersuchungsausschuss kann Auskunftspersonen laden und befragen.
- Auskunftspersonen, die sich weigern zu erscheinen, können vorgeführt werden.
- Das Bundesverwaltungsgericht kann Beugestrafen verhängen.
- Die Vorlage von Akten und Unterlagen sowie die Ladung von Auskunftspersonen kann von einem Viertel der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses verlangt werden.
- Auskunftspersonen dürfen nur zweimal geladen werden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-05-20 06:21:10

Autor:

Kleine Zeitung